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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27840
OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12 (https://dejure.org/2014,27840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.08.2014 - 3 LB 12/12 (https://dejure.org/2014,27840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. August 2014 - 3 LB 12/12 (https://dejure.org/2014,27840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Steuerbescheid als Berechnungsgrundlage für den Anspruch auf Ausbildungsförderung; Fortgeltung der Rechtsprechung zu § 25 Abs 6 BAföG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 25 Abs. 6 S. 1
    Rückzahlung der Gewährung der Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Physiotherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlung der Gewährung der Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Physiotherapeuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 56863
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12
    Rn. 34 Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 23.02.2010 (- 5 C 2/09 -, BVerwGE 136, 109 -119) Bedenken geäußert, ob aus der zu § 24 Abs. 3 BAföG n.F. ergangenen Rechtsprechung und dem Zweck auch des § 25 Abs. 6 BAföG, einer Gefährdung der Ausbildung vorzubeugen, gefolgert werden könne, dass auch im Rahmen des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG nur innerhalb des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge zu berücksichtigen seien.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12
    Die Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.11.1990 - 5 C 78/88 -, wonach das Fristerfordernis des § 25 Abs. 6 BAföG verfassungskonform dahingehend auszulegen sei, dass der Antrag auf Anwendung der Härtefallregelung unverzüglich nach Kenntnis der Umstände zu stellen sei, sei seit der Änderung der Vorschrift durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz nicht mehr möglich.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 31.03

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12
    Die Erwägungen zur Verfassungsgemäßheit des Ausschlusses der nachträglichen Aktualisierungseinrede (Urt. v. 08.07.2004 - BVerwG 5 C 31.03 - BVerwGE 121, 245) und eines Vorausleistungsantrages nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes in den Fällen des § 24 Abs. 2 oder 3 BAföG seien auf den Ausschluss eines Härteantrages nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes jedenfalls in den Fällen nicht unmittelbar übertragbar, in denen Art und Umfang des anzurechnenden Einkommens erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes festgestellt würden.
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12
    Dagegen spreche auch der Zweck des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG, als allgemeine Regelung unbillige Härten zu vermeiden (BVerfG, Beschlüsse vom 15.09.1986 - 1 BvR 363/86 - FamRZ 1987, 901 und v. 24.08.1989 - 1 BvR 1687/88 - juris) und insbesondere Fällen Rechnung zu tragen, in denen das Verlustausgleichsverbot (§ 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG) zu einem ausbildungsförderrechtlichen Unterhaltsbeitrag führe, der wegen atypischer Umstände unterhaltsrechtlich nicht durchgesetzt werden könne.
  • BVerfG, 24.08.1989 - 1 BvR 1687/88

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei möglicher Geltendmachung einer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.08.2014 - 3 LB 12/12
    Dagegen spreche auch der Zweck des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG, als allgemeine Regelung unbillige Härten zu vermeiden (BVerfG, Beschlüsse vom 15.09.1986 - 1 BvR 363/86 - FamRZ 1987, 901 und v. 24.08.1989 - 1 BvR 1687/88 - juris) und insbesondere Fällen Rechnung zu tragen, in denen das Verlustausgleichsverbot (§ 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG) zu einem ausbildungsförderrechtlichen Unterhaltsbeitrag führe, der wegen atypischer Umstände unterhaltsrechtlich nicht durchgesetzt werden könne.
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 12 ZB 17.656

    BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger …

    OVG Schleswig, U.v. 14.8.2014 - 3 LB 12.12 - BeckRS 2014, 56863: "Sanierungsgewinn" wegen Forderungsverzicht von Gläubigern bei anschließendem Steuererlass; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.5.2017 - OVG 6 B 85.15 - BeckRS 2017, 111915 Rn. 19 ff.: entgegen dem Steuerbescheid tatsächlich nicht zugeflossenes Einkommen; VG München - U.v. 20.1.2006 - M 15 K 04.2086 - BeckRS 2006, 31212: bestandskräftige Steuerschätzung trotz tatsächlich fehlender Einkünfte; VG Dresden, U.v. 9.6.2009 - 5 K 2568/07 - juris: Einkommen lediglich aufgrund einer Steuerschätzung durch Finanzamt).

    Tatsächlich stand ihm der zur Abwendung einer Insolvenz durch den Forderungsverzicht erzielte "Sanierungsgewinn" nicht zur Verfügung, sodass es für die Klägerin eine unbillige Härte darstellen würde, sie auf das "fiktive steuerliche Einkommen" ihres Vaters zur Finanzierung der Ausbildung zu verweisen (vgl. zur identischen Fallkonstellation OVG Schleswig, U.v. 14.8.2014 - 3 LB 12.12 - BeckRS 2014, 56863).

  • VG Magdeburg, 12.12.2016 - 6 A 377/15

    Berechnung des Einkommens der Eltern eines BAföG-Begehrenden - Ausschluss des …

    Berechnungsgrundlage für den Anspruch des Ausbildungsförderung Begehrenden sind die vom Finanzamt festgestellten positiven Einkünfte seiner Eltern für das Kalenderjahr in der im Steuerbescheid genannten Höhe (OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2014 - 3 LB 12/12 - in: Juris).
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