Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 23.04.2014 - 30 C 633/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 9775
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- AG Stade, 10.01.2012 - 61 C 946/11
Zur Erstattungsfähigkeit der unfallbedingten Abschleppkosten
Auszug aus AG Düsseldorf, 23.04.2014 - 30 C 633/13
Es war dem Kläger nach dem Unfall auf der Autobahn - insbesondere in Ansehung der Tatsache, dass dieser mit dem Krankenwagen vom Unfallort abtransportiert werden musste - nicht zuzumuten, eine "Marktforschung" im Hinblick darauf zu betreiben, ob die Kosten des von ihm beauftragten Abschleppunternehmens ortsüblich und angemessen sind (vgl. AG Stade Urteil vom 10.01.2012, Az.: 61 C 946/11). - OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 53/97
Restwertansatz eines beschädigten Kfz bei (höherem) Kaufangebot des Versicherers
Auszug aus AG Düsseldorf, 23.04.2014 - 30 C 633/13
Zu berücksichtigen sind derartige Restwertangebote nach der Rechtsprechung nur dann, wenn sie rechtzeitig vor der Verwertung des Fahrzeuges unterbreitet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.1997 - 1 U 53/97 mwN).
- AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18
Ersatzansprüche nach Verkehrsunfall
Darüber hinaus kann dieser aber auch nicht neben dem bereits zu berücksichtigendem Wiederbeschaffungsaufwand angesetzt werden, da der im Fahrzeug verbliebene Restkraftstoff bereits im kalkulierten Wiederbeschaffungs- bzw. Restwert des Fahrzeugs enthalten ist (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 8.7.2007, 4 U 223/06; AG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2014, 30 C 633/13). - LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 16 O 126/13
Unfall im Parkhaus
Allerdings kann dem Geschädigten schon nicht zugemutet werden, am Unfallort "Marktforschung" zu betreiben (AG Düsseldorf, Urt. v. 23.04.2014 - 30 C 633/13;… AG Stade, Urt. v. 10.01.2012 - 61 C 946/11;… a. A. AG Düsseldorf, Urt. v. 14.01.2014 - 31 C #####/####). - LG Augsburg, 30.05.2025 - 125 O 2606/24
Erledigungserklärung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsanwaltsgebühren, …
Rn. 49 Etwaiger im Tank verbliebener Treibstoff ist allenfalls beim Restwert zu berücksichtigen, ansonsten aber nicht getrennt zu entschädigen; auch wird der Tank des Ersatzfahrzeugs zwangsläufig eine gewisse Menge Kraftstoff enthalten (OLG Düsseldorf VersR 2017, 704; NZV 2017, 233; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2011, 24419; LG Darmstadt zfs 1990, 343; LG Köln SP 2008, 108; LG Magdeburg BeckRS 2010, 13355 = jurisPR-VerkR 13/2010 Anm. 4; AG Bernkastel-Kues SVR 2017, 226; AG Berlin-Mitte SP 2010, 225; AG Düsseldorf BeckRS 2014, 09775; AG Höxter BeckRS 2015, 17816; AG Krefeld BeckRS 2009, 26115; AG Saarbrücken BeckRS 2006, 139705; AG Weilburg jurisPR VerkR 13/2014 Anm. 3 = SP 2014, 91; Wenker jurisPR-VerkR 23/2015 Anm. 4).
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