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Rechtsprechung
   EuG, 04.07.2014 - T-1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15247
EuG, 04.07.2014 - T-1/13 (https://dejure.org/2014,15247)
EuG, Entscheidung vom 04.07.2014 - T-1/13 (https://dejure.org/2014,15247)
EuG, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - T-1/13 (https://dejure.org/2014,15247)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (3)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Advance Magazine Publishers, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Advance Magazine Publishers / OHMI - Montres Tudor (GLAMOUR)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Wortmarke "GLAMOUR" für Waren der Klassen 12, 14 und 18 auf Aufhebung der Entscheidung R 213/2012-02 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 10. Oktober 2012, mit der die Beschwerde ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 81358
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 05.05.2021 - T-286/20

    Capella/ EUIPO - Cobi.bike (GOBI) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - …

    Im Übrigen kann der erste Teil von Wortmarken geeignet sein, die Aufmerksamkeit der Verkehrskreise stärker auf sich zu ziehen als die nachfolgenden Teile (…vgl. Urteil vom 25. März 2009, L'Oréal/HABM - Spa Monopole [SPA THERAPY], T-109/07, EU:T:2009:81, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch gilt dies nicht in allen Fällen (vgl. Urteil vom 4. Juli 2014, Advance Magazine Publishers/HABM - Montres Tudor [GLAMOUR], T-1/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:615, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn nach der oben in Rn. 38 angeführten Rechtsprechung reicht es für die Ablehnung der Eintragung der angemeldeten Marke aus, wenn für einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise, der die angemeldete Marke nicht mit der Wüste Gobi in Verbindung bringen würde, Verwechslungsgefahr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2014, GLAMOUR, T-1/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:615, Rn. 36).

  • EuG, 23.09.2020 - T-401/19

    Brillux/ EUIPO - Synthesa Chemie (Freude an Farbe)

    Nach der Rechtsprechung reicht es für die Ablehnung der Eintragung der angemeldeten Marke aus, wenn für einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise, der den begrifflichen Unterschied zwischen den einander gegenüberstehenden Marken wegen seiner fehlenden Kenntnis einer bestimmten Sprache nicht wahrnimmt, Verwechslungsgefahr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2014, Advance Magazine Publishers/HABM - Montres Tudor [GLAMOUR], T-1/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:615, Rn. 36 und 37).
  • EuG, 17.02.2017 - T-351/14

    Construlink / EUIPO - Wit-Software (GATEWIT) - Unionsmarke - …

    En effet, la constatation de l'existence d'un risque de confusion au sens de l'article 8, paragraphe 1, point b), du règlement n° 207/2009 par rapport à ces seuls consommateurs pourrait suffire, en application de la jurisprudence [voir, en ce sens, arrêts du 23 octobre 2002, MATRATZEN, T-6/01, EU:T:2002:261, point 38 ; du 24 juin 2014, Hut.com/OHMI - Intersport France (THE HUT), T-330/12, non publié, EU:T:2014:569, point 58 et jurisprudence citée, et du 4 juillet 2014, Advance Magazine Publishers/OHMI - Montres Tudor (GLAMOUR), T-1/13, non publié, EU:T:2014:615, point 36], à justifier légalement la décision attaquée.
  • EuG, 23.09.2020 - T-402/19

    Brillux/ EUIPO - Synthesa Chemie (Freude an Farbe)

    Nach der Rechtsprechung reicht es für die Ablehnung der Eintragung der angemeldeten Marke aus, wenn für einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise, der den begrifflichen Unterschied zwischen den einander gegenüberstehenden Marken wegen seiner fehlenden Kenntnis einer bestimmten Sprache nicht wahrnimmt, Verwechslungsgefahr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2014, Advance Magazine Publishers/HABM - Montres Tudor [GLAMOUR], T-1/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:615, Rn. 36 und 37).
  • LG Düsseldorf, 01.10.2014 - 2a O 307/13

    Verwechslungsgefahr der Eigenmarke eines Bekleidungsfilialists "SOUTHERN" mit dem …

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die kürzlich ergangenen Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union (im Folgenden: EuG) "BORN/ JUNGBORN" vom 11.06.2014 (T-401/12; BeckRS 2014, 81075) und "GLAMOUR/ TUDOR GLAMOUR" vom 04.07.2014 (T 1/13; BeckRS 2014, 81358).
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