Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42939
LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10 (https://dejure.org/2011,42939)
LG Münster, Entscheidung vom 22.12.2011 - 111 O 76/10 (https://dejure.org/2011,42939)
LG Münster, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 111 O 76/10 (https://dejure.org/2011,42939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,42939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Trägers eines Krankenhauses für etwaige ärztliche Fehler bei der ambulanten Behandlung eines Unfallverletzten durch einen Durchgangsarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 12825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 180/04

    Haftung des Krankenhauses wegen Behandlungsfehlern durch angestellte Ärzte

    Auszug aus LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10
    Rn. 42 Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass bei einer ausschließlich ambulanten Behandlung ohnehin - unabhängig von der Frage des Durchgangsarztverfahrens - grundsätzlich keine Vertragsbeziehungen des Kassenpatienten zum Krankenhausträger entstehen, da es im Regelfall keine vom Krankenhaus bzw. dessen Träger getragene "Institutsambulanz" gibt, auch nicht für die Notfallbehandlung (näher BGH NJW 2006, 767, NJW 1987, 2289).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86

    Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten

    Auszug aus LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10
    Rn. 42 Lediglich ergänzend ist anzumerken, dass bei einer ausschließlich ambulanten Behandlung ohnehin - unabhängig von der Frage des Durchgangsarztverfahrens - grundsätzlich keine Vertragsbeziehungen des Kassenpatienten zum Krankenhausträger entstehen, da es im Regelfall keine vom Krankenhaus bzw. dessen Träger getragene "Institutsambulanz" gibt, auch nicht für die Notfallbehandlung (näher BGH NJW 2006, 767, NJW 1987, 2289).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1986 - 8 U 34/85
    Auszug aus LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10
    Für etwaige ärztliche Fehler bei der ambulanten Behandlung (Untersuchung und Versorgung) eines Unfallverletzten im Durchgangsarztverfahren hat jedenfalls der Träger des Krankenhauses, an dem der Durchgangsarzt tätig ist, nicht einzustehen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 281).
  • OLG Hamburg, 27.10.2006 - 1 U 65/06
    Auszug aus LG Münster, 22.12.2011 - 111 O 76/10
    Anders als in der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.10.2006 (Az. 1 U 65/06) wurde der Kläger hier nicht notfallmäßig eingeliefert, sondern begab sich selbst in die (wohl chirurgische) Ambulanz im Haus der Beklagten.
  • LG Flensburg, 22.11.2024 - 3 O 324/16

    Arbeitsunfall eines gesetzlich Unfallversicherten: Persönliche Haftung eines …

    Der Träger des Krankenhauses, an dem der Durchgangsarzt tätig ist, habe nicht für Fehler bei der ambulanten Behandlung eines im Durchgangsarztverfahren behandelten Unfallverletzten einzustehen, weil es an vertraglichen Rechtsbeziehungen zu dem Verletzten fehle und der Durchgangsarzt auch nicht Verrichtungsgehilfe des Krankenhausträgers sei, soweit er die ärztliche Behandlung des Verletzten im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens übernehme (BGH, Urteil vom 09.12.1974 - III ZR 131/72, NJW 1975, 589; BGH…, Urteil vom 10.03.2020 - VI ZR 281/19, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.1986 - 8 U 34/85, NJW-RR 1987, 281; LG Münster, Urteil vom 22.12.2011 - Az. 111 O 76/10, BeckRS 2012, 12825).
  • LG Bonn, 21.12.2016 - 9 O 375/15

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren aufgrund eines ärztlichen …

    Der Krankenhausträger haftet dagegen nicht für (etwaige) Behandlungsfehler des Durchgangsarztes (LG Münster, Urt. v. 22.12.2011, Az. 111 O 76/10 m.w.N.) und ist hier deshalb hier richtigerweise nicht mit verklagt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Münster
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht