Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Was ist im Wettbewerbsrecht ein Unternehmen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 03.07.2013 - 15 O 62/13
- OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 8619
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGHZ 167, 40).Denn die Unternehmerstellung des Verkäufers setzt noch nicht einmal voraus, dass dieser die Absicht verfolgt, überhaupt Gewinn, geschweige denn erheblichen Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250).
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06
Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform solchermaßen im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips).Rn. 70 Anhaltspunkte für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, an das im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, sind wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige Bewertungen und Verkaufsaktivitäten für Dritte (BGH GRUR 2009, 871 - Ohrclips;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 2 Rn. 23 mwN).
- OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 W 27/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Unternehmereigenschaft eines Anbieters auf der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. auch OLG Frankfurt MMR 2007, 378).
- BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09
Gallardo Spyder
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Werden wesentliche Informationen vorenthalten, ist die Spürbarkeit eines Wettbewerbsverstoßes nicht separat zu prüfen (vgl. BGH GRUR 2010, 852, 854 - Gallardo Spyder; Senat MMR 2012, 377;… Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2012, § 5a Rdnr. 56). - OLG Hamm, 17.01.2013 - 4 U 147/12
Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum …
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Rn. 81 Bei Verneinung eines geschäftlichen Handelns in solchen Fällen größerer Margen neuer Handelsgegenstände, die von einem Unternehmen nicht mehr benötigt werden, an Privatleute verschenkt und von diesen dann privat in Konkurrenz zu den damit geschäftlich handelnden Unternehmen ohne Rücksicht auf die Verbraucherschutzrechte veräußert werden, wäre im Übrigen dem Missbrauch solcher Warenüberlassungen Tür und Tor geöffnet (OLG Hamm MMR 2013, 717). - BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Insoweit sind im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker). - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale; Senat MD 2007, 381, 382;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 Rn. 4.25). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Rn. 19 Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Abmahntätigkeit der Antragstellerin sich gleichsam verselbständigt hätte, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit mehr stehen würde und damit bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse mehr bestehen könnte (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner;… Köhler/Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.12). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Rn. 10 Das nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG hierfür erforderliche konkrete Wettbewerbsverhaltnis setzt voraus, das sich die beteiligten Parteien beim Anbieten oder Nachfragen gleichartiger oder austauschbarer Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Abnehmerkreises beeinträchtigen, also im Absatz behindern oder stören können, mithin auf demselben sachlichen und räumlichen Markt tätig sind (hierzu BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein;… Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 2 Rn. 106a;… Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 13 Rn. 5). - BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02
Telekanzlei
Auszug aus OLG Hamm, 23.01.2014 - 4 U 118/13
Rn. 18 Der Umstand, dass die Antragstellerin in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen Abmahnungen ausgesprochen hat, ist für sich genommen nicht geeignet, einen Missbrauch zu belegen (vgl. u.a. BGH GRUR 2005, 433 - Telekanzlei). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97
Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen …
- OLG Hamm, 10.11.2009 - 4 U 123/09
Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen eines wettbewerbswidrigen …
- OLG Hamm, 22.12.2014 - 5 U 80/14
Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage
Rn. 63 Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).
Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).
- OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 40/15
Unzulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit
Rn. 53 Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).
Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen, und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).
- OLG Hamm, 10.08.2015 - 5 U 46/15
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage
Rn. 34 Im Rahmen der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen setzt die Unzulässigkeit der Klage nach § 8 Abs. 4 UWG voraus, dass das beherrschende Motiv des Mitbewerbers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).Damit wird die Art der unzulässigen Geltendmachung eines solchen Anspruchs näher charakterisiert, aber der Weg zu anderen Missbrauchsformen durch die Rechtsverfolgung offen gelassen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619).
Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 6 U 119/19
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung der Unterlassung der angeblich …
Ob ihr - diese Motive hinweggedacht - materiell-rechtlich ein Anspruch auf Unterlassung des inkriminierten Verhaltens gegenüber den Beklagten tatsächlich zustehen könnte, bedarf keiner Entscheidung mehr, weil ihre sachfremden Motive und Zwecke, wie sie sich bei sorgfältiger Prüfung aus den äußeren Umständen erschließen, überwiegen (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2005 - MEGA Sale, a.a.O., Rn 16; OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13):.
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