Rechtsprechung
| BPatG, 11.07.2012 - 5 Ni 34/10 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 21979
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol II
Auszug aus BPatG, 11.07.2012 - 5 Ni 34/10
Das Streitpatent ist ohne Weiteres in dem Umfang für nichtig zu erklären, in dem die Beklagte die erteilte Fassung nicht mehr verteidigt und eine zulässige Beschränkung vorliegt, vgl. unten II 4a (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, GRUR 2007, 404 - Carvedilol II).
- OLG Düsseldorf, 19.02.2015 - 15 U 39/14
Möglichkeit der Patentverletzung bei Open-Source-Software
Rn. 5 Patentanspruch 1 des Klagepatents lautet in der gemäß rechtskräftigem Urteil des Bundespatentgerichts vom 11.07.2012, Az. 5 Ni 34/10 (EP), aufrechterhaltenen Fassung wie folgt:.Rn. 157 Dem Durchschnittsfachmann, bei dem es sich um einen Diplomingenieur der Nachrichtentechnik oder Informatik mit Universitätsabschluss handelt, der über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwicklung und des Einsatzes kryptographischer Methoden in Telekommunikationsnetzen verfügt (vgl. BPatG, Urteil vom 11.07.2012 - 5 Ni 34/10 (EP); BeckRS 2012, 21979), ist bekannt, dass die patentgemäße Vorrichtung den Zweck hat, digitale Daten mittels logischer Operationen blockweise zu verschlüsseln oder zu entschlüsseln.
Rn. 175 Die hiesige Auslegung steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Bundespatentgerichts im Nichtigkeitsurteil vom 11.07.2012, Az. 5 Ni 34/10 (EP).
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