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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,292
LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11 (https://dejure.org/2012,292)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.01.2012 - 1 Ta 273/11 (https://dejure.org/2012,292)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 1 Ta 273/11 (https://dejure.org/2012,292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage im kurzfristigen Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage im kurzfristigen Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 65903
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11
    Es ist zu bezweifeln, ob der 2. Senat des BAG in seinem Beschluss vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 von seiner Rechtsauffassung vom 30.11.1984 abweichen wollte und bei der Festsetzung des Streitwertes/Gegenstandswertes jetzt grundsätzlich einen Regelwert von drei Monatsverdiensten annehmen will, und zwar auch für nur kurzfristig bestehende Arbeitsverhältnisse.

    Dabei hat das Arbeitsgericht den Kündigungsschutzantrag des Klägers mit drei Bruttomonatsgehältern bewertet und zur Begründung auf die Entscheidung des BAG vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 verwiesen.

    Mit dieser ausführlichen Begründung hat sich der 2. Senat in seinem Beschluss vom 19.10.2010 - 2 AZN 194/10 (JurBüro 2011, 88) mit keinem Wort auseinandergesetzt.

  • LAG Köln, 04.02.2010 - 6 Sa 1045/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11
    Dem BAG lag eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1045/09 zugrunde.
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11
    Dass ein Arbeitsverhältnis in den ersten zwölf Monaten ohne Vorliegen eines Sonderkündigungsschutzes nicht wirtschaftlich in gleicher Weise werthaltig ist, wie etwa ein langjährig bestehendes Arbeitsverhältnis, hat gerade der 2. Senat in seinem Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 (NZA 2010, 1228 - Fall "Emmely") nachhaltig selbst unter Beweis gestellt.
  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11

    Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11
    Der Gebührenstreitwert ist daher nicht allein anhand der gestellten Prozessanträge zu ermitteln, sondern entscheidend ist der objektiv wirtschaftliche Wert des Klageziels, das mit den Anträgen verfolgt wird (vgl. z. B. BGH, Beschl. v. 13.07.2011 - III ZR 23/11).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11
    Mit dieser Rechtsprechung hat sich das Beschwerdegericht insbesondere der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 30.11.1984 (NZA 1985, 369) angeschlossen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 1 Ta 88/10

    Gegenstandswert - Kündigungsschutzverfahren - Bestandsdauer des …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11
    Bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten im Zeitpunkt der Kündigung beträgt der Streitwert einen Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste (vgl. nur Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.04.2010 - 1 Ta 88/10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 8 Ta 75/20

    Gegenstandswertfestsetzung - wirtschaftliche Identität von Bestandsschutzantrag …

    Das BAG hatte hierzu allerdings herausgearbeitet, dass der Klageantrag insoweit ernst zu nehmen sei und eine Staffelung des Gebührenstreitwerts in Abhängigkeit von der Beschäftigungsdauer grds. nicht mehr in Betracht komme, sondern weniger als drei Bruttomonatsvergütungen nur dann als Gebührenstreitwert anzusetzen seien, wenn der Klageantrag ausdrücklich einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses von weniger als drei Monaten festgestellt wissen wolle (…BAG 19. Oktober 2010 - 2 AZN 194/10 (A) - Rn. 5 ["Bestimmend ist der erhobene Antrag."]; im Ergebnis ebenso LAG Hessen 20. März 2014 - 1 Ta 379/13 - zu II der Gründe, NZA-RR 2014, 384; zweifelnd mit Blick auf den sozialen Schutzzweck des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG: LAG Rheinland-Pfalz 16. Januar 2012 - 1 Ta 273/11 - zu II 2 der Gründe, BeckRS 2012, 65903).
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