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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25899
BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12 (https://dejure.org/2012,25899)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2012 - VI B 21/12 (https://dejure.org/2012,25899)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - VI B 21/12 (https://dejure.org/2012,25899)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Wiederholung eines Verwaltungsakts

  • openjur.de

    Wiederholung eines Verwaltungsakts

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsnatur und Anfechtbarkeit einer wiederholenden Verfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 95947
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.03.2001 - IV B 17/00

    Auslegung eines Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12
    Dabei wird eine wiederholende Verfügung auch nicht dadurch zu einem selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, dass sie die Form eines solchen hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (…BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542; BFH-Beschluss vom 16. März 2001 IV B 17/00, BFH/NV 2001, 1103).
  • BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
    Auszug aus BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12
    Dabei wird eine wiederholende Verfügung auch nicht dadurch zu einem selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, dass sie die Form eines solchen hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (BFH-Urteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542;… BFH-Beschluss vom 16. März 2001 IV B 17/00, BFH/NV 2001, 1103).
  • BSG, 24.07.2025 - B 8 SO 10/24 R

    Ist der Sozialhilfeträger befugt, einen Rückgewähranspruch aus einem gewährten …

    Dagegen enthält der Bescheid vom 20.9.2018, wovon auch das LSG ausgegangen ist, nur eine wiederholende Verfügung ohne eigenen Regelungsgehalt, weil er lediglich der Erklärung der Nichtabhilfe dient und im Übrigen weitere, vom Nachlasspfleger angeforderte Dokumente übersandt worden sind (…vgl BSG vom 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R - SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 RdNr 12; Müller-Franken in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 286. Lieferung, 5/2025, § 118 AO 1977, RdNr 168; Bundesfinanzhof <BFH> vom 20.7.2012 - VI B 21/12 - BFH/NV 2012, 1764).
  • BFH, 12.03.2015 - III R 14/14

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines …

    Dies gilt selbst dann, wenn die wiederholende Verfügung die Form eines Verwaltungsakts hat und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764).
  • BFH, 30.07.2025 - X R 11/23

    Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung

    Solche wiederholenden Verfügungen sind, da es an einer eigenständigen (neuen) Regelung fehlt, nicht als Verwaltungsakt im Sinne des § 118 AO anzusehen (vgl. BFH-Beschluss vom 20.07.2012 - VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764).
  • BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24

    Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als …

    Rn. 5 aa) Das FA weist im Ausgangspunkt zwar zutreffend darauf hin, dass die wiederholende Verfügung eines Verwaltungsakts kein neuer Verwaltungsakt ist, auch wenn sie die äußere Form eines Verwaltungsakts hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 25.02.1997 - VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542, unter II.3.; BFH-Beschluss vom 20.07.2012 - VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764).
  • BSG, 04.02.2014 - B 13 R 161/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines behaupteten Verfahrensmangels wegen …

    Selbst wenn ihr darin zu folgen wäre, dass der hier angefochtene Bestandteil des Bescheids vom 22.9.2009 den vorangegangenen Bescheid vom 9.5.2006 weder abgeändert noch ersetzt habe, liegt es nach ihrem Vortrag nahe, dass insoweit lediglich die Wiederholung eines Verfügungssatzes erfolgt ist, der keine eigene Verwaltungsaktqualität zukommt (…BSGE 68, 228, 230 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1 S 3 f;… BSG SozR 4-3500 § 44 Nr. 2 RdNr 12;… BSGE 112, 221 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 12, RdNr 30;… s auch Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 31 RdNr 32, 32a) und daher auch nicht zulässigerweise zum Gegenstand einer weiteren Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) gemacht werden kann (…Senatsurteil vom 20.11.2003 - BSGE 91, 277 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 3, RdNr 7;… im Ergebnis auch BSGE 112, 221 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 12, RdNr 30; ebenso die stRspr des BFH - zuletzt Beschluss vom 20.7.2012 - VI B 21/12 - BFH/NV 2012, 1764 RdNr 3 mwN).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder …

    "Wenn eine behördliche Erklärung sich in der bloßen ganz oder teilweisen Wiederholung eines bereits ergangenen Verwaltungsakts ohne neuen Regelungsgehalt oder in einem Hinweis auf einen solchen erschöpft (sog. "wiederholende Verfügung", vgl. etwa: BVerwG, U.v. 10.10.1961 - VI C 123/59 - NJW 1962, 362), so liegt kein Verwaltungsakt vor (…BSG, U.v. 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - BeckRS 2020, 18946 Rn. 16; BFH, B.v. 20.7.2012 - VI B 21/12 - BeckRS 2012, 95947; OVG Saarlouis, B.v. 26.4.2016 - 1 A 103/15 - BeckRS 2016, 45364;… BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 3 ZB 17.906 - BeckRS 2017, 131743 Rn. 10; VG Köln, B.v. 4.6.2012 - 23 L 228/12 - BeckRS 2012, 55905;… VG Regensburg, U.v. 26.1.2017 - 7 K 16.1541 - BeckRS 2017, 111562 Rn. 15).
  • FG Münster, 07.05.2014 - 6 K 1062/13

    Duldungsverfügung bei Abwicklung von Bankgeschäften eines steuerpflichtigen …

    Es liegt mithin kein neuer Verwaltungsakt vor, der selbständig angefochten werden kann oder muss (vgl. z.B. BFH Beschluss vom 20.07.2012 VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764).
  • FG Münster, 24.11.2021 - 3 K 3403/19

    Verzinsung der sich ergebenen Erstattungsbeträge im Falle einer Änderung von …

    Daher liegen auch insoweit eigenständige, anfechtbare Verwaltungsakte im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 AO vor (vgl. BFH, Urteile vom 20.05.1994 VI R 105/92, BFHE 175, 3; vom 20.09.1990 V R 85/85, BFHE 161, 492 unter Verweis auf BFH, Urteil vom 29.03.1979 V R 69/77, BFHE 128, 17; jeweils zum unveränderten Bestehenbleiben von Verspätungszuschlägen) und nicht bloß unanfechtbare wiederholende Verfügungen (…BFH, Beschlüsse vom 16.03.2001 IV B 17/00, BFH/NV 2001, 1103; vom 20.07.2012 VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764).
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