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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,957
OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12 (https://dejure.org/2012,957)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12 (https://dejure.org/2012,957)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - I Vollz (Ws) 3/12 (https://dejure.org/2012,957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Antrag des Strafgefangenen auf Aufhebung bzw. Änderung des Vollzugsplans und Anforderungen an die Begründung der ablehnenden Entscheidung unter Inbezugnahme von Aktenbestandteilen; Rechtsmittel gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVollzG § 115; StVollzG § 120
    Mindestanforderungen an einen Beschluss nach § 115 StVollzG; Bezugnahme auf frühere entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 109 Abs 1 StVollzG, § 115 Abs 1 S 3 StVollzG, § 115 Abs 1 S 4 StVollzG, § 120 Abs 2 StVollzG, § 127 Abs 2 S 2 ZPO
    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen: Antrag des Strafgefangenen auf Aufhebung bzw. Änderung des Vollzugsplans und Anforderungen an die Begründung der ablehnenden Entscheidung unter Inbezugnahme von Aktenbestandteilen; Rechtsmittel gegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhaltliche Mindestanforderungen an einen Beschluss nach § 115 StVollzG zur Gewährleistung einer hinreichenden Überprüfungsmöglichkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 4285
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12
    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2007 - 1 Ws 183/06, BeckRS 2007, 11814; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2008 - 3 Vollz (Ws) 44/08, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.06.2005 - 1 Ws 185/05, BeckRS 2005, 07532; OLG Nürnberg Beschl. v. 21.12.2005 - 1 Ws 1055/0, zitiert nach juris; jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12
    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2007 - 1 Ws 183/06, BeckRS 2007, 11814; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2008 - 3 Vollz (Ws) 44/08, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.06.2005 - 1 Ws 185/05, BeckRS 2005, 07532; OLG Nürnberg Beschl. v. 21.12.2005 - 1 Ws 1055/0, zitiert nach juris; jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 15.08.2008 - 3 Vollz (Ws) 44/08
    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12
    Darüber hinaus muss der Beschluss die Tatsachengrundlage so vollständig und zutreffend umschreiben, dass sie eine aus sich heraus verständliche und klare Grundlage für die anschließende rechtliche Würdigung der Strafvollstreckungskammer bietet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.03.2007 - 1 Ws 183/06, BeckRS 2007, 11814; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2008 - 3 Vollz (Ws) 44/08, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 08.06.2005 - 1 Ws 185/05, BeckRS 2005, 07532; OLG Nürnberg Beschl. v. 21.12.2005 - 1 Ws 1055/0, zitiert nach juris; jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12
    Diese Einschränkung des Rechtsmittels im Prozesskostenhilfeverfahren dient vor allem dem Zweck, zu vermeiden, dass eine im Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung des Rechtsmittelgerichts in der Sache der - nicht anfechtbaren - Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in der Hauptsache widerspricht oder diese präjudiziert (vgl. BGH Beschl. v. 18.05.2011 - XII ZB 265/10, NJW 2011, 2434 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamburg, 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit einer eingeschränkten Bewilligung von …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12
    Da das Rechtsbeschwerdegericht in Strafvollzugssachen keine Tatsacheninstanz ist, hat es nach dieser Auffassung auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz zu prüfen (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2009, 127 m.w.N.;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Auflage § 120 Rn. 3, 5).
  • KG, 06.02.2006 - 5 Ws 573/05

    Strafvollzug: Anforderungen an die inhaltliche Begründung eines Vollzugsplans …

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2012 - I Vollz (Ws) 3/12
    Da aber eine möglicherweise im Vollzugsplan nicht ausreichende Begründung einer Ermessensentscheidung nicht durch eine nachgeschobene Begründung im gerichtlichen Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG geheilt werden kann (vgl. KG, Beschl. v. 06.02.2006 - 5 Ws 573/05, BeckRS 2006, 02205), ist die Begründung der gerichtlichen Entscheidung mangels Darstellung des Inhalts des Vollzugsplans lückenhaft.
  • KG, 16.02.2018 - 5 Ws 20/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …

    Soweit teilweise Ausnahmen für den Fall zugelassen werden, dass eine zulässige und begründete Rechtsbeschwerde erhoben worden ist und die erstinstanzliche Entscheidung im Wege des Rechtsbeschwerdeverfahrens korrigiert werden kann (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2012 - I Vollz [Ws] 3/12 - BeckRS 2012, 04285;… Graf in BeckOK StVollzG 12. Ed. 1. Juli 2017, § 120 Rdn. 11), vermag dies nicht zu überzeugen, da der Erfolg einer Rechtsbeschwerde in dem revisionsähnlich ausgestalteten Verfahren nach §§ 116 ff. StVollzG keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten des ursprünglich gestellten Antrags nach § 109 StVollzG zulässt.
  • BayObLG, 30.04.2024 - 203 StObWs 150/24

    Unanfechtbarkeit eines die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im …

    nach zulässig eingelegter Rechtsbeschwerde OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2012 - I Vollz [Ws] 3/12 - BeckRS 2012, 04285).
  • BayObLG, 06.08.2024 - 203 StObWs 269/24

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Versagung …

    Rn. 8 Nach überwiegender obergerichtlicher Auffassung, der sich der Senat angeschlossen und die auch im Schrifttum Zustimmung erlangt hat, ist im Strafvollzugsverfahren ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht ablehnender Beschluss der Strafvollstreckungskammer ungeachtet des Verfahrenswerts nicht anfechtbar (Senat…, Beschluss vom 30.04.2024 - 203 StObWs 150/24, juris, Rn. 4; OLG Bremen…, Beschluss vom 12.05.2020 - 1 Ws 129/19, juris, Rn. 3; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25.03.2020 - 2 Ws 38/20, juris, Rn. 7; OLG Koblenz…, Beschluss vom 05.11.2019 - 2 Ws 627/19 Vollz, juris, Rn. 10; KG…, Beschluss vom 16.02.2018 - 5 Ws 20/18 Vollz, juris, Rn. 2 ff.; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 18.02.2014 - 1 Ws 294/13, juris, Rn. 4; OLG Hamm…, Beschluss vom 04.12.2012 - III-1 Vollz (Ws) 672/12, juris, Rn. 1; OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08, juris, Rn. 8; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.2003 - 1 Ws 275/03, juris; Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil IV § 120 StVollzG Rn. 21; Laubenthal in: Schwind/Böhm/ Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., 12. Kap., Teil O. Rn. 12; Euler in: BeckOK Strafvollzug Bund, § 120 StVollzG, 25. Ed., § 120 Rn. 11; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/ Verrel/Baier, Strafvollzugsgesetze, 13. Aufl., Teil P § 120 StVollzG Rn. 140; differenzierend nach Beschwerdewert wohl Arloth in: Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 120 Rn. 7; differenzierend nach zulässig eingelegter Rechtsbeschwerde OLG Rostock, Beschluss vom 06.02.2012 - I Vollz [Ws] 3/12, BeckRS 2012, 4285).
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