Rechtsprechung
| LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines WEG-Beschlusses hinsichtlich Sanierung einer Kelleraußentür, Kellerhalses und der Kelleraußentreppe; Verstärkung der Stromversorgung einer Wohnung als bauliche Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10
- LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
- BGH, 22.11.2013 - V ZR 46/13
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 2127
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung …
Auszug aus LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
Rn. 44 Bei der Auslegung von § 7 der Teilungserklärung habe das Amtsgericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.03.2012 (NJW 2012, 1722) verkannt.Selbst bei Auslegung dieser Regelung der Teilungserklärung im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2012 (NJW 2012, 1722) gelangt man nicht zu einer Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft für die Kellerau0entür.
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 02.03.2012 ausführt, umfasst die Instandhaltung und Instandsetzung im gesetzlichen Sprachgebrauch auch einen Austausch (BGH NJW 2012, 1722).
Darin hat der Bundesgerichtshof zwar die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft, welche sich zur Sicherstellung einer einheitlichen Außenansicht in der Teilungserklärung die Kompetenz zur Erneuerung des Außenanstrichs der Fenster samt Rahmen vorbehalten hat, erst recht für die Entscheidung über die vollständige Erneuerung der Fenster zuständig ist, da ein Austausch der Fenster die Außenansicht in gleichem oder stärkeren Maße beeinflussen kann als ein Anstrich (BGH NJW 2012, 1722).
Rn. 91 Die Revision wird zugelassen, soweit die Frage der Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Austausch der Fenster in der Wohnung Nr. 3 (=TOP 7 g), der Garagenausgangstür zur Wohnung Nr. 1 (=TOP 7 d) und der Kellerausgangstür (TOP 7 c) betroffen ist Die Revision wird gemäß §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 ZPO insoweit zugelassen, da die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - insbesondere angesichts des Urteils des Bundesgerichtshofs 02.03.2012 (V ZR 174/11) - eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
- BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 241/03
Maßgeblichkeit des Interesses der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bei …
Auszug aus LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
Dies ist der Fall, wenn die beschlossenen Maßnahmen sich bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als vertretbar erweisen (BayOLG, ZMR 2004, 607;… Jennißen, a.a.O. § 21, Rn. 65 - Heinemann). - OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98
Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …
Auszug aus LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
Der Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten ist nicht bereits dann überschritten, wenn über die erforderliche Sanierung hinaus weitere Arbeiten vergeben werden, die zwar noch nicht zwingend notwendig, aber doch vertretbar sind (…Jennißen, a.a.O., § 21, Rn. 76 - Heinemann; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 766). - AG Bielefeld, 08.03.2012 - 5 C 824/10
Wirksamkeit einer WEG-Jahresabrechnung bei Berücksichtigung von Zahlungen für die …
Auszug aus LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
Rn. 37 die Klage unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Bielefeld - 5 C 824/10 - hinsichtlich der Anfechtung der Beschlüsse gemäß TOP 7 c), 7d), 7g) und 7h) zurückzuweisen.
- BGH, 24.04.2026 - V ZR 102/24
Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung …
Rn. 11 c) Daraus wird verbreitet abgeleitet, dass die GdWE durch eine solche Übertragung der Kosten- und Erhaltungslast auf den einzelnen Wohnungseigentümer auch die Kompetenz verliere, über Erhaltungsmaßnahmen selbst zu entscheiden (…vgl. LG Hamburg, ZWE 2025, 48 Rn. 22;… ZWE 2014, 410 Rn. 22;… LG Frankfurt, ZMR 2019, 715 Rn. 20 ff.;… LG Itzehoe, ZWE 2016, 464 Rn. 34 ff.;… LG München, ZMR 2014, 399 Rn. 5; LG Dortmund, BeckRS 2014, 2127;… Abramenko/Riecke/Schneider/Graf, WEG, 6. Aufl., § 19 Rn. 74;… Sommer in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 19 Rn. 111;… Schmidt-Räntsch in Niedenführ, WEG, 14. Aufl., § 19 Rn. 106;… Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 21 Rn. 5; Emmerich, ZWE 2017, 161, 165;… s.a. OLG München, OLGR 2007, 649 Rn. 18;… BayOblG ZWE 2005, 96 Rn. 34;… ZMR 2004, 841 Rn. 12 f.; Fritsch, WE 2009, 260, 262). - LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
In der untergerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, dass ein solcher Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig ist (vgl. LG Hamburg ZWE 2014, 410; BayObLG ZWE 2005, 96; BayObLG ZMR 2004, 605; OLG München ZWE 2007, 490; LG München I ZMR 2014, 399; LG Dortmund BeckRS 2014, 2127; LG Itzehoe ZWE 2016, 464).
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