Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO §§ 52, 252
Vernehmung, Zeugnisverweigerungsrecht, Verwertbarkeit Angaben, Orientierungsgespräch - Burhoff online
Belehrung, Vernehmung, Orientierungsgespräch
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 252
Verwertbarkeit von Spontanäußerungen im Falle eines Notrufs und der Erstbefragung durch die Polizei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Wer sich (zunächst nur) orientiert, muss (noch) nicht belehren…
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwertbarkeit von Spontanäußerungen im Falle eines Notrufs und der Erstbefragung durch die Polizei
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Wer sich (zunächst nur) orientiert, muss (noch) nicht belehren…
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 201 Js 1865/12
- LG Bielefeld, 16.01.2014 - 14 Ns 55/13
- OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 19563
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85
Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252 …
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
Rn. 52 - III-2 RVs 20/11, juris; BGH, Beschluss vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 252 Rdnr. 8, m.w.N.).Ihre Mitteilung in der Wohnung gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten auf die Frage, was passiert sei, warum sie die Polizei gerufen habe, stellt nicht zwingend bereits eine Vernehmung im Sinne des § 252 StPO dar (vgl. BGH NStZ 1986, 232).
Der bloße Umstand, dass sich ein Hilferuf auf ein strafbares Verhalten eines anderen bezieht, macht seine Entgegennahme nicht zu einer Vernehmung (vgl. BGH, NStZ 1986, 232).
- BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die …
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
Der Umstand, dass bei umfangreichen Vernehmungsprotokollen ausgeschlossen sein kann, dass das Tatgericht sich auf dem Wege des Vorhalts die Überzeugung von umfassenden Feststellungen zum Inhalt des Vernehmungsprotokolls verschafft haben kann (vgl. BGH NStZ 2012, 697), führt hier angesichts der Kürze der aufgezeichneten Notrufe zu keiner anderen Beurteilung.Lediglich bei umfangreichen oder inhaltlich oder sprachlich schwierigen Niederschriften kann es ausgeschlossen sein, dass sich die Auskunftsperson auf Vorhalt an den genauen Wortlaut des Schrift-stücks erinnern kann (BGH, NStZ 2012, 697).
- OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11
Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
Rn. 52 - III-2 RVs 20/11, juris; BGH, Beschluss vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 252 Rdnr. 8, m.w.N.). - BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01
Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung; …
Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
Es erscheint daher keineswegs ausgeschlossen, dass sich eine Auskunftsperson an diese kurzen Angaben auf Vorhalt wörtlich erinnert (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 2 StR 111/01 in BeckRS 2001, 05143).
- OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23
Verwertbarkeit der Angaben zur Begründung eines Gewaltschutzantrags im …
Darunter fallen Angaben gegenüber Dritten (BGH NJW 1952, 153), spontane Aussagen (BGH NStZ 1992, 247; NStZ 2007, 652; OLG Hamm NStZ 2012, 53), nach denen er nicht gefragt wurde, wie etwa eine Strafanzeige (BGH NJW 1956, 1886) oder die Bitte um polizeiliche Hilfe (BGH NStZ 1986, 232) bzw. im Rahmen eines polizeilichen Notrufs (OLG Hamm NStZ 2012, 53; BeckRS 2014, 19563).
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