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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.2012 - II-11 UF 106/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20110
OLG Hamm, 05.07.2012 - II-11 UF 106/12 (https://dejure.org/2012,20110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2012 - II-11 UF 106/12 (https://dejure.org/2012,20110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - II-11 UF 106/12 (https://dejure.org/2012,20110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf ein Elternteil.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Obhutswechsel eines Kindes kommt vor der Hauptsacheentscheidung nur im Ausnahmefall in Betracht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 47
  • BeckRS 2012, 17936
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts im einstweiligen …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    In diesem Sinne hat beispielsweise auch das Bundesverfassungsgericht davor gewarnt, einer "ertrotzten" Kontinuität maßgebliche Bedeutung für die Frage nach einer einstweiligen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen der Elternteile beizumessen (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der "ertrotzten" Kontinuität im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08 - FamRZ 2009, 189):.

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12

    Zuweisung der Ehewohnung an den die gemeinsamen Kinder betreuenden Ehemann

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Rn. 11 Während der Abwesenheit des Antragsgegners hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 11.4.2012 im Parallelverfahren (11 UF 107/12) im Wege der einstweiligen Anordnung ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz und die vorläufige Zuweisung des gemeinsamen Hauses zur alleinigen Nutzung beantragt.

    Rn. 51 Hinzu kommt, dass in der vorliegenden Konstellation die Kinder zwar einen Obhutsnicht aber einen Ortwechsel zu verkraften haben, da der Senat mit der Entscheidung im Parallelverfahren (11 UF 107/12), auf die wegen der Einzelheiten verwiesen wird, gleichzeitig dem Antragsgegner die bisherige gemeinsame Ehewohnung zur vorläufigen alleinigen Nutzung zugewiesen hat.

  • OLG Brandenburg, 22.03.2012 - 3 UF 8/12

    Kindschaftsrecht: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    In diesem Zusammenhang ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht schon deshalb einem Elternteil allein zu übertragen, weil die Eltern darüber keine Einigkeit erzielen können (vgl. etwa OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 UF 8/12).

    Bereits diese Anträge deuten auf fehlende Kooperationsbereitschaft beider Elternteile hin (vgl. OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.3.2012 - 3 UF 8/12;… Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 5. Aufl., § 1671 BGB, Rz. 37), so dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich erscheint.

  • AG Ahlen, 17.04.2012 - 40 F 191/12
    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Auf die Beschwerde des Kindesvaters und Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - B vom 17. April 2012 (40 F 191/12) abgeändert.

    Rn. 29 den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - B vom 17. April 2012 (40 F 191/12) abzuändern und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder T, geboren am 09.09.2003, T1, geboren am 02.02.2006, und T2 , geboren am 03.10.2007 einstweilen auf ihn zu übertragen.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Rn. 50 Maßgeblich zu berücksichtigen ist aus der Sicht des Senates, dass unzweifelhaft der Antragsgegner aufgrund der einvernehmlichen Rollenverteilung der Eltern jedenfalls ab August 2011, also ab der Aufstockung der Tätigkeit der Antragstellerin auf eine Vollzeittätigkeit, die Hauptbetreuungs- und damit auch -bezugsperson der Kinder war, so dass für ihn der Kontinuitätsgrundsatz streitet, der die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit des Erziehungsverhältnisses umfasst (vgl. allgemein etwa BVerfGE 61, 358).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Rn. 44 Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern ist deshalb grundsätzlich ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen ihnen, also an Kooperations- und Konfliktfähigkeit und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind, mithin eine tragfähige soziale Beziehung auf der Elternebene (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 2004, 577; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 4;… Münchener-Kommentar-Finger, BGB, 5. Aufl. 2008, § 1671 Rnd. 71).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2009 - 15 UF 98/08

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsübertragung auf einen Kindesvater wegen fehlender …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Rn. 44 Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern ist deshalb grundsätzlich ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen ihnen, also an Kooperations- und Konfliktfähigkeit und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind, mithin eine tragfähige soziale Beziehung auf der Elternebene (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 2004, 577; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 4;… Münchener-Kommentar-Finger, BGB, 5. Aufl. 2008, § 1671 Rnd. 71).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 8 UF 86/11

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Wege einstweiliger …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Wenn der Streit der Kindeseltern ohne eine auch nur vorläufige Regelung bis zur Vorlage des in der Hauptsache mutmaßlich in Auftrag zu gebenden Sachverständigengutachtens und der auf dessen Grundlage erfolgenden Gerichtsentscheidung - möglicherweise wiederum erst in zweiter Instanz - weiterginge, würden die Kinder hierdurch möglicherweise in ihrer Entwicklung schwer geschädigt werden (in diesem Sinne allgemein etwa auch OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.2011 - 8 UF 86/11 - FamRZ 2012, 236).
  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02

    Anordnung; Beschwerde; Umgangsrecht; elterliche Sorge; …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Rn. 48 Der Senat verkennt dabei nicht, dass es regelmäßig dem Wohl eines Kindes eher abträglich ist, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne gewichtige Gründe abzuändern, was bedeutet, dass vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Obhutswechsel nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. allgemein etwa OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 WF 0783/02 - FamRZ 2003, 1306).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12
    Rn. 40 Eine solche einstweilige Anordnung in Sorgerechtsfragen, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.8.1989 - 16 WF 144/89 - FamRZ 1990, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2008 - 10 WF 225/08 - OLGR 2009, 375).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen …

  • OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89

    Scheidung; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Anordnung; Sorgerecht

  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen …

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes - auch im Säuglingsalter (vgl. insoweit BVerfG…, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, juris, Rdnr. 34 f.) - nämlich nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern bzw. ihre Vollziehung rückgängig zu machen und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen weiteren - zusätzlichen - Ortswechsel zu befinden (vgl. Senat…, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 10/18 - OLG Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 UF 106/12 -, BeckRS 2012, 17936; OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 841, 841 f., m.w.N.; OLG Dresden, FPR 2003, 337, 338, m.w.N.;… BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 52. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1666, Rdnr. 137, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12

    Zuweisung der Ehewohnung an den die gemeinsamen Kinder betreuenden Ehemann

    Rn. 11 Während der Abwesenheit des Antragsgegners hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom 10.4.2012 im Parallelverfahren (11 UF 106/12) im Wege der einstweiligen Anordnung die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes für alle drei Kinder beantragt.

    Er ergibt sich insbesondere nicht aus dem vorgelegten ärztlichen Attest (Bl. 21 Beiakte 11 UF 106/12).

    Rn. 69 Angesichts dessen, dass nach der Entscheidung des Senates im Parallelverfahren (11 UF 106/12), auf welche verwiesen wird, dem Antragsgegner vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder A, B und D zuerkannt worden ist, war ihm entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts auch die Wohnung zur alleinigen Nutzung zu übertragen.

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