Rechtsprechung
| VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schnauzer und Deutscher Schäferhund; Leinenzwang; Maulkorbzwang; ausbruchssicheres Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
- VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1791
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 51328
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- VG Augsburg, 11.06.2010 - Au 5 S 10.701
Schnauzer und Deutscher Schäferhund; Leinenzwang; ausbruchssicheres Grundstück
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Rn. 7 Das Gericht hat mit Beschluss vom 11. Januar 2010 im Verfahren Au 5 S 10.701 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 15. April 2010 hinsichtlich der Nr. 3 des Bescheides angeordnet, da die Androhung der Zwangsgelder zu unbestimmt war und den Antrag im Übrigen abgelehnt.Dies hat die erkennende Kammer im Übrigen bereits auch im Beschluss vom 11. Juni 2010 im Verfahren Au 5 S 10.701, der durch den Beschluss des BayVGH vom 10. August 2010, Az. 10 CS 10.1738, bestätigt worden ist, auf der Grundlage der damals von Seiten der Antragsgegnerin geltend gemachten Beißvorfälle so beurteilt.
Im Übrigen hat die erkennende Kammer auch diese Anordnung bereits in ihrem Beschluss vom 11. Juni 2010 im Verfahren Au 5 S 10.701 auf der Grundlage der damaligen Erkenntnisse für rechtmäßig erachtet.
- VGH Bayern, 18.02.2004 - 24 B 03.645
Negativtest nach der Kampfhundeverordnung; Vom Hund ausgehende konkrete Gefahr; …
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Rn. 45 Die Anwendung der sicherheitsrechtlichen Befugnisnorm des Art. 18 Abs. 2 LStVG setzt das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus, die im sicherheitsrechtlichen Sinne dann vorliegt, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl. 2004, 461; BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347).Bei einem hohen Schutzgut kann je nach den Umständen des Einzelfalles auch ein konkreter Gefahrenverdacht für eine sicherheitsrechtliche Anordnung ausreichen (BayVGH vom 18.2.2004 a.a.O.).
- VGH Bayern, 27.10.1995 - 21 CS 95.858
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Rn. 55 Die Kombination von Leinen- und Beißkorbzwang verstößt nicht von vorneherein gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BayVGH vom 27.10.1995 BayVBl. 1996, 212).
- VGH Bayern, 13.01.2005 - 24 ZB 04.664
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Zu (Beiß-)Zwischenfällen muss es deshalb vor dem Erlass einer entsprechenden Anordnung noch nicht notwendig gekommen sein (vgl. BayVGH vom 13.1.2005 Az. 24 ZB 04.664). - VGH Bayern, 21.11.2005 - 24 CS 05.2714
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Gegebenenfalls ist daher auch eine doppelte Absicherung in Form eines kombinierten Leinen- und Maulkorbzwangs erforderlich, wenn die von dem Hund ausgehenden Gefahren nur auf diese Weise wirksam abgewehrt werden können (vgl. BayVGH vom 21.11.2005 Az. 24 CS 05.2714). - BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Rn. 45 Die Anwendung der sicherheitsrechtlichen Befugnisnorm des Art. 18 Abs. 2 LStVG setzt das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraus, die im sicherheitsrechtlichen Sinne dann vorliegt, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann (vgl. BayVGH vom 18.2.2004 BayVBl. 2004, 461; BVerwG vom 3.7.2001 BVerwGE 116, 347). - VG Augsburg, 24.03.2011 - Au 5 K 10.626
Anordnungen zur Hundehaltung; Leinen- und Maulkorbzwang; ausbruchsicheres …
Auszug aus VG Augsburg, 26.04.2012 - Au 5 S 12.316
Eine konkrete Gefahr kann deshalb auch vorliegen, wenn sich ein Hund wiederholt aggressiv gezeigt hat und keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen ein Beißen oder Entweichen vorhanden sind (vgl. VG Augsburg vom 24.3.2011 Az. Au 5 K 10.626; BayVGH vom 8.12.1993 Az. 21 B 93.112).
- VG Bayreuth, 06.02.2023 - B 1 S 22.1174
Leinenpflicht inner- und außerorts bei Einödhof, ausbruchssichere Gestaltung des …
Jedenfalls für den Zeitraum bis zum Abschluss des Klageverfahrens ist dies - angesichts des zugestandenen Vorfalls vom 10. April 2022 - für die Antragstellerin zumutbar, zumal sie auch nicht konkret vorgetragen hat, dass andere als volljährige Personen ihre Hunde ausführen würden (VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316 - juris Rn. 59).Eine konkrete Gefahr kann deshalb auch vorliegen, wenn sich ein Hund wiederholt aggressiv gezeigt hat und keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen gegen ein Beißen oder Entweichen vorhanden sind (…vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2006 - 24 CS 06.2766 - juris Rn. 18; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316 - juris Rn. 49).
- VG Würzburg, 27.07.2018 - W 9 K 17.332
Anordnung eines Leinen- und Maulkorbzwangs
Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann (nur dann) verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316; beide juris;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 Rn. 70). - VG Augsburg, 07.08.2023 - Au 8 S 23.1202
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Anordnung eines kombinierten Leinen- …
Ein zusätzlicher Maulkorb- bzw. Beißkorbzwang kann (nur dann) verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Hundeführer nicht in der Lage ist, das angeleinte Tier zuverlässig zurückzuhalten, wenn es aggressiv reagiert (…vgl. BayVGH, B.v. 21.6.2005 - 24 CS 05.1458 - juris Rn. 12), der Hund bereits einmal aus dem Halsband geschlüpft ist bzw. sich der Hund - zum Angriff auf andere Personen oder (Haus-)Tiere - von der Leine losreißen oder auch angeleint zubeißen würde (…vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706 - juris Rn. 5; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316 - juris Rn. 55;… VG Bayreuth, B.v. 17.3.2022 - B 1 S 22.166 - juris Rn. 45;… VG Regensburg, B.v. 18.3.2021 - RN 4 S 20.3099 - juris Rn. 48;… VG Würzburg, U.v. 27.7.2018 - W 9 K 17.332 - juris Rn. 35).
- VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 1 S 22.166
Maulkorb- und Leinenzwang für große Hunde
Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann (nur dann) verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316; beide juris;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 Rn. 70). - VG Bayreuth, 31.05.2021 - B 1 S 21.575
Anordnungen zur Hundehaltung, Leinenzwang in der Öffentlichkeit, Beschränkung der …
Die Kammer schließt sich den Ausführungen des VG Augsburg in seinem Beschluss vom 26. April 2012 - Au 5 S 12.316 (BeckRS 2012, 51328 Rn. 52) und der Bestätigung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. September 2012 - 10 CS 12.1791 (…BeckRS 2012, 58260 Rn. 27) im Ausgangspunkt an: Danach bedeutet das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird. - VG Bayreuth, 07.02.2023 - B 1 K 22.167
Maulkorbpflicht inner- und außerorts kombiniert mit Leinenzwang, Konkrete Gefahr, …
Es besteht keine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit, dass "…" auch angeleint zubeißen oder sich hierfür von der Leine losreißen würde (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2013 - 10 ZB 12.2706; VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316; beide juris;… Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 18 Rn. 70). - VG Würzburg, 09.04.2015 - W 5 K 14.250
Golden Retriever; ausnahmsloser Leinenzwang; ausnahmsloser Maulkorbzwang; …
Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 Nr. Au 5 S 12.316). - VG Würzburg, 06.03.2015 - W 5 K 13.644
Maulkorbzwang; Kombination mit Leinenzwang; Ermessen; Verhältnismäßigkeit
Ein zusätzlicher Maulkorbzwang kann zwar nur verfügt werden, wenn es im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar ist, weil z.B. eine hinreichend konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Hund auch angeleint zubeißen oder sich von der Leine losreißen würde (vgl. VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 Nr. Au 5 S 12.316). - VG Ansbach, 19.08.2014 - AN 5 S 14.00926
Ausbruchsichere Unterbringung; konkrete Gefahr
Soweit die Antragsgegnerin die Eignung des Hundehalters auch am Erreichen eines bestimmten Alters festmacht, ist dies daher nicht von vornherein rechtswidrig (vgl. VG Augsburg, B. v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316 - juris). - VG Bayreuth, 10.02.2023 - B 1 S 23.47
Leinenzwang innerorts, Unbeschränkter bayernweiter Leinenzwang außerorts, …
Jedenfalls für den Zeitraum bis zum Abschluss des Klageverfahrens ist dies für die Antragsteller zumutbar, zumal sie auch nicht konkret vorgetragen haben, dass andere als volljährige Personen ihre Hunde ausführen würden (VG Augsburg, B.v. 26.4.2012 - Au 5 S 12.316 - juris Rn. 59). - VG Aachen, 29.08.2019 - 6 L 819/19
Leinen- und Maulkorbzwang; Wesenstest; Zeitablauf; Zwangsgeldandrohung; …
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