Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.04.2014 - 9 UF 57/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1863
- BeckRS 2014, 12086
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 24.06.2019 - 9 WF 264/18
Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung erster Instanz
Rn. 16 Damit besteht auch im Grundsatz ein Vorrang der Bestellung von Pflegeeltern, soweit diese eine persönliche Bindung mit dem Kind haben, gegenüber einer solchen des Jugendamtes oder einer sonstigen staatlichen Einrichtung (vgl. dazu OLG Stuttgart FamRZ 2013, 1318; OLG Nürnberg FamRZ 2012, 1959; Brandenburgisches Oberlandesgericht, erkennender Senat, FamRZ 2014, 1863 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 29.04.2022 - 13 UF 16/22
Beschwerde gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Fehlende …
Das Jugendamt ist zum Vormund - und gleichermaßen zum Ergänzungspfleger, § 1915 BGB - nur zu bestellen, wenn keine geeignete Einzelperson zur Verfügung steht (OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, BeckRS 2020, 2008; BeckRS 2014, 12086; OLG Nürnberg BeckRS 2013, 1184). - OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 9 UF 255/19
Bestellung zu ehrenamtlichen Pflegern
Das Jugendamt oder ein Verein sind zum Vormund nur zu bestellen, wenn kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung steht (erkennender Senat, FamRZ 2014, 1863; OLG Stuttgart, FamRZ 2013, 1318; OLG Nürnberg, FamRZ 2012, 1959).
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