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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14349
OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/11 (https://dejure.org/2011,14349)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.12.2011 - 4 UF 120/11 (https://dejure.org/2011,14349)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 4 UF 120/11 (https://dejure.org/2011,14349)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren bei externer Teilung eines Anrechts aus einer Direktzusage in der betrieblichen Altersversorgung; Abzinsung des Ausgleichswerts

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahren bei externer Teilung eines Anrechts aus einer Direktzusage in der betrieblichen Altersversorgung

Verfahrensgang

  • AG Bremerhaven - 52 F 411/10
  • OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/11

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 740
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …

    Auszug aus OLG Bremen, 20.12.2011 - 4 UF 120/11
    Diesen Betrag hat die weitere Beteiligte zu 5. zur Durchführung der externen Teilung an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen, und zwar nebst Zinsen für den Zeitraum zwischen dem Ehezeitende und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (BGH, Beschluss vom 07.09.2011, NJW 2011, 3358 ).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2013 - 4 UF 113/12

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Barwerts einer betrieblichen …

    Der Senat hat dabei hinsichtlich des - nach seiner Einführung - unter Anwendung des nach § 253 II 2 und 4 HGB ermittelten Abzinsungssatzes von 5, 13% p.a. errechneten Ausgleichswertes von EUR 10.300,00 keine durchgreifenden Bedenken, da die Heranziehung dieses Zinssatzes dem Willen des Gesetzgebers (…BT-Drucksache 16/10144, S. 85) entspricht und jedenfalls für ein Ehezeitende, das nach der Einführung dieses Zinssatzes liegt, überwiegend obergerichtliche Anerkennung erfahren hat (vergl. OLG München, BeckRS 2012, 02107; OLG Koblenz, BeckRS 2013, 05182; OLG Bremen BeckRS 2012, 00740; Hanseatisches Oberlandesgericht FamRZ 1201, 637).
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