Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Gerichtskostenfreiheit für Klage gegen polizeirechtliche Unterbringung einer Person in eine Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Polizeirechtliche Zuweisung einer Unterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit als Angelegenheit der Fürsorge
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 03.04.2012 - 7 K 5179/10
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Papierfundstellen
- DÖV 2012, 780 (Ls.)
- BeckRS 2012, 53501
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- OVG Hamburg, 04.10.2011 - 4 So 82/11
Vertretungszwang in Streitwert- und Kostenbeschwerden; Gerichtskostenfreiheit von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Verwaltungsgerichtliche Verfahren, die die polizeirechtliche Unterbringung einer Person in eine Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Gegenstand haben, sind nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 - juris; Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 - juris).Rn. 2 Die polizeirechtliche Zuweisung einer Unterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist keine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne des § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 - juris; Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 -, juris).
- OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11
Gerichtskostenfreiheit einer Klage auf Unterbringung in einer Wohnunterkunft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Verwaltungsgerichtliche Verfahren, die die polizeirechtliche Unterbringung einer Person in eine Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Gegenstand haben, sind nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 - juris; Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 - juris).Rn. 2 Die polizeirechtliche Zuweisung einer Unterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist keine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne des § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO (a.A. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 4 Bs 11/11 - juris; Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 -, juris).
- BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Daher ist die Vorschrift über die Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 60 SchwbG unabhängig davon, welche Ziele hiermit verfolgt werden, eine Regelung auf dem Gebiet der Verkehrswirtschaft, für die Gerichtskostenfreiheit nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.05.1990 - 7 ER 101.90 - Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 10).
- BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10
Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Von Bedeutung ist dabei, ob die Leistung bedarfsorientiert erfolgt und abhängig von nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.12.2004 - 5 B 57.04 - NVwZ-RR 2005, 419, m.w.N.) Die Regelung des § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO knüpft die Gerichtskostenfreiheit an in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fallende Sachgebiete an, die Fürsorgemaßnahmen im weiteren Sinne zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2011 - 6 C 10/10 - NVwZ-RR 2011, 622). - BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04
Gerichtskosten.
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Von Bedeutung ist dabei, ob die Leistung bedarfsorientiert erfolgt und abhängig von nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.12.2004 - 5 B 57.04 - NVwZ-RR 2005, 419, m.w.N.) Die Regelung des § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO knüpft die Gerichtskostenfreiheit an in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit fallende Sachgebiete an, die Fürsorgemaßnahmen im weiteren Sinne zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.04.2011 - 6 C 10/10 - NVwZ-RR 2011, 622). - VGH Baden-Württemberg, 10.02.1994 - 1 S 1027/93
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Sein Vorbringen, mit dem er sich zum einen dagegen wendet, dass für seine Unterkunft anders als bei den in der Anlage zur Satzung genannten der Mietspiegel angewendet wird (vgl. zur grundsätzlichen Ungeeignetheit der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Festsetzung der Benutzungsgebühr in Obdachlosenunterkünften: Senatsbeschluss vom 10.02.1994 - 1 S 1027/93 - ESVGH 44, 240 = NVwZ-RR 1994, 325;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392;… Urt. v. 15.08.1996 - 2 S 1197/95 - Beschl. v. 05.02.1999 - 2 S 1286/98 -), und mit dem er zum anderen hinreichend substantiiert geltend macht, die Unterkunft habe keine durchschnittliche Ausstattung und befinde sich nicht in durchschnittlicher Lage, so dass sich nicht die Untergrenze von 7, 10 EUR aus dem Mietspiegel ergebe, sondern ein niedrigerer Wert, bedarf der Klärung im Klageverfahren. - BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Auch den Begriff der allgemeinen öffentlichen Fürsorge, für den § 188 Satz 2 VwGO bis 1975 Gerichtskostenfreiheit vorsah (…vgl. zur Regelungsgeschichte nur Heckmann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 188 Rn. 1), hatte das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung in einem umfassenden Sinne verstanden (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.04.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216;… Urt. v. 09.10.1973 - V C 15.73 - BVerwGE 44, 110). - VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 2 S 542/94
Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Kalkulation der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Sein Vorbringen, mit dem er sich zum einen dagegen wendet, dass für seine Unterkunft anders als bei den in der Anlage zur Satzung genannten der Mietspiegel angewendet wird (vgl. zur grundsätzlichen Ungeeignetheit der ortsüblichen Vergleichsmiete für die Festsetzung der Benutzungsgebühr in Obdachlosenunterkünften: Senatsbeschluss vom 10.02.1994 - 1 S 1027/93 - ESVGH 44, 240 = NVwZ-RR 1994, 325; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.1995 - 2 S 542/94 - BWGZ 1995, 392;… Urt. v. 15.08.1996 - 2 S 1197/95 - Beschl. v. 05.02.1999 - 2 S 1286/98 -), und mit dem er zum anderen hinreichend substantiiert geltend macht, die Unterkunft habe keine durchschnittliche Ausstattung und befinde sich nicht in durchschnittlicher Lage, so dass sich nicht die Untergrenze von 7, 10 EUR aus dem Mietspiegel ergebe, sondern ein niedrigerer Wert, bedarf der Klärung im Klageverfahren. - BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73
Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Auch den Begriff der allgemeinen öffentlichen Fürsorge, für den § 188 Satz 2 VwGO bis 1975 Gerichtskostenfreiheit vorsah (…vgl. zur Regelungsgeschichte nur Heckmann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 188 Rn. 1), hatte das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung in einem umfassenden Sinne verstanden (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.04.1964 - V C 45.63 - BVerwGE 18, 216; Urt. v. 09.10.1973 - V C 15.73 - BVerwGE 44, 110). - BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 62.78
Gerichtskostenfreiheit in Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 1 S 866/12
Eine Regelung gehört nicht zu einem Sachgebiet der Fürsorge, wenn sie nicht primär auf dem Gedanken der Fürsorge im weitesten Sinne beruht, sondern mit ihr im Schwerpunkt andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1980 - 5 C 62.78 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 38, zur Kriegsgefangenenentschädigung).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19
Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …
Rn. 13 Örtlich zuständig für die polizeiliche Aufgabe, eine unfreiwillige Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Ordnung (…vgl. Senat, Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O., und v. 16.01.1996 - 1 S 3042/95 - NVwZ-RR 1996, 439) und der öffentlichen Sicherheit (vgl. Senat, Beschl. v. 21.06.2012 - 1 S 866/12 - ESVGH 2012, 487) zu verhindern bzw. zu beseitigen (vgl. §§ 1, 3 PolG ), ist die Polizeibehörde, in deren Bezirk die polizeiliche Aufgabe wahrzunehmen ist ( § 68 Abs. 1 PolG ). - VG Freiburg, 14.11.2019 - 6 K 3484/19
Aufhebung einer Einweisungsverfügung wegen Wegfalls der Obdachlosigkeit
Demgemäß ist die Einweisung in eine Unterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nicht etwa eine Angelegenheit der sozialrechtlichen Fürsorge (…VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 -, Rn. 5 , juris; Beschl. v. 21.06.2012 - 1 S 866/12 -, Rn. 3, juris;… Beschl. v. 05.03.1996 - 1 S 470/96 -, Rn. 4, juris).Der durch polizeiliches Einschreiten geschaffene Zustand darf weder von der Verwaltung noch insbesondere vom Betroffenen als Dauerlösung betrachtet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.06.2012, a.a.O., Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22
Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in …
Welchen Streitsachen hierzu jeweils zählen, richtet sich nach dem Schwerpunkt der Materie, in deren Rahmen Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2012 - 1 S 866/12 -, juris Rn. 2;… Clausing/Kimmel in: Schoch/Schneider, VwGO, § 188 Rn. 6;… Hoppe in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 188 Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 6 K 10.20
Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz durch den Einzelrichter; …
Die Nichtanwendung des § 188 Satz 2 VwGO auf Streitigkeiten dieser Art entspricht der ständigen Spruchpraxis des mit dem Rechtsgebiet in der Sache befassten Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der von einem Hinweis auf § 188 Satz 2 VwGO absieht sowie einen Streitwert festsetzt und damit zu verstehen gibt, dass er eine Gerichtskostenfreiheit verneint (vgl. nur Beschluss vom 11. Dezember 2019 - OVG 1 S 101.19 - juris; Beschluss vom 7. August 2015 - OVG 1 S 82.15 -), und der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2019 - 1 S 2192/19 - juris, und Beschluss vom 21. Juni 2012 - 1 S 866/12 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. November 2019 - 4 CE 19.1344 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 - juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 11 ME 230/15 - juris) sowie schließlich der Spruchpraxis der in der Sache zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts (vgl. neben der hier in Rede stehenden Ausgangsentscheidung zuletzt Beschluss vom 6. Januar 2020 - VG 23 L 697.19 -). - VGH Bayern, 14.03.2022 - 12 C 22.170
Vorläufige Streitwertfestsetzung, Gerichtskostenfreiheit, Erinnerung gegen den …
Demnach stellen etwa verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten, die die Unterbringung einer Person in einer Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Gegenstand haben, Angelegenheiten der Fürsorge im vorstehend genannten Sinne dar (so OVG Hamburg, B.v. 14.2.2011 - 4 Bs 11/11 - BeckRS 2011, 48074; B.v. 4.10.2011 - 4 So 82/11 - BeckRS 2011, 55157; a.A. VGH Mannheim, B.v. 21.6.2012 - 1 S 866/12 - BeckRS 2012, 53501;… zur Zuordnung des Wohngeldrechts zu den Angelegenheiten der Fürsorge vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2019 - 5C 2.18 - BVerwGE 165, 235 = BeckRS 2019, 17035 Rn. 35 ff. unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). - VGH Bayern, 11.02.2025 - 4 CE 25.165
Gerichtskosten bei Obdachlosenunterbringung
Ausgehend von dieser rechtlichen Einordnung der sicherheitsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen handelt es sich bei ihr nicht um eine Angelegenheit der Fürsorge, sondern - wie schon das Attribut "sicherheitsrechtlich" nahelegt - um eine sicherheitsrechtliche Maßnahme (vgl. auch VGH BW, B.v. 21.6.2012 - 1 S 866/12 - juris Rn. 2 f.). - VG München, 07.08.2019 - M 22 M 19.3302
Erfolglose Erinnerung - Obdachlosenunterbringung
Verwaltungsgerichtliche Verfahren, die die Unterbringung einer Person in eine Wohnunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Gegenstand haben, sind daher auch nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, B.v. 21.6.2012 - 1 S 866/12 -, juris), mit der Folge, dass mit der unbedingten Klageerhebung in Obdachlosenangelegenheiten grundsätzlich Verfahrensgebühren fällig werden.
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