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| BSG, 18.01.2010 - B 1 KR 5/09 C |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- SG Mainz, 18.11.2008 - S 7 KR 319/08
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2009 - L 5 KR 18/09
- BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 111/09 B
- BSG, 18.01.2010 - B 1 KR 5/09 C
Papierfundstellen
- BeckRS 2014, 71798
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 22.11.2024 - B 9 V 14/24 AR
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - …
Damit fehlt für den Antrag auf Akteneinsicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl BSG Beschluss vom 19.3.2024 - B 7 AS 35/24 AR; BSG Beschluss vom 18.1.2010 - B 1 KR 5/09 C - BeckRS 2014, 71798 RdNr 4; BGH Beschluss vom 30.7.2024 - 2 ARs 67/24 - juris RdNr 1; BFH Beschluss vom 14.6.2007 - VIII B 201/06 - juris RdNr 11; BFH Beschluss vom 20.4.2004 - XI B 21/04 - juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 14.8.2000 - VII B 87/00 - juris RdNr 10; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 282. Lieferung, 9/2024, § 78 FGO RdNr 150;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl 2021, § 12 RdNr 115). - BSG, 20.10.2025 - B 6a/12 KR 30/24 BH Darauf kommt es aber im Ergebnis nicht an, denn unabhängig davon kann eine Akteneinsicht in keiner Weise der Wahrung verfahrensrechtlicher Ansprüche des Klägers dienen, weil sein Antrag auf Prozesskostenhilfe bereits unabhängig von den Erfolgsaussichten des Rechtmittels wegen der unterbliebenen Glaubhaftmachung von Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abzulehnen war (zu privatschriftlich eingelegten und damit unzulässigen Beschwerden bzw Anhörungsrügen vgl BSG Beschluss vom 18.1.2010 - B 1 KR 5/09 C - BeckRS 2014, 71798 RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.11.2024 - B 9 V 14/24 AR - juris; zu aus anderen Gründen unstatthaften Rechtsmitteln vgl BGH Beschluss vom 30.7.2024 - 2 ARs 67/24 - juris RdNr 1; BFH Beschluss vom 14.6.2007 - VIII B 201/06 - juris RdNr 11; BFH Beschluss vom 20.4.2004 - XI B 21/04 - juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 14.8.2000 - VII B 87/00 - juris RdNr 10).
- BSG, 20.10.2025 - B 6a KR 2/25 BH Darauf kommt es aber im Ergebnis nicht an, denn unabhängig davon kann eine Akteneinsicht in keiner Weise der Wahrung verfahrensrechtlicher Ansprüche des Klägers dienen, weil sein Antrag auf Prozesskostenhilfe bereits unabhängig von den Erfolgsaussichten des Rechtmittels wegen der unterbliebenen Glaubhaftmachung von Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abzulehnen war (zu privatschriftlich eingelegten und damit unzulässigen Beschwerden bzw Anhörungsrügen vgl BSG Beschluss vom 18.1.2010 - B 1 KR 5/09 C - BeckRS 2014, 71798 RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.11.2024 - B 9 V 14/24 AR - juris; zu aus anderen Gründen unstatthaften Rechtsmitteln vgl BGH Beschluss vom 30.7.2024 - 2 ARs 67/24 - juris RdNr 1; BFH Beschluss vom 14.6.2007 - VIII B 201/06 - juris RdNr 11; BFH Beschluss vom 20.4.2004 - XI B 21/04 - juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 14.8.2000 - VII B 87/00 - juris RdNr 10).
- BSG, 20.10.2025 - B 6a/12 KR 31/24 BH Darauf kommt es aber im Ergebnis nicht an, denn unabhängig davon kann eine Akteneinsicht in keiner Weise der Wahrung verfahrensrechtlicher Ansprüche des Klägers dienen, weil sein Antrag auf Prozesskostenhilfe bereits unabhängig von den Erfolgsaussichten des Rechtmittels wegen der unterbliebenen Glaubhaftmachung von Angaben zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abzulehnen war (zu privatschriftlich eingelegten und damit unzulässigen Beschwerden bzw Anhörungsrügen vgl BSG Beschluss vom 18.1.2010 - B 1 KR 5/09 C - BeckRS 2014, 71798 RdNr 4; BSG Beschluss vom 22.11.2024 - B 9 V 14/24 AR - juris; zu aus anderen Gründen unstatthaften Rechtsmitteln vgl BGH Beschluss vom 30.7.2024 - 2 ARs 67/24 - juris RdNr 1; BFH Beschluss vom 14.6.2007 - VIII B 201/06 - juris RdNr 11; BFH Beschluss vom 20.4.2004 - XI B 21/04 - juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 14.8.2000 - VII B 87/00 - juris RdNr 10).
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