Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - I-2 U 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Polyamid-Formmasse
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische Polyamid-Formmassen und deren Verwendung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische Polyamid-Formmassen und deren Verwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.12.2013 - 4b O 168/11
- OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - I-2 U 2/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 21941
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95
"Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 167 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines an diesem Verfahren beteiligten Dritten einen Einwand aus Treu und Glauben gegen die Inanspruchnahme wegen einer Patentverletzung begründen (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II; GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).Vielfach und in aller Regel wird es sich bloß um eine Meinungsäußerung handeln, die - auch wenn sie die Einspruchsabteilung aufgreift - keinen Einwand aus Treu und Glauben hervorbringen kann (BGH, NJW 1997, 3377, 3378 - Weichvorrichtung II;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 54).
- BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04
Luftabscheider für Milchsammelanlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 167 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines an diesem Verfahren beteiligten Dritten einen Einwand aus Treu und Glauben gegen die Inanspruchnahme wegen einer Patentverletzung begründen (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II; GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).Lässt sich der Patentinhaber im Einspruchsverfahren angesichts des sich bereits anbahnenden Verletzungsstreits auf die Erörterung einer entgegengehaltenen konkreten Ausführungsform des Einsprechenden ein und gibt er dann ernsthaft, in einer Vertrauen begründenden Weise die Erklärung ab, diese Ausführungsform werde von dem begehrten Schutz nicht erfasst, um seine Chancen zu erhöhen, das Patent erfolgreich verteidigen zu können, so muss er sich nach dieser Rechtsprechung an dieser Erklärung festhalten lassen (BGH, GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
Walzenformgebungsmaschine
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 154 Letztlich bestätigt auch die Entscheidung der Einspruchsabteilung, die als (erhebliche) sachverständige Äußerung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH, GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine), dass es im Rahmen des Anspruchs 1 des Klagepatents auf den fertigen Copolyamid-Anteil ankommt und Patentanspruch 1 demgemäß nicht verlangt, dass das Copolyamid 10T/6 T unter Einsatz von 10T- und 6T-Einheiten, die zuvor aus 1, 10 Decandiamin, 1,6 Hexandiamin und Terephthalsäure (oder aus den Salzen dieser Monomere) gebildet wurden, hergestellt worden sein muss.
- BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90
Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 115 Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei Anspruch 1 des Klagepatents um einen klassischen Sach-(Erzeugnis-)Anspruch und nicht um einen sog. product-by-process-Anspruch, der gewährt wird, wenn ein (Herstellungs-)Verfahren zur Definition der Polyamid-Formmasse dient, weil eine präzisere Kennzeichnung des Erzeugnisses durch strukturelle Merkmale nicht zuverlässig möglich oder ganz unpraktikabel ist (vgl. BGH GRUR 1993, 651, 655 - Tetraploide Kamille). - BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08
Reifenabdichtmittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Der Anspruchswortlaut sieht nämlich vor, dass der Copolyamid-Anteil der Formmasse aus eben diesen beiden Einheiten "aufgebaut ist", was ein Synonym für die Bezeichnung "bestehend aus" ist, zu der es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 1109, 1111 - Reifenabdichtmittel) entspricht, dass damit die Bestandteile des erfindungsgemäßen Gegenstandes abschließend benannt sind. - OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
Thermocycler II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (vgl. z.B. Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt. - BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96
"Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 154 Letztlich bestätigt auch die Entscheidung der Einspruchsabteilung, die als (erhebliche) sachverständige Äußerung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH, GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine), dass es im Rahmen des Anspruchs 1 des Klagepatents auf den fertigen Copolyamid-Anteil ankommt und Patentanspruch 1 demgemäß nicht verlangt, dass das Copolyamid 10T/6 T unter Einsatz von 10T- und 6T-Einheiten, die zuvor aus 1, 10 Decandiamin, 1,6 Hexandiamin und Terephthalsäure (oder aus den Salzen dieser Monomere) gebildet wurden, hergestellt worden sein muss. - BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91
Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 167 1.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Erklärungen des Patentanmelders im Einspruchsverfahren unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines an diesem Verfahren beteiligten Dritten einen Einwand aus Treu und Glauben gegen die Inanspruchnahme wegen einer Patentverletzung begründen (BGH, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377 = Mitt. 1997, 364 - Weichvorrichtung II; GRUR 2006, 923, 926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage). - BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88
Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Kein zulässiges Auslegungsmaterial stellt demgegenüber ein in der Patentschrift nicht erwähnter Stand der Technik dar, mag er auch vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag des Patents der Öffentlichkeit zugänglich gewesen sein (BGH, GRUR 1991, 811, 813 f - Falzmaschine). - BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93
"Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2014 - 2 U 2/14
Rn. 154 Letztlich bestätigt auch die Entscheidung der Einspruchsabteilung, die als (erhebliche) sachverständige Äußerung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, GRUR 1996, 757, 759 - Zahnkranzfräse; GRUR 1998, 895 - Regenbecken; BGH, GRUR 2010, 950, 951/952 - Walzenformgebungsmaschine), dass es im Rahmen des Anspruchs 1 des Klagepatents auf den fertigen Copolyamid-Anteil ankommt und Patentanspruch 1 demgemäß nicht verlangt, dass das Copolyamid 10T/6 T unter Einsatz von 10T- und 6T-Einheiten, die zuvor aus 1, 10 Decandiamin, 1,6 Hexandiamin und Terephthalsäure (oder aus den Salzen dieser Monomere) gebildet wurden, hergestellt worden sein muss. - BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
- BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76
Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2024 - 2 U 67/23
Patentrechtliche Klage auf Unterlassung, Offenlegung und Schadensersatz wegen …
Vielfach und in aller Regel wird es sich bloß um eine Meinungsäußerung handeln, die keinen Einwand aus Treu und Glauben hervorbringen kann (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3378 - Weichvorrichtung II;… Senat, Urt. v. 11.11.2021 - I-15 U 25/20; Senat, Urt. v. 18.09.2014 - I-2 U 2/14, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86;… Urt. v. 11.11.2021 - I-15 U 25/20, GRUR-RS 2021, 37635 Rn. 62 - Sanitäre Einsetzeinheit).Erforderlich ist vielmehr eine Erklärung, die nach den gesamten Umständen für den Adressaten den hinreichenden Willen des Patentinhabers erkennen lässt, die Reichweite seines Patents in Bezug auf eine bestimmte Ausführungsform abzugrenzen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86;… Urt. v. 20.12.2017 - I-2 U 39/16, BeckRS 2017, 137480 Rn. 80;… Urt. v. 11.11.2021 - I-15 U 25/20).
- OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20
Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik …
Vielfach und in aller Regel wird es sich bloß um eine Meinungsäußerung handeln, die - auch wenn sie die Einspruchsabteilung aufgreift - keinen Einwand aus Treu und Glauben hervorbringen kann (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3378 - Weichvorrichtung II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2014 - I-2 U 2/14, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86).Erforderlich ist vielmehr eine Erklärung, die nach den gesamten Umständen für den Adressaten den hinreichenden Willen des Patentinhabers erkennen lässt, die Reichweite seines Patents in Bezug auf eine bestimmte Ausführungsform abzugrenzen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86;… Urt. v. 20.12.2017 - I-2 U 39/16, BeckRS 2017, 137480 Rn. 80 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 - 2 U 68/24
Energieführungskette
Vielfach und in aller Regel wird es sich bloß um eine Meinungsäußerung handeln, die keinen Einwand aus Treu und Glauben hervorbringen kann (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3378 - Weichvorrichtung II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2014 - I-2 U 2/14, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86;… Urt. v. 11.11.2021 - I-15 U 25/20, GRUR-RS 2021, 37635 Rn. 62 - Sanitäre Einsetzeinheit;… Urt. v. 24.05.2024 - I-2 U 67/23, GRUR-RS 2024, 16189 Rn. 94 - Kinderreisesitz).Erforderlich ist vielmehr eine Erklärung, die nach den gesamten Umständen für den Adressaten den hinreichenden Willen des Patentinhabers erkennen lässt, die Reichweite seines Patents in Bezug auf eine bestimmte Ausführungsform abzugrenzen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.09.2014 - I-2 U 2/14, BeckRS 2014, 21941 Rn. 86;… Urt. v. 20.12.2017 - I-2 U 39/16, BeckRS 2017, 137480 Rn. 80;… Urt. v. 11.11.2021 - I-15 U 25/20, GRUR-RS 2021, 37635 Rn. 62 - Sanitäre Einsetzeinheit).
- OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 15 U 61/16 Rn. 130 In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass zwar aus (ggf. in Unteransprüchen geschützten) Ausführungsbeispielen regelmäßig keine den weiter gefassten Hauptanspruch einengende Rückschlüsse gezogen werden dürfen, jedoch die stets gebotene Auslegung im Einzelfall durchaus zu dem Ergebnis führen kann, dass der betreffende Beschreibungsinhalt (bzw. der Gegenstand des Unteranspruchs) nicht als Ganzes ein Spezifikum einer bevorzugten Ausführungsform darstellt, sondern (zumindest in Teilen) zwingender Bestandteil der allgemeinen Erfindung sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 13.08.2015 - I-2 U 2/14 - Interfaceschaltung, rechtskräftig: vgl. BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - X ZR 99/15).
- OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 43/20
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
Auch insoweit ist zu fragen, ob es sich um einen bloß formalen Ausgangspunkt handelt oder ob der beschriebene Stand der Technik als (insoweit) prinzipiell vorteilhaft bewertet wird und beibehalten werden soll (OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 21941; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2017, 135520; ALG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 38979).
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