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Rechtsprechung
   VG München, 28.07.2014 - M 18 S 14.2556   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26885
VG München, 28.07.2014 - M 18 S 14.2556 (https://dejure.org/2014,26885)
VG München, Entscheidung vom 28.07.2014 - M 18 S 14.2556 (https://dejure.org/2014,26885)
VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 (https://dejure.org/2014,26885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Halteverbot für Tiere und Bestandsauflösung; Androhung mehrerer Zwangsmittel gleichzeitig

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 56427
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 25 CS 06.2619
    Auszug aus VG München, 28.07.2014 - M 18 S 14.2556
    Ohne die gleichzeitige Anordnung auch der Auflösung des Tierbestandes entstünde durch das Halte- und Betreuungsverbot ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 6).

    Die Rechtmäßigkeit der Auflösungsverfügung erfordert die Verfügungsbefugnis der Antragstellerin über die Tiere des Bestandes, der aufzulösen ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 6).

  • VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20

    Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Tieren zulässig

    Rn. 34 Der Antrag des Antragstellers zu 2) auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. hilfsweise auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung ist - soweit die Tiere veräußert wurden - mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (vgl. VG München, Beschluss vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 -, BeckRS 2014, 56427 = juris, Rn. 37; VG München…, Beschluss vom 5. Juni 2012 - M 22 S 12.201 -, Rn. 26).
  • VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. hilfsweise auf Aufhebung der sofortigen Vollziehung hat sich daher insofern erledigt (vgl. VG München, Beschluss vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 -, BeckRS 2014, 56427 = juris, Rn. 37); der Antragsteller hat kein Rechtsschutzbedürfnis sofern er die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Bescheids vom 24. September 2019 begehrt und soweit dieser Grundlage für die Wegnahme und Einziehung der 29 Krainer Steinschafe ist (vgl. VG München…, Beschluss vom 5. Juni 2012 - M 22 S 12.201 -, Rn. 26).
  • VGH Bayern, 19.05.2015 - 9 C 15.35

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Untersagung der Tierhaltung u.a.; …

    Insoweit hatte das Verwaltungsgericht bereits mit Beschluss vom 28. Juli 2014 - M 18 S 14.2556 unter Ablehnung des Antrags im Übrigen die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.
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