Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum Färben von chromosomalem Zielmaterial
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum Färben von chromosomalem Zielmaterial
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Patentnichtigkeitssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 27.01.2009 - 3 Ni 78/06
- BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 16616
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
Thermoplastische Zusammensetzung
Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09
Ein dem Sachverhalt der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05 Rn. 23, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414) vergleichbarer oder ähnlicher Fall ist hier nicht zu beurteilen. - BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06
Polymerisierbare Zementmischung
Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09
Dabei genügt es jedenfalls, wenn der Fachmann die insoweit notwendigen Einzelangaben nicht bereits dem Patentanspruch, sondern erst der allgemeinen Beschreibung oder den Ausführungsbeispielen entnehmen kann (BGH, Urteil vom 11. Mai 2010 - X ZR 51/06, GRUR 2010, 901 Rn. 31 - Polymerisierbare Zementmischung, mwN).
- BPatG, 09.07.2026 - 6 Ni 10/25 Rn. 51 Dies wiederholt der BGH auch in seiner Entscheidung X ZR 73/09 (Urteil vom 12. Juni 2012) in anderen Worten: "Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird.
Diese muss entweder in der Patentschrift selbst oder einer dort angegebenen Veröffentlichung hinreichend erläutert sein oder dem Fachmann aufgrund seines Fachwissens bekannt sein (vgl. BGH, X ZR 73/09, Urteil vom 12. Juni 2012, Rn. 21).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 36/17
Ansprüche wegen Patentverletzung für eine Ceroxid enthaltende Zusammensetzung auf …
Allerdings geben dann die am Anmelde- bzw. Prioritätstag bekannten und vom Fachmann standardmäßig angewandten Messmethoden den Maßstab für die zu fordernde Messgenauigkeit vor (vgl. hierzu auch: BGH, BeckRS 2012, 16616 Rn 16 - Verfahren zum Färben von chromosomalem Zielmaterial; Senat, BeckRS 2013, 12505). - OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 2 U 8/09
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Färben von …
Der Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 73/09, Urteil vom 12.6.2012, Anlage BE 11) bestätigte die vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 27.1.2009 (Az.: 3 Ni 78/06, Anlage BB 4) erfolgte Abweisung der gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichteten Nichtigkeitsklage der hiesigen Beklagten zu 2).Rn. 112 Als Durchschnittsfachmann, dessen Sichtweise für das Verständnis der erfindungsgemäßen "Komplexität" maßgeblich ist, ist ein wissenschaftlich arbeitender Mediziner oder Biochemiker, der über fundierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der Zytogenetik verfügt, anzusehen (vgl. Seite 7 des Urteils des BGH vom 12.06.2012 im parallelen Nichtigkeitsberufungsverfahren, Az. X ZR 73/09, Anlage BE 11, nachfolgend auch kurz: "BGH-U"; ähnlich der Sachverständige Prof. Dr. B.: "promovierter Biologe, Biochemiker, Chemiker, Biophysiker oder Mediziner mit mehrjähriger Erfahrung auf den Gebieten der Molekular- und Zellbiologie", siehe Gutachten B., Seite 4 unter Ziffer 1.).
- LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4b O 82/14 Bedarf es zur Feststellung, ob ein im Patentanspruch vorgesehener Parameter eingehalten ist, einer Messung, kann die Erfindung in aller Regel nur dann als ausführbar angesehen werden, wenn die Patentschrift Angaben zur Messmethode enthält, in der Patentschrift auf eine in einer anderen Veröffentlichung hinreichend erläuterte Messmethode verwiesen wird oder aber der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder seiner praktischen Erfahrung weiß, welches Messverfahren er anzuwenden hat (vgl. BGH, BeckRS 2012, 16616).
- LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4v O 82/14
Cer- und Zirkonium-Mischoxid (1)
Bedarf es zur Feststellung, ob ein im Patentanspruch vorgesehener Parameter eingehalten ist, einer Messung, kann die Erfindung in aller Regel nur dann als ausführbar angesehen werden, wenn die Patentschrift Angaben zur Messmethode enthält, in der Patentschrift auf eine in einer anderen Veröffentlichung hinreichend erläuterte Messmethode verwiesen wird oder aber der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder seiner praktischen Erfahrung weiß, welches Messverfahren er anzuwenden hat (vgl. BGH, BeckRS 2012, 16616). - LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14
Patentfähigkeit des Klagepatents "Stent-Transplantat-Membran zum Platzieren an …
Danach gilt, dass dann, wenn es zur Feststellung, ob ein im Patentanspruch vorgesehener Parameter eingehalten ist, einer Messung bedarf, die Erfindung in aller Regel nur dann als ausführbar angesehen werden kann, wenn die Patentschrift Angaben zur Messmethode enthält, in der Patentschrift auf eine in einer anderen Veröffentlichung hinreichend erläuterte Messmethode verwiesen wird oder aber der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder seiner praktischen Erfahrung weiß, welches Messverfahren er anzuwenden hat (BGH, X ZR 73/09, Urteil vom 12.06.2012, Rn 21). - LG Düsseldorf, 14.11.2013 - 4b O 132/09
Hybridizer II
Der Bundesgerichtshof (Az. X ZR 73/09, Urteil vom 12.06.2012; Anlage B 8) bestätigte die vom Bundespatentgericht mit Urteil vom 27.01.2009 (Az. 3 Ni 78/06) erfolgte Abweisung der gegen den deutschen Teil des Klagepatents gerichtete Nichtigkeitsklage. - LG Düsseldorf, 04.07.2015 - 4a O 31/10
Cer- und Zirkonkium-Mischoxids
Bedarf es zur Feststellung, ob ein im Patentanspruch vorgesehener Parameter eingehalten ist, einer Messung, kann die Erfindung in aller Regel nur dann als ausführbar angesehen werden, wenn die Patentschrift Angaben zur Messmethode enthält, in der Patentschrift auf eine in einer anderen Veröffentlichung hinreichend erläuterte Messmethode verwiesen wird oder aber der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder seiner praktischen Erfahrung weiß, welches Messverfahren er anzuwenden hat (vgl. BGH, BeckRS 2012, 16616).
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