Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter mauerentfeuchtender Wirkung eines Bauwerktrockenlegungsgerätes; Kostenentscheidung bei Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die beweisbelastete Partei kurz vor Einholung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 1
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer Unterlassungserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werbung mit umstrittener Mauerentfeuchtungs-Funktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer Unterlassungserklärung
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 29.02.2012 - 10 O 44/10
- OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 20409
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
Rn. 19 Die Voraussetzungen der Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen - ungeachtet ihrer eingeschränkten Statthaftigkeit im Rahmen des § 91 a ZPO (BGH NJW-RR 2009, 425 [Tz. 9] - nicht vor. - BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
Stützt sich der Werbende auf eine fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Angaben übernommen und muss sie dann im Streitfall beweisen (BGH NJW-RR 1991, 1391;… Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 5 Rdn. 3.26). - LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
Rn. 13 Der Senat teilt die bereits in den Parallelverfahren vom OLG Dresden (14 U 94/11, Urteil vom 10.05.2011, Anlage K 21) und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (6 U 32/10, Beweisbeschluss vom 06.12.2011, Anlage K 24) bei entsprechender Fragestellung vertretene Auffassung, dass die Beweislast für die Frage, ob das von der Beklagten beworbene Gerät die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung hat, bei der Beklagten liegt. - OLG Dresden, 10.05.2011 - 14 U 94/11
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
Rn. 13 Der Senat teilt die bereits in den Parallelverfahren vom OLG Dresden (14 U 94/11, Urteil vom 10.05.2011, Anlage K 21) und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (6 U 32/10, Beweisbeschluss vom 06.12.2011, Anlage K 24) bei entsprechender Fragestellung vertretene Auffassung, dass die Beweislast für die Frage, ob das von der Beklagten beworbene Gerät die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung hat, bei der Beklagten liegt.
- OLG Celle, 19.12.2013 - 13 U 119/13
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer fachlich umstrittenen Behauptung
Rn. 15 bb) Soweit die Beklagte mit ihrem beanstandeten Internet-Auftritt für ein System der Mauerwerkstrockenlegung basierend auf einer elektrophysikalischen Methode wirbt, ist nach den vorgenannten Grundsätzen auf den Branchenbereich der Bauwerkstrockenlegung, Bauwerksabdichtung und Bausanierung abzustellen (vgl. OLG Naumburg…, Urteil vom 29. Mai 2009 - 10 U 56/08, juris Rn. 49, 51; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 W 14/12, juris Rn. 11). - LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18
Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem …
Im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung muss das Gericht nicht nur die unstreitigen Tatsachen und die zum oben genannte Zeitpunkt vorliegenden Beweise würdigen, sondern auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen und wahrscheinlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedenken (BGH BeckRS 2010, 10351; OLG Frankfurt BeckRS 2016, 18774; OLG Stuttgart BeckRS 2012, 20409). - LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
Anwendbarkeit des § 91a ZPO bei Vollstreckungsschutz
Im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung muss das Gericht nicht nur die unstreitigen Tatsachen und die zum oben genannten Zeitpunkt vorliegenden Beweise würdigen, sondern auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen und wahrscheinlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedenken (BGH, Beschluss vom 18.03.2010, I ZB 37/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2012, 2 W 14/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2016, 6 W 37/16).
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