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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.1792   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,45131
VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.1792 (https://dejure.org/2010,45131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2010 - 14 BV 09.1792 (https://dejure.org/2010,45131)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 14 BV 09.1792 (https://dejure.org/2010,45131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschränkte Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht;Einschränkung in den Gründen bei unbeschränkter Zulassung der Berufung im Tenor;Abweichung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 46477
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.1792
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Verwaltungsgerichtshof anschließt (Urteil vom 13.12.1989 NJW 1990, 1795), kann sich eine Eingrenzung der Rechtsmittelzulassung auch aus den Entscheidungsgründen ergeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Zwar kann sich eine Zulassungsbeschränkung auch aus den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils ergeben (vgl. etwa Bay. VGH, Beschl. v. 12.7.2010 - 14 BV 09.1792 - juris;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 124a Rn. 4;… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 124a Rn. 9).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 20 BV 16.1456

    Untersagung der Verwendung des EU-Biosiegels - Herbaria Blutquick

    Rn. 48 Wenn - wie hier - das Rechtsmittel in dem Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung uneingeschränkt zugelassen wurde, kann sich gleichwohl eine beschränkte Zulassung aus den Entscheidungsgründen ergeben; diese Beschränkung setzt allerdings voraus, dass das Gericht die Möglichkeit einer Nachprüfung in einem Rechtsmittelverfahren hinreichend klar auf einen abtrennbaren Teil seiner Entscheidung begrenzt hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1972 - III C 82/71 - BVerwGE 41, 52; BGH, BGH, U.v. 28.10.2004 - VII ZR 18/03 - BeckRS 2004, 12626; BayVGH U.v. 12.7.2010 - 14 BV 09.1792 - BeckRS 2011, 46477; Schoch/Schneider/Buchmeister § 132 VwGO Rn 122 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 14 ZB 10.1544

    Beihilfe; zahnärztliche Leistungen; Steigerungssatz; Schwellenwert; …

    Nach Rücknahme der insoweit vom Beklagten erhobenen Anschlussberufung hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung der Klägerin als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 12.7.2010 Az. 14 BV 09.1792).
  • OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10

    Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung; …

    Zwar kann sich eine Zulassungsbeschränkung auch aus den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils ergeben (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.2010 - 14 BV 09.1792 - juris;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 124a Rdn. 4;… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 124a Rdn. 9).
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