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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49525
OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13 (https://dejure.org/2013,49525)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 Ws 507/13 (https://dejure.org/2013,49525)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 Ws 507/13 (https://dejure.org/2013,49525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung bei langdauernder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortdauer der Unterbringung nach langandauerndem Vollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus; Grundsätze bei Prüfung der Rückfallwahrscheinlichkeit für ein Gewaltdelikt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 12365
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    Rn. 37 a) Der Grundsatz, dass alle staatlichen Maßnahmen verhältnismäßig zu sein haben, folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 70, 297).

    Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297; BGH, NStZ-RR 2013, 339).

    38 b) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die Prüfung nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung) (BVerfGE 70, 297;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 43 - zitiert nach juris).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).

    Rn. 46 (5) Den Untergebrachten zu entlassen, erscheint deshalb trotz der sehr langen Unterbringungsdauer angesichts der aufgezeigten Risiken im Ergebnis auch unvertretbar im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).

    Es ist nämlich verfassungsrechtlich von Belang, wie die Aussichten stehen, dass die Krankheit des Untergebrachten in dem psychiatrischen Krankenhaus gebessert oder unter Kontrolle gebracht werden kann (BVerfGE 70, 297).

    49 e) Den vom Untergebrachten drohenden Gefahren kann schließlich auch nicht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragend, auf anderem, den Untergebrachten weniger belastenden Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 46, 58 - zitiert nach juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    25 1. Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer beruht auf einer ausreichend ermittelten und aktuellen Tatsachengrundlage und wird damit dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris) gerecht.

    Bei dem Wahrscheinlichkeitsurteil handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung Aufgabe des Richters ist, nicht eines Sachverständigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris).

    38 b) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die Prüfung nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung) (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 43 - zitiert nach juris).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).

    Rn. 46 (5) Den Untergebrachten zu entlassen, erscheint deshalb trotz der sehr langen Unterbringungsdauer angesichts der aufgezeigten Risiken im Ergebnis auch unvertretbar im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).

    49 e) Den vom Untergebrachten drohenden Gefahren kann schließlich auch nicht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragend, auf anderem, den Untergebrachten weniger belastenden Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 46, 58 - zitiert nach juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    Erforderlich ist, dass schwere Störungen des Rechtsfriedens drohen, das heißt solche, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen (BGH, NStZ-RR 2011, 271;… Fischer, a.a.O., § 63 Rn. 13, 17 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht allein anhand der potentiell verletzten gesetzlichen Straftatbestände sagen (BGH, NStZ-RR 2011, 271;… Fischer, a.a.O., § 63 Rn. 16).

    Diese Vorfälle dürfen vorliegend berücksichtigt werden ohne die Einschränkungen, die der Bundesgerichtshof bezüglich Tätlichkeiten in Unterbringungseinrichtungen während des Maßregelvollzugs vornimmt (BGH, NStZ-RR 2011, 271; BGH, NStZ-RR 2002, 331); weder bei der Sozialarbeiterin noch bei dem Mitpatienten handelt es sich nämlich um im Umgang mit schwierigen und aggressiven Patienten erfahrenes oder geschultes Personal, das bei Tätlichkeiten durch in der Einrichtung Untergebrachte nicht desselben strafrechtlichen Schutzes bedarf wie beliebige Dritte außerhalb der Einrichtung oder dem Untergebrachten nahe stehende Personen.

    Für dieses Erfordernis verlangt der Bundesgerichtshof eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (BGH, NStZ-RR 2011, 271;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 63 Rn. 15).

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 2 BvR 789/13, BeckRS 2013, 53753; BGH, NStZ-RR 2013, 339).

    Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297; BGH, NStZ-RR 2013, 339).

  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    49 e) Den vom Untergebrachten drohenden Gefahren kann schließlich auch nicht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragend, auf anderem, den Untergebrachten weniger belastenden Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 46, 58 - zitiert nach juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013, 2 BvR 789/13, BeckRS 2013, 53753; BGH, NStZ-RR 2013, 339).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2013 - 3 Ws 717/12

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13
    Weiter ist zu berücksichtigen die konkret verhängte Strafe (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.2013, Az. 3 Ws 717/12, Rn. 13 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 4 Ws 435/15

    Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung für die Aussetzung der …

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise darauf abgestellt, ob die Wahrscheinlichkeit des Rückfalls höher ist als die der Legalbewährung, um eine bedingte Entlassung zu versagen (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2002, 138; OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.12.2013 - 1 Ws 507/13 = BeckRS 2014, 12365;… vgl. auch Heger in: Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 67d Rdn. 3).
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