Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2016 - IV ZR 266/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Berücksichtigung des klägerischen Vorbringens; Verweis des Versicherungsnehmers auf eine Abwehrdeckung durch den Versicherer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG a.F. § 158n; RL 87/344/EWG Art. 6
Gerichtliche Berücksichtigung des klägerischen Vorbringens; Verweis des Versicherungsnehmers auf eine Abwehrdeckung durch den Versicherer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusage der Abwehrdeckung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 11 O 483/11
- OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13
- BGH, 21.10.2015 - IV ZR 266/14
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 266/14
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 5282
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16
Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die …
In seinen Entscheidungen über die Anhörungsrüge der Kläger in den Verfahren IV ZR 266/14 und IV ZR 267/14 vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282; 2016, 05283) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass dann, wenn der Versicherer Abwehrdeckung zusagt, deren Rechtsfolge eintrete, ohne dass der Versicherer diese ausdrücklich anzugeben hat.Eine ausreichende Klärung ist auch nicht durch den Beschluss vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282) erreicht.
- OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 120/14
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des …
In seinen Entscheidungen über die Anhörungsrüge der Kläger in den Verfahren IV ZR 266/14 und IV ZR 267/14 vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282; 2016, 05283) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass dann, wenn der Versicherer Abwehrdeckung zusagt, deren Rechtsfolge eintrete, ohne dass der Versicherer diese ausdrücklich anzugeben hat.Im Beschluss vom 09.03.2016 in gleicher Sache (Zurückweisung der Anhörungsrüge des dortigen Klägers, BeckRS 2016, 05282) hat der Bundesgerichtshof, ohne selbst Stellung zu nehmen, darauf hingewiesen, dass die Kommentarliteratur davon ausgehe, dass § 158n VVG a.F. mit den Vorgaben des Art. 6 RL 87/344/EWG in Einklang stehe und daher richtlinienkonform sei.
Eine ausreichende Klärung ist auch nicht durch den Beschluss vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282) erreicht.
- OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 122/14
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des …
In seinen Entscheidungen über die Anhörungsrüge der Kläger in den Verfahren IV ZR 266/14 und IV ZR 267/14 vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282; 2016, 05283) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass dann, wenn der Versicherer Abwehrdeckung zusagt, deren Rechtsfolge eintrete, ohne dass der Versicherer diese ausdrücklich anzugeben hat.Im Beschluss vom 09.03.2016 in gleicher Sache (Zurückweisung der Anhörungsrüge des dortigen Klägers, BeckRS 2016, 05282) hat der Bundesgerichtshof, ohne selbst Stellung zu nehmen, darauf hingewiesen, dass die Kommentarliteratur davon ausgehe, dass § 158n VVG a.F. mit den Vorgaben des Art. 6 RL 87/344/EWG in Einklang stehe und daher richtlinienkonform sei.
Eine ausreichende Klärung ist auch nicht durch den Beschluss vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282) erreicht.
- OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4 U 121/14
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen des …
In seinen Entscheidungen über die Anhörungsrüge der Kläger in den Verfahren IV ZR 266/14 und IV ZR 267/14 vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282; 2016, 05283) hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass dann, wenn der Versicherer Abwehrdeckung zusagt, deren Rechtsfolge eintrete, ohne dass der Versicherer diese ausdrücklich anzugeben hat.Im Beschluss vom 09.03.2016 in gleicher Sache (Zurückweisung der Anhörungsrüge des dortigen Klägers, BeckRS 2016, 05282) hat der Bundesgerichtshof, ohne selbst Stellung zu nehmen, darauf hingewiesen, dass die Kommentarliteratur davon ausgehe, dass § 158n VVG a.F. mit den Vorgaben des Art. 6 RL 87/344/EWG in Einklang stehe und daher richtlinienkonform sei.
Eine ausreichende Klärung ist auch nicht durch den Beschluss vom 09.03.2016 (BeckRS 2016, 05282) erreicht.
- BGH, 28.08.2018 - VIII ZR 127/17
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit
Der Umstand, dass der Senat eine dem Kläger nicht genehme Rechtsposition eingenommen hat, stellt keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BGH, Beschlüsse vom 9. März 2016 - IV ZR 266/14, juris Rn. 1;… vom 18. August 2016 - III ZR 168/15, juris Rn. 2;… vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 3). - BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 127/17
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen mehrere Richter aufgrund behaupteter …
Der Umstand, dass der Senat eine dem Kläger nicht genehme Rechtsposition eingenommen hat, stellt keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BGH, Beschlüsse vom 9. März 2016 - IV ZR 266/14, juris Rn. 1;… vom 18. August 2016 - III ZR 168/15, juris Rn. 2;… vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 3). - BGH, 13.06.2023 - VIII ZR 127/17
Verwerfung der Ablehnungsgesuche; Zurückweisung der Anhörungsrüge
Der Umstand, dass der Senat eine dem Kläger nicht genehme Rechtsposition eingenommen hat, stellt keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BGH, Beschlüsse vom 9. März 2016 - IV ZR 266/14, juris Rn. 1;… vom 4. Oktober 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 3;… vom 14. Juli 2022 - III ZR 95/21, juris Rn. 2). - BGH, 04.10.2016 - VIII ZA 32/15
Anforderungen an den Nachweis der Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Denn der Umstand, dass der Senat eine dem Kläger nicht genehme Rechtsposition eingenommen hat, stellt keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12; BGH, Beschlüsse vom 9. März 2016 - IV ZR 266/14, juris Rn. 1;… vom 18. August 2016 - III ZR 168/15, juris Rn. 2). - LG Heilbronn, 30.06.2023 - 4 O 49/23
Rechtschutzversicherung: Deckungspflicht Dieselskandal
Der Versicherer kommt seiner Freistellungsverpflichtung entweder dadurch nach, dass er die Forderungen des Rechtsanwaltes erfüllt oder dadurch, dass er dem Versicherungsnehmer Kostenschutz für einen etwaigen Gebührenprozess zusagt (Abwehrdeckung; vgl. BeckRS 2016, 05282; 2016, 05283; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 14. Juli 2017 - I-4 U 40/16 -, Rn. 119 - 120, juris).
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