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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11477
OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10 (https://dejure.org/2010,11477)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.10.2010 - 5 U 300/10 (https://dejure.org/2010,11477)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 5 U 300/10 (https://dejure.org/2010,11477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architektenhaftung bei unentgeltlicher Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Leistungen des Architekten im Gefälligkeitsverhältnis: Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unentgeltliche Beratung: Architekt haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit! (IBR 2010, 699)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 305
  • BeckRS 2011, 2484
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Bei Gefälligkeiten des täglichen Lebens und solchen, die im rein gesellschaftlichen Verkehr wurzeln, wird regelmäßig nicht von einem Rechtsbindungswillen auszugehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 22.9.1956, I ZR 198/54, zitiert nach juris, Tn. 14 f.).

    Zwar ist bei einer solchen ergänzenden Auslegung jedenfalls dann Zurückhaltung geboten, wenn die Tätigkeit des Leistenden einem Vertrauensverhältnis entspringt und einen Gegenstand von wirtschaftlicher und geschäftlicher Bedeutung betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.1956, I ZR 198/54, zitiert nach juris, Tn. 19; Urteil vom 7.10.1963, VII ZR 93/96, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Naumburg, Urteil vom 17.4.2003, 7 U 135/02, zitiert nach juris, Tn. 40 f.).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Für die Gesamtwürdigung des Einzelfalls können darüber hinaus weitere Gesichtspunkte wie etwa ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Leistenden an einem Geschäftsabschluss, ein persönliches Engagement in der Form von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, das Versprechen eigener Nachprüfung von Angaben des Geschäftspartners des Auskunftsempfängers und die Hinzuziehung des Leistenden zu Vertragsverhandlungen als unabhängige neutrale Person eine Rolle spielen (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.1985, VI ZR 73/84, zitiert nach juris, Tn. 8; Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, zitiert nach juris, Tn. 11).

    Zwar spräche der Anscheinsbeweis dann für eine Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, wenn für die Kläger schon aufgrund des vom Beklagten zugrunde gelegten Verstoßes gegen die Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel bei vernünftiger Betrachtungsweise nur die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens in dem Umfang des Verfahrens 5 OH 7712/04 des LG Leipzig in Betracht gekommen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, Tn. 18).

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Eine solche Haftungsmildung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte sich aufgrund besonderer Umstände einem ausdrücklichen Ansinnen des Schädigers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2003, III ZR 87/02, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.3.2007, 13 U 62/05, zitiert nach juris, Tn. 53).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Für die Gesamtwürdigung des Einzelfalls können darüber hinaus weitere Gesichtspunkte wie etwa ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Leistenden an einem Geschäftsabschluss, ein persönliches Engagement in der Form von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, das Versprechen eigener Nachprüfung von Angaben des Geschäftspartners des Auskunftsempfängers und die Hinzuziehung des Leistenden zu Vertragsverhandlungen als unabhängige neutrale Person eine Rolle spielen (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.1985, VI ZR 73/84, zitiert nach juris, Tn. 8; Urteil vom 18.12.2008, IX ZR 12/05, zitiert nach juris, Tn. 11).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung: Anspruch gegen einen Architekten …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Eine solche Haftungsmildung kommt in Betracht, wenn der Geschädigte sich aufgrund besonderer Umstände einem ausdrücklichen Ansinnen des Schädigers nach einer solchen Haftungsmilderung billigerweise nicht hätte verschließen können (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2003, III ZR 87/02, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.3.2007, 13 U 62/05, zitiert nach juris, Tn. 53).
  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Streithelferin, soweit sie mit ihrem "Seitenwechsel" auf die Beklagtenseite ihren ursprünglich auf der Seite der Kläger vollzogenen Beitritt zurückgenommen hat, die Kosten der (ursprünglichen) Nebenintervention entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO selbst zu tragen hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.4.2008, 13 W 210/08, zitiert nach juris, Tn. 11).
  • OLG Naumburg, 17.04.2003 - 7 U 135/02

    Haftungsmaßstab bei unentgeltlich erbrachter Leistung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Zwar ist bei einer solchen ergänzenden Auslegung jedenfalls dann Zurückhaltung geboten, wenn die Tätigkeit des Leistenden einem Vertrauensverhältnis entspringt und einen Gegenstand von wirtschaftlicher und geschäftlicher Bedeutung betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.1956, I ZR 198/54, zitiert nach juris, Tn. 19; Urteil vom 7.10.1963, VII ZR 93/96, zitiert nach juris, Tn. 16; OLG Naumburg, Urteil vom 17.4.2003, 7 U 135/02, zitiert nach juris, Tn. 40 f.).
  • BGH, 09.02.2012 - VII ZR 15/10

    Vergütungshöhe streitig: Berechtigte Ersatzvornahme ist keine Beweisvereitelung!

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2010 - 5 U 300/10 (nicht rechtskräftig; NZB: VII ZR 15/10)).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2011 - L 1 U 428/10
    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2010 - 5 U 300/10
    Solange die Beschwer der Kläger wegen des noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits zwischen ihnen und der Bauträgerin B### AG (5 O 3262/08 LG Leipzig = 1 U 428/10 OLG Dresden) nicht bezifferbar sei, bestehe darüber hinaus zwar noch kein Zahlungs- oder Freistellungsanspruch, jedoch ein Feststellungsinteresse.
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