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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.11.2012 - 13 U 903/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,80990
OLG Dresden, 29.11.2012 - 13 U 903/11 (https://dejure.org/2012,80990)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2012 - 13 U 903/11 (https://dejure.org/2012,80990)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2012 - 13 U 903/11 (https://dejure.org/2012,80990)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 19327
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 02.09.2016 - 308 O 260/15

    Sozietätsvertrag: Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch eines …

    Ob sie ohne ausdrückliche Vereinbarung sogar analog § 740 BGB geboten wäre, weil der Ausscheidende andernfalls zu Lasten der Sozietät grundlos einen Vorteil erlangen würde (so die Vorinstanz: OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2012 - 13 U 903/11, BeckRS 2014, 19327, Rn. 41), bedarf im vorliegenden Verfahren angesichts der eindeutigen Regelung des § 19.2 keiner Entscheidung.

    Eine weitergehende Abfindung kann grundsätzlich nicht beansprucht werden und bedarf einer entsprechenden Vereinbarung (BGH, NJW 1994, 796; BGH ZIP 2010, 1594; OLG Dresden, BeckRS 2014, 19327 Rn. 51).

    Da die Regelung des § 19.2 auf die jeweils tatsächlich festgesetzte Vergütung abstellt und gerade keine Vorab-Schätzung der Honorare zu Grunde legt, werden die im Insolvenzverfahren bestehenden Unsicherheiten der Realisierung gerade durch die Regelung des § 19.2 - und eben nicht, wenn sie bereits in der Abfindungsbilanz abschließend geschätzt werden würden - berücksichtigt (so auch OLG Dresden BeckRS 2014, 19327, Tz. 56, das gerade aus diesem Grund in einem vergleichbaren Fall § 740 BGB analog anwendet).

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