Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.03.2013 - III-2 Ws 120/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 55
Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Falschbelastung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit zur Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gem. § 55 StPO bei Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Falschbelastung
Papierfundstellen
- BeckRS 2013, 8021
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme …
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Rn. 13 Auf der anderen Seite muss jedoch bedacht werden, dass bloße Vermutungen oder rein theoretische Möglichkeiten der Selbstbelastung nicht ausreichend sind (BGH, Beschl. v. 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94 - NStZ 1994, 499, 500).Mit dieser bloßen Vermutung begibt man sich allerdings genau in den Bereich rein theoretischer Möglichkeiten, die nach § 55 StPO gerade keine Berücksichtigung finden können (BGH, Beschl. v. 01.06.1994 - StB 10/94, 1 BJs 182/83 - StB 10/94 - NStZ 1994, 499, 500).
Nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht nach § 152 StPO noch für ein - schon gar nicht in umfassender Form in Anspruch genommenes - Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO aus (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 4 m.w.N.).
- BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56
Verhältnis des Absehens von der Strafverfolgung gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Es ist auch nicht ersichtlich, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gibt, die den Zeugen nicht in die Gefahr eigener Strafverfolgung brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104).. - BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein; …
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Es ist auch nicht ersichtlich, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gibt, die den Zeugen nicht in die Gefahr eigener Strafverfolgung brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104)..
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Rn. 12 Das Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO dient dem Schutz des Zeugen, und beruht auf dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen ("nemo tenetur se ipsum accusare", vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.10.1974 - 2 BvR 747/73 - BVerfGE 38, 105, 113). - BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Hierbei ist zu beachten, dass die Schwelle des Anfangsverdachts niedrig liegt (BVerfG, Beschl. v. 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01 - NJW 2002, 1411, 1412) und das Bestehen einer entsprechenden Gefahr weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen ist (Ignor/Bertheau in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 55, Rn 10). - BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Es kommt also nur darauf an, ob die Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht (BVerfG, Beschl. v. 30.04.2003 - 2 BvR 281/03 - NJW 2003, 3045), nicht darauf, in welcher Weise es voraussichtlich nach Durchführung von Ermittlungen abgeschlossen werden wird (BGH, Beschl. v. 13.11.1998 - StB 12/98, 2 BJs 117/97 - 3 - StB 12/98 - NJW 1999, 1413). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Es kommt also nur darauf an, ob die Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht (BVerfG, Beschl. v. 30.04.2003 - 2 BvR 281/03 - NJW 2003, 3045), nicht darauf, in welcher Weise es voraussichtlich nach Durchführung von Ermittlungen abgeschlossen werden wird (BGH, Beschl. v. 13.11.1998 - StB 12/98, 2 BJs 117/97 - 3 - StB 12/98 - NJW 1999, 1413). - BGH, 07.07.2005 - StB 12/05
Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein; …
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Klassische Beispiele, in denen eine Verfolgungsgefahr nicht besteht, sind etwa die Strafunmündigkeit des Täters, das Vorliegen offensichtlicher Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (Ignor/Bertheau in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 55, Rn 14) oder die bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilung (BVerfG, Beschl. v. 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84 - NStZ 1985, 277; BGH, Beschl. v. 02.06.2005 - StB 8/05 - StV 2005, 649; BGH, Beschl. v. 07.07.2005 - StB 12/05 - NStZ-RR 2005, 316).. - BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
Grenzen der Verfallsanordnung gegen Dritte gemäß § 73 Abs. 3 StGB
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Dabei ist sowohl die Aufklärungspflicht des Gerichts als aber auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfG NStZ 2001, 257).. - BGH, 02.06.2005 - StB 8/05
Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch
Auszug aus OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Klassische Beispiele, in denen eine Verfolgungsgefahr nicht besteht, sind etwa die Strafunmündigkeit des Täters, das Vorliegen offensichtlicher Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe (Ignor/Bertheau in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 55, Rn 14) oder die bereits erfolgte rechtskräftige Verurteilung (BVerfG, Beschl. v. 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84 - NStZ 1985, 277; BGH, Beschl. v. 02.06.2005 - StB 8/05 - StV 2005, 649; BGH, Beschl. v. 07.07.2005 - StB 12/05 - NStZ-RR 2005, 316).. - BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02
Aufklärungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht (umfassendes; …
- BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84
- LG Duisburg, 20.12.2017 - 33 Qs 38/17
Ordnungsmittelbeschluss, Aussageverweigerung, Begründung
Denn weder dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 04.09.2017, dem Ordnungsgeldbeschluss vom 04.09.2017 noch der Nichtabhilfeentscheidung vom 01.10.2017 lässt sich entnehmen, dass der Tatrichter sich bei seiner Entscheidung innerhalb des ihm nach den Umständen des Einzelfalls eröffneten weiten Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Annahme eines Anfangsverdachts gehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2010, BeckRS 2010, 49081; BGH, Beschluss vom 06.08.2002, BeckRS 2002, 30276571; OLG Celle NStZ-RR 2011, 377) sowie den richtigen Entscheidungsmaßstab unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbelastungsfreiheit zugrunde gelegt hat (…vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO/Senge, 7. Auflage 2013, § 55 Rn. 4; OLG Köln BeckRS 2013, 08021). - BerG Heilberufe Berlin, 20.12.2017 - 90 K 5.17 Bei der Beurteilung, ob einem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zusteht, sind nicht derart hohe Anforderungen an die Darlegung der Gefahr einer Selbstbelastung durch eine wahrheitsgemäße Aussage zu stellen, dass sie den Schutz des Zeugen vor dem Zwang zu einer derartigen Selbstbelastung im Ergebnis unterlaufen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 04. März 2013 - III-2 Ws 120/13 -, juris Rn. 15).
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