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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.10.2013 - 20 WF 402/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50014
OLG Dresden, 08.10.2013 - 20 WF 402/13 (https://dejure.org/2013,50014)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.10.2013 - 20 WF 402/13 (https://dejure.org/2013,50014)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 (https://dejure.org/2013,50014)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 957
  • BeckRS 2014, 11482
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen

    Auch die stark verzögerte Erstellung eines Gutachtens stellt im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2013, 20 WF 402/13 = BeckRS 2014, 11482; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.1998, 11 W 9/98 = MDR 1998, 1052, zitiert nach juris).

    Selbst wenn es hier möglich und wünschenswert gewesen wäre, das Verfahren zu beschleunigen, liegt nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäben (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2013, 20 WF 402/13 = BeckRS 2014, 11482; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.1998, 11 W 9/98 = MDR 1998, 1052, zitiert nach juris; siehe im Übrigen weiter oben), noch keiner der Ausnahmefälle vor, in denen die Verfahrensweise oder Verfahrensdauer schlechthin unvertretbar wäre.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2024 - 11 W 34/23

    Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die für den Insolvenzschuldner tätig …

    Eine unsachgemäße Verfahrensleitung - auch die stark verzögerte Bearbeitung einer Sache - stellt im Allgemeinen noch keinen Ablehnungsgrund dar, zumal sie regelmäßig beide Parteien gleich trifft (OLG Düsseldorf, MDR 1998, 1052; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2012 -1 W 18/12 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 -, Rn. 12, juris).

    Das kommt etwa in Betracht, wenn der Richter eine Sache lang andauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahekommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2009 - 3 W 526/09 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 20 WF 402/13 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2015 - 13 WF 68/15

    Ablehnung eines Richters im Zivilprozess: Misstrauen gegen die Unparteilichkeit …

    Rn. 4 Im lebhaft ausgetragenen Streit um die Frage, ob bloße Untätigkeit eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen kann (…vgl. Musielak/Voit-Heinrich, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 42 Rdnr. 11;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 42 Rdnr. 24, BeckOK-ZPO-Vossler, Stand: Jan. 2015, § 42 Rdnr. 21, jeweils m. zahlr. Nachw.), ist durch einen genauen Blick auf den legaldefinierten Begriff der Befangenheit eine Entscheidung zu finden: Die Besorgnis der Befangenheit wird nicht durch die Sorge vor Willkür begründet (zu weitgehend: BayObLGZ 1998, 37; OLG München, OLGR 1998, 331; OLG Dresden, BeckRS 2014, 11482), sondern allein durch das Misstrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Richters (§ 42 II ZPO).

    Es versteht sich - anders als bei offenkundiger Eilbedürftigkeit der Entscheidung nur für eine der streitenden Parteien (vgl. zu sehr weitgehenden Annahmen der Eilbedürftigkeit: OLG Dresden, BauR 2011, 561; BeckRS 2014, 11482) - nicht von selbst, dass die Untätigkeit des abgelehnten Richters den Beklagten oder die Klägerin bei der Wahrnehmung der jeweiligen Interessen mehr getroffen hätte als den jeweils anderen.

  • OLG Jena, 24.08.2016 - 1 WF 429/16

    Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im Kindesunterhaltsverfahren: …

    Rn. 33 Einer Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil die Kosten eines, sei es auch erst im Rechtsmittelweg erfolgreichen Richterablehnungsverfahrens solche des Rechtsstreits sind (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2014, 957-958).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 13 WF 146/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Rn. 4 Die Besorgnis der Befangenheit wird allerdings nicht durch die Sorge vor Willkür begründet (zu weitgehend: BayObLGZ 1998, 37 OLG München, OLGR 1998, 331 OLG Dresden, BeckRS 2014, 11482), sondern allein durch das Mißtrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Richters (§ 42 II ZPO).
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