Rechtsprechung
| LG Augsburg, 29.05.2012 - 2 HK O 323/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Selbstbezeichnung eines Sachverständigen als "Bausachverständiger"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung i.R.d. Verwendung eines Briefkopfes durch einen Bauingenieur mit der Bezeichnung "Bausachverständiger" und Angabe "Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz gem. Art. 68 BayBO"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Selbstbezeichnung als Bausachverständiger nicht irreführend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berufsbezeichnung "Bausachverständiger" zulässig! (IBR 2013, 117)
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 19251
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG Augsburg, 29.05.2012 - 2 HKO 323/12
Rn. 27 b) Der Anspruch besteht in dieser Höhe auch dann, wenn die Abmahnung teilweise unberechtigt war (…Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 Rdn.1.99; BGH, WRP 1999, 509; BGHZ 177, 253). - BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97
Übertriebenes Anlocken
Auszug aus LG Augsburg, 29.05.2012 - 2 HKO 323/12
Rn. 27 b) Der Anspruch besteht in dieser Höhe auch dann, wenn die Abmahnung teilweise unberechtigt war (…Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 Rdn.1.99; BGH, WRP 1999, 509; BGHZ 177, 253). - OLG Stuttgart, 27.09.2007 - 2 U 13/07
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für eine Tätigkeit als …
Auszug aus LG Augsburg, 29.05.2012 - 2 HKO 323/12
Rn. 60 Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.09.2007, AZ 2 U 13/07 entschieden, dass eine Werbung eines von der Handwerkskammer für das Maurer und Betonhandwerk öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als "öffentlich und bestellter und vereidigter Bausachverständiger (Maurer-, Beton und Stahlbeton) unter Hinweis auf weitere Sachgebiete irreführend sei.
- LG Bonn, 10.06.2015 - 16 O 38/14
Werbung mit der Bezeichnung "Zertifizierter Bausachverständiger" irreführend?
Rn. 40 Bei einem Architekten oder Bauingenieur liegt ein solcher Sachverstand aufgrund seiner Ausbildung vor, so dass es - jedenfalls aus Sicht einiger Instanzgerichte - nicht zu beanstanden ist, wenn diese sich selbst als "Bausachverständige" bezeichnen (vgl. LG Augsburg, Urteil vom 29.05.2012 - 2 HK O 323/12, BeckRS 2012, 1925 - Bauingenieur; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2011 - 16 O 15/11, BeckRS 2012, 13688 - Architekt; LG Hamburg, Urteil vom 02.08.2005 - 312 O 211/05, BeckRS 2008, 03897).Rn. 42 Es besteht nach Auffassung der Kammer keine darüber hinausgehende schützenswerte Erwartung dahingehend, dass derjenige Bausachverständige, der den Begriff ohne eingrenzende Benennung eines konkreten Fachbereichs verwendet, damit die besondere Erfahrung und Sachkunde für das Bauwesen in seiner gesamten Reichweite in Anspruch nimmt (vgl. LG Augsburg, Urteil vom 29.05.2012 - 2 HK O 323/12, BeckRS 2012, 19251; ebenso LG Frankfurt, GUG 2006, 52, 53 und LG Hamburg MD 2006, 264 - beide zitiert nach Klute, NZBau 2008, 556, 559; a.A. OLG Stuttgart, NZBau 2008, 326, 327; LG Regensburg, WRP 2003, 122).
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