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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - 12 E 658/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21158
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - 12 E 658/12 (https://dejure.org/2012,21158)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.07.2012 - 12 E 658/12 (https://dejure.org/2012,21158)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 12 E 658/12 (https://dejure.org/2012,21158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung einer Reiseentschädigung außerhalb der Prozesskostenhilfe

Verfahrensgang

  • VG Köln - 25 K 2763/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - 12 E 658/12

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 55703
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17

    Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden …

    Rn. 16 In der Sache weist der Senat darauf hin, dass die Gewährung einer Reiseentschädigung nur dann in Betracht kommt, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Teilnahme an der Verhandlung auch bei einer nicht mittellosen Person zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. VGH Mannheim BeckRS 2009, 39656; OVG Münster BeckRS 2012, 45498; BeckRS 2012, 55703, LAG Baden-Württemberg BeckRS 2016, 66836).
  • VG Cottbus, 02.04.2020 - 8 K 1194/19

    Unterhaltsvorschussrecht

    Rn. 4 Schließlich scheidet ein Anspruch des Klägers auf Reiseentschädigung auch deshalb aus, weil diese nur dann zu bewilligen ist, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände die Anreise zum Termin auch bei einem bemittelten Beteiligten zur verständigen Wahrnehmung seiner Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 28. Februar 2017 - 6 C 28/16 -, juris Rn. 3; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 12 E 658/12 -, juris Rn. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 S 1682/09 -, juris Rn. 9; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 19 C 08.1 -, juris Rn. 8;… Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 166, Rn.164).

    Auch für die mündliche Verhandlung hat er keine weitere Klagebegründung oder sonstige sachbezogene Stellungnahmen angekündigt, die seine Teilnahme am Termin - zu dem auch der Beklagte ausweislich seiner entsprechenden Mitteilung vom 16. März 2020 nicht erscheinen wird - notwendig machen würden (vgl. in diesem Sinne auch: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 12 E 658/12 -, juris Rn. 10).

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