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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 29.08.2011 - 1 T 175/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,62893
LG Dessau-Roßlau, 29.08.2011 - 1 T 175/11 (https://dejure.org/2011,62893)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29.08.2011 - 1 T 175/11 (https://dejure.org/2011,62893)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29. August 2011 - 1 T 175/11 (https://dejure.org/2011,62893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 6301
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 29.05.2009 - 5 T 18/09

    Selbstbehalt, notwendiger Lebensunterhalt, Erwerbstätigenzuschlag, ergänzende …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.08.2011 - 1 T 175/11
    Hiermit soll indessen nicht nur ein Anreiz für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit geschaffen werden, sondern zugleich ein angemessener Ausgleich für die mit der Erwerbstätigkeit notwendigerweise verbundenen berufsbedingten Aufwendungen, so unter anderem auch die Fahrtkosten, geschaffen werden (vgl. Landgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 13.09.2005, Geschäftszeichen 5 T 51/05 sowie Landgericht Münster, Beschluss vom 29.05.2009, Geschäftszeichen 5 T 18/09, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Mönchengladbach, 13.09.2005 - 5 T 51/05

    Berufsbedingter Mehrbedarfszuschlag ab 01.01.2005

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.08.2011 - 1 T 175/11
    Hiermit soll indessen nicht nur ein Anreiz für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit geschaffen werden, sondern zugleich ein angemessener Ausgleich für die mit der Erwerbstätigkeit notwendigerweise verbundenen berufsbedingten Aufwendungen, so unter anderem auch die Fahrtkosten, geschaffen werden (vgl. Landgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 13.09.2005, Geschäftszeichen 5 T 51/05 sowie Landgericht Münster, Beschluss vom 29.05.2009, Geschäftszeichen 5 T 18/09, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 03.03.2015 - 3 T 9/15

    Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen …

    Rn. 28 Allerdings sieht § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII diese prozentualen Abschläge nur für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungen vor, also nur bei besonderen Personengruppen (dies auch erkennend, allerdings den Abschlag dennoch als ermessensfehlerfrei anzuerkennen auch bei anderen Erwerbstätigen LG Dessau-Roßlau v. 29.8.2011 aaO Rn. 9).

    Indem dieser Prozentsatz dem erwerbstätigen Leistungsberechtigten belassen wird, soll vor allem ein Anreiz für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit geschaffen werden (vgl. LG Dessau-Roßlau v. 29.8.2011, 1 T 175/11, Rn. 10 m.w.N.;… so auch zur früheren Regelung in § 76 Abs. 2 BSHG BGH v. 12.12.2003, IXa ZB 225/03, Rn. 12).

  • LG Dessau-Roßlau, 11.07.2025 - 1 T 69/25

    Erwerbstätigenzuschlag im Falle einer längerfristigen Erkrankung des Schuldners …

    Rn. 14 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass einem erwerbstätigen Schuldner, über den Regelsatz und den Bedarf für Unterkunft und Heizung hinaus, arbeitsbedingter Mehraufwand durch einen Mehrbetrags-, Erwerbstätigkeits- oder Besserstellungszuschlag (die Bezeichnungen variieren) in Höhe von 25 % bis 50 % des Regelsatzes zu belassen ist (vgl. LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011 - 1 T 175/11 -, m. w. N.;… weitere Nachweise bei Musielak/Voit/Flockenhaus, 22. Aufl. 2025, § 850d ZPO Rn. 6, beck-online und Knittel/Birnstengel, DIJuF-Rechtsgutachten: Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsforderungen - Pfändungsfreier Sockelbetrag gem. § 850 d ZPO, Themengutachten TG-1179 Rn. 8, beck-online).

    Dieser Zuschlag soll einerseits dem Schuldner einen Anreiz bieten, einer Erwerbstätigkeit (auch im Interesse des Vollstreckungsgläubigers) nachzugehen bzw. eine bestehende Erwerbstätigkeit fortzusetzen, und andererseits die mit der Erwerbstätigkeit notwendigerweise verbundenen berufsbedingten Aufwendungen angemessen ausgleichen (LG Mönchengladbach, Beschl. v. 13.09.2005 - 5 T 51/05 -, BeckRS 2005, 12384, beck-online; LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 29.08.2011 - 1 T 175/11 -, BeckRS 2012, 6301, beck-online).

    Dies gilt insbesondere für Fahrtkosten, deren Ausgleich der Erwerbstätigenzuschlag unter anderem zu dienen bestimmt ist (vgl. LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 29.08.2011 - 1 T 175/11 -, BeckRS 2012, 6301, beck-online).

  • LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17

    Festsetzung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nach Eröffnung des …

    Rn. 20 Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).
  • LG Bamberg, 28.02.2017 - 3 T 26/17

    Besserstellungszuschlag für Berufstätigkeit bei Berechnung des …

    Rn. 12 Dem berufstätigen Schuldner ist daneben einerseits als Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit, andererseits aber auch zum Ausgleich berufsbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten (vgl. zu dieser Doppelfunktion insb. LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011 - 1 T 175/11 = zitiert nach juris) grundsätzlich auch ein pauschalierter sog. "Besserstellungszuschlag" in angemessener Höhe zu belassen, dessen Höhe in Anlehnung an § 82 Abs. 3 SGB XII vom Vollstreckungsgericht festzusetzen ist (…vgl. Zöller - Stöber, a.a.O., § 850 d Rn. 7 mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Dortmund, 10.01.2018 - 9 T 521/17
    Durch den Zuschlag soll nicht nur ein Ausgleich für die berufsbedingten Aufwendungen, sondern zugleich auch ein Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit geschaffen werden ( LG Bamberg JArnt 2017, 249; LG Dessau-Roßlau Beschluss vom 29. August 2011 - 1 T 175/11 - ).
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