Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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- IWW
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 1 S. 1
Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10
- BGH, 19.03.2013 - X ZR 148/11
- BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11
- BGH, 19.04.2016 - X ZR 148/11
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 22293
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05
Sachverständigenablehnung II
Auszug aus BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 - Rn. 5, GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II;… Beschluss vom 11. Juni 2008 - X ZR 124/06 Rn. 2). - BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06
Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Auszug aus BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - X ZR 100/05 - Rn. 5, GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; Beschluss vom 11. Juni 2008 - X ZR 124/06 Rn. 2). - BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00
Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger …
Auszug aus BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem eines Sachverständigen, der zwar ebenfalls für Schutzrechte einer Konkurrentin als Erfinder benannt war, die diese Schutzrechte jedoch nicht benutzt hatte, sondern aufgeben wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I). - BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus BGH, 03.11.2014 - X ZR 148/11
Bedenken gegen die fachliche Eignung des Sachverständigen scheiden ohnehin von vornherein als eigenständiger Grund für ein Ablehnungsersuchen nach § 406 ZPO aus (BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 136/99, Umdruck S. 4).
- BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18
Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private …
Rn. 21 Bei einem eigenen - sei es auch nur mittelbaren - wirtschaftlichen Interesse am Ausgang des Rechtsstreits kann zwar Anlass zu der Befürchtung bestehen, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2014 - X ZR 148/11, juris Rn. 4 f; siehe auch BGH…, Beschluss vom 24. November 2014 - BLw 2/14, MDR 2015, 608 Rn. 3 und RGZ 7, 311, 312 f jeweils zur Richterablehnung). - OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung; Beschl. v. 05.11.2002, Az.: X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94; NJW 2005, 1869; GRUR-RR 2008, 365 - Sachverständigenablehnung III; NJW-RR 2013, 851; Beschl. v. 03.11.2014, Az.: X ZR 148/11, BeckRS 2014, 22293; NJW-RR 2017, 569; NJW 2020, 691). - OLG Düsseldorf, 23.09.2024 - 6 U 1/21
Schienenkartell - Erfolglose Sachverständigenablehnung
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH…, Beschluss vom 10.01.2017, VI ZB 31/16, Rn. 8; Beschluss vom 03.11.2014, X ZR 148/11, Rn. 2;… Beschluss vom 11.06.2008, X ZR 124/06, Rn. 2; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 08.12.2025 - 10 W 22/25
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlichen Sachverständigen im Zivilverfahren …
Soweit die ("Firma 01") in einem weiteren wegen des gegenständlichen Komplexes von der Klägerin geführten Rechtsstreit offenbar selbst Beklagte ist, kann offenbleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen daraus grundsätzlich eine Besorgnis der Befangenheit im vorliegenden Rechtsstreit, an dem die ("Firma 01") nicht beteiligt ist, abgeleitet werden könnte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. November 2014 - X ZR 148/11 -, Rn. 6, juris). - OLG München, 27.03.2026 - 31 W 428/26
Befangenheitsantrag, Sachverständigenablehnung, Unparteilichkeit, Wirtschaftliche …
Rn. 14 Dies kann dann der Fall sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht (vgl. OLG München…, Beschluss vom 5. Mai 2023 - 31 W 259/23 e -, Rn. 56, juris), so insbesondere bei wirtschaftlichen Abhängigkeiten oder engeren wirtschaftliche Beziehungen zu einer Partei (vgl. BGH BeckRS 2014, 22293; BGH DS 2008, 266) oder bei engeren und dauerhaften beruflichen Beziehungen (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 24045). - LG Aachen, 27.06.2017 - 7 O 372/14 Die Ablehnung eines Sachverständigen nach § 406 ZPO wegen der Besorgnis der Befangenheit ist bereits wegen des erweckten Anscheins der Parteilichkeit gerechtfertigt (vgl. BGH Beschl. v. 3.11.2014 - X ZR 148/11, BeckRS 2014, 22293).
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