Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.12.2010 - 32 Ss 154/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 17 Nr 2b TierSchG; § 20 Abs 1 TierSchG
Erhebliche Leiden; Misshandlung von Pferden; Umgangsverbot mit Pferden; Pferd; Misshandlung; Umgangsverbot - strafrechtsiegen.de
Verstoß gegen Tierschutzgesetz - Feststellungen zum Begriff "erhebliche Leiden von Tieren"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 5162
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1987 - 2 StR 159/86
Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz durch Halten von Legehennen in …
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2010 - 32 Ss 154/10
Rn. 10 Bei der Beurteilung, ob bei einem Tier erhebliche Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2 b) TierschG vorliegen, ist darauf abzustellen, ob äußerlich wahrnehmbare Auffälligkeiten im Verhalten des Tieres festzustellen sind, die als taugliche Anzeichen für das Vorliegen eines erheblichen Leidens anzusehen sind (vgl. BGH Beschluss vom 18.02.1987, 2 StR 159/86; OLG Koblenz Beschluss vom 17.09.1999, 2 Ss 198/99 - beides zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 17.09.1999 - 2 Ss 198/99
Auszug aus OLG Celle, 28.12.2010 - 32 Ss 154/10
Rn. 10 Bei der Beurteilung, ob bei einem Tier erhebliche Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2 b) TierschG vorliegen, ist darauf abzustellen, ob äußerlich wahrnehmbare Auffälligkeiten im Verhalten des Tieres festzustellen sind, die als taugliche Anzeichen für das Vorliegen eines erheblichen Leidens anzusehen sind (vgl. BGH Beschluss vom 18.02.1987, 2 StR 159/86; OLG Koblenz Beschluss vom 17.09.1999, 2 Ss 198/99 - beides zitiert nach juris).
- OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15
Strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: "Erhebliche Leiden" von …
Rn. 10 2. Vorliegend hat das LG erhebliche Leiden unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Koblenz, B. v. 17.9.1999, 2 Ss 198/99, juris; OLG Celle, B. v. 28.12.2010, 32 Ss 154/10, juris;… jeweils - ebenso wie das Landgericht Mosbach, B. v. 19.6.1991, 1 Qs 32/91, juris - unter Berufung auf BGH, a.a.O.: "Anomalien, Funktionsstörungen oder generell spezifische Indikatoren" als schlüssige Anzeichen und Gradmesser eines Leidenszustandes) mit der Begründung verneint, dass keine äußerlich wahrnehmbaren Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere festgestellt worden seien. - OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19
Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als …
Die Feststellung der Erheblichkeit von Leiden erfordert danach regelmäßig nach außen sichtbare Zeichen, aus denen auf das Ausmaß der Leiden geschlossen werden kann (vgl. OLG Koblenz…, Beschluss vom 17.09.1999 - 2 Ss 198/99, juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 28.12.2010 - 32 Ss 154/10, BeckRS 2011, 5162;… in diesem Sinne wohl auch: Metzger in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 228. EL Januar 2020, TierSchG § 17 Rn. 36). - AG Biedenkopf, 14.02.2023 - 4 JsOWi 13901/22 Bei der Beurteilung, ob bei einem Tier erhebliche Leiden vorliegen, ist zuvorderst darauf abzustellen, ob äußerlich wahrnehmbare Auffälligkeiten im Verhalten des Tieres festzustellen sind, die als taugliche Anzeichen für das Vorliegen eines erheblichen Leidens anzusehen sind (vgl. Beschluss des OLG Celle vom 28.12.2010, Az. 32 Ss 154/10, Rn. 10, zitiert nach juris, m.w.N.).
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