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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 23.08.2006 - 25 S 43/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35020
LG Darmstadt, 23.08.2006 - 25 S 43/06 (https://dejure.org/2006,35020)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23.08.2006 - 25 S 43/06 (https://dejure.org/2006,35020)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23. August 2006 - 25 S 43/06 (https://dejure.org/2006,35020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Sondertilgungsrecht schmälert Vorfälligkeitsanspruch

  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorfälligkeitsentschädigung: Sondertilgungsrecht muss zugunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • wehrt-hahn.de (Entscheidungsbesprechung)
  • anwalt24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Vorfälligkeitsentschädigung: Sondertilgungsrecht muss zugunsten des Darlehensnehmers berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 471
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG Darmstadt, 23.08.2006 - 25 S 43/06
    (BGH NJW 97, 2878).
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus LG Darmstadt, 23.08.2006 - 25 S 43/06
    In einer weiteren Entscheidung des BGH vom 7.11.2000, Az.: XI ZR 27/00 (Anlage K 9 zum Schriftsatz des Klägers vom 25.11.2005) hat der BGH ausgeführt, dass bei der Berechnung auf den vertraglich vereinbarten Tilgungsverlauf abzustellen ist und auch zu berücksichtigen sei, dass während der Laufzeit monatlich neben Zins- auch Tilgungsleistungen erbracht werden, welche die zu verzinsende Darlehenssumme reduzieren.
  • OLG Oldenburg, 04.07.2014 - 6 U 236/13

    Sparkasse darf eine Klausel in Darlehensverträgen nicht verwenden

    Zugunsten des Darlehensnehmers ist hierbei nach ganz überwiegender Auffassung zu unterstellen, dass der Darlehensnehmer sämtliche ihm eingeräumten Sondertilgungsrechte frühestmöglich, d.h. rechtzeitig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, ausgeübt hätte (…vgl. Staudinger-Mülbert, BGB, Neubearbeitung 2011, § 490 Rz. 92;… MünchKomm-Berger, BGB, 6. Aufl., 2012, § 490 Rz. 35, § 488 Rz. 70; Wimmer, BKR 2002, 479; LG Darmstadt, Urteil vom 23.08.2006, Az. 26 S 43/06, BeckRS 2014, 00471; a.A.: OLG Frankfurt, WM 2001, 565, das auf die konkrete finanzielle Situation des Darlehensnehmers abstellt).
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