Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 52 Abs 2 GKG 2004, § 33 RVG
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten nach billigem Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Zustimmungsverfahren zur Kündigung eines Schwerbehinderten nach billigem Ermessen
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 15 A 128/12
- OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 47448
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 05.06.2013 - 10 E 849/13
Gegenstandswert bei Verfahren betreffend Zustimmung zur Kündigung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12
Rn. 3 Der nach § 33 Abs. 1 RVG auf Antrag festzusetzende Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich - die vorstehenden Absätze bzw. Satz 1 des § 23 Abs. 3 RVG sind nicht einschlägig (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 05.06.3013 - 10 E 849/13, zitiert nach juris, Rn. 4ff.) - nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG. - VGH Bayern, 11.05.2010 - 12 C 10.1026
SchwerbehindertenrechtZustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung, Wert der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12
Rn. 5 Diese höchstrichterlichen Vorgaben setzt ebenfalls die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschl. v. 11.05.2010 - 12 C 10.1026) um. - VGH Baden-Württemberg, 02.08.2002 - 9 S 1197/02
Sonderkündigungsschutzstreit - Gegenstandswert
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2014 - 3 O 45/12
Es wäre deshalb unangemessen, dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den gleichen Gegenstandswert beizumessen, wie dem arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1992 - 5 C 39/89, zitiert nach juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.08.2002 - 9 S 1197/02, zitiert nach juris, Rn. 4).
- VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur …
Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 5 C 39.89 - BeckRS 1992, 31230900, hierauf aufbauend BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 12 C 10.1026 - BeckRS 2010, 50504; OVG Schleswig, B.v. 11.2.2014 - 3 O 45/12 - BeckRS 2014, 47448), dass angesichts der spezifischen Rechtsschutzsituation eines gekündigten, schwerbehinderten Arbeitnehmers, der sowohl gegen die Kündigung arbeitsrechtrechtlich vorgehen, wie auch vor dem Verwaltungsgericht die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung anfechten muss, es bei einer Bemessung des Gegenstandswerts für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit nach der Höhe des vierteljährlichen Arbeitsentgelts letztlich zu einer Verdoppelung der Kosten des Rechtsstreits käme, sodass es das dem Gericht zustehende Ermessen bei der Festsetzung des Gegenstandswerts gebiete, auf den Regelstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG abzustellen. - VGH Bayern, 28.01.2020 - 12 C 19.2335
Gegenstandswert in Verfahren betreffend die Zustimmung des Integrationsamts zur …
Rn. 10 Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.1992 - 5 C 39.89 - BeckRS 1992, 31230900, hierauf aufbauend BayVGH, B.v. 11.5.2010 - 12 C 10.1026 - BeckRS 2010, 50504; OVG Schleswig, B.v. 11.2.2014 - 3 O 45/12 - BeckRS 2014, 47448), dass angesichts der spezifischen Rechtsschutzsituation eines gekündigten, schwerbehinderten Arbeitnehmers, der sowohl gegen die Kündigung arbeitsrechtrechtlich vorgehen, wie auch vor dem Verwaltungsgericht die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung anfechten muss, es bei einer Bemessung des Gegenstandswerts für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit nach der Höhe des vierteljährlichen Arbeitsentgelts letztlich zu einer Verdoppelung der Kosten des Rechtsstreits käme, sodass es das dem Gericht nach § 52 Abs. 1 GKG zustehende Ermessen bei der Festsetzung des Gegenstandswerts gebietet, den Streitwert in Höhe des Regelstreitwerts (§ 52 Abs. 2 GKG) festzusetzen.
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