Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - I-15 U 136/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5106
OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - I-15 U 136/14 (https://dejure.org/2016,5106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 (https://dejure.org/2016,5106)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - I-15 U 136/14 (https://dejure.org/2016,5106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Erfassung von Rissen in hohlen Proben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Erfassung von Rissen in hohlen Proben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 6349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Rn. 93 Die in diesem Sinne stets gebotene Auslegung (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I) des Patentanspruchs hat gemäß Art. 69 Abs. 1 S. 2 EPÜ unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung m. w. N.).

    Er genießt Vorrang (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Allein die Tatsache, dass ein Anspruchsmerkmal bei einem bestimmten Verständnis für den Fachmann bloß eine technische Selbstverständlichkeit zum Ausdruck bringen würde, schließt somit dieses Verständnis nicht aus (BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Rn. 93 Die in diesem Sinne stets gebotene Auslegung (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I) des Patentanspruchs hat gemäß Art. 69 Abs. 1 S. 2 EPÜ unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung m. w. N.).

    Definiert die Patentschrift einen im Anspruch verwendeten Begriff in bestimmter und ggf. eigenständiger Weise ist dieses Begriffsverständnis den fachmännischen Überlegungen zugrundezulegen, da die Beschreibung des Patents insoweit ein "patenteigenes Lexikon" darstellt (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Werden in der Beschreibung mehrere Ausführungsbeispiele als erfindungsgemäß vorgestellt, sind die im Patentanspruch verwendeten Begriffe im Zweifel so zu verstehen, dass sämtliche Ausführungsbeispiele zu ihrer Ausfüllung herangezogen werden können (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Rn. 93 Die in diesem Sinne stets gebotene Auslegung (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I) des Patentanspruchs hat gemäß Art. 69 Abs. 1 S. 2 EPÜ unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung m. w. N.).

    Er genießt Vorrang (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Maßgeblich sind dabei der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (BGH, GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Er genießt Vorrang (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Hierbei kommt es nicht auf die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe an, sondern auf deren technischen Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem für Farbspritzpistole; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Definiert die Patentschrift einen im Anspruch verwendeten Begriff in bestimmter und ggf. eigenständiger Weise ist dieses Begriffsverständnis den fachmännischen Überlegungen zugrundezulegen, da die Beschreibung des Patents insoweit ein "patenteigenes Lexikon" darstellt (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Rn. 93 Die in diesem Sinne stets gebotene Auslegung (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I) des Patentanspruchs hat gemäß Art. 69 Abs. 1 S. 2 EPÜ unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGH, GRUR 2011, 701 - Occlusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV; BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung m. w. N.).

    Definiert die Patentschrift einen im Anspruch verwendeten Begriff in bestimmter und ggf. eigenständiger Weise ist dieses Begriffsverständnis den fachmännischen Überlegungen zugrundezulegen, da die Beschreibung des Patents insoweit ein "patenteigenes Lexikon" darstellt (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Hierbei kommt es nicht auf die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe an, sondern auf deren technischen Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem für Farbspritzpistole; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).

    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem für Farbspritzpistole; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III).

  • LG Düsseldorf, 06.11.2014 - 4a O 139/13

    Erkennungsvorrichtung für Risse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.11.2014, Az. 4a O 139/13, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I. 1. des Tenors wie folgt ergänzt wird:.

    Rn. 33 das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.11.2014, Az. 4a O 139/13, abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • BPatG, 16.09.2015 - 5 Ni 34/13
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Rn. 4 Das Bundespatentgericht hat mit am 16.09.2015 zugestelltem Urteil (Az. 5 Ni 34/13 (EP), Anlage CBH 1) das Klagepatent - entsprechend der nur noch beschränkten Verteidigung der Klägerin - teilweise für nichtig erklärt.

    Rn. 95 Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze mag der Durchschnittsfachmann, ein Ingenieur der Fachrichtung physikalische Messtechnik mit (Fach-)Hochschulabschluss und mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung auf dem Gebiet der automatisierten optischen Materialprüfung von Festkörpern einschließlich der digitalen Auswertung der Messergebnisse (vgl. auch Urteil des BPatG, 5 Ni 34/13 (EP)), bei erster Annäherung an den Patentanspruch und - nicht maßgeblicher - isolierter Betrachtung des Wortlauts in Betracht ziehen, den im Anspruch verwendeten Begriff "entwickeltes Bild" in Anlehnung an den allgemeinen Sprachgebrauch als ein Bild zu begreifen, welches nach der Aufnahme in irgendeiner Art und Weise durch eine Bearbeitung verändert worden ist, um es zu visualisieren.

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14
    Es genügt allerdings nicht, wenn die Vernichtung bzw. der Widerruf des Klagepatents bloß möglich ist, sondern sie muss vielmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (BGH, GRUR 2014, 1237), etwa weil das Klagepatent im Stand der Technik neuheitsschädlich vorweggenommen oder die Erfindungshöhe so fragwürdig ist, dass sich für ihre Zuerkennung kein vernünftiges Argument finden lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Mitt. 1997, 257 - Steinknacker; InstGE 7, 139 - Thermocycler).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 137/14

    Erlass eines Beweisbeschlusses im Patentverletzungsverfahren

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 2 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Parametrierung …

    Definiert die Patentschrift einen im Anspruch verwendeten Begriff in bestimmter und ggf. eigenständiger Weise, ist dieses Begriffsverständnis den fachmännischen Überlegungen zugrunde zu legen, da die Beschreibung des Patents insoweit ein patenteigenes Lexikon darstellt (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.02.2016, Az.: I-15 U 136/14, BeckRS 2016, 06349).
  • LG Düsseldorf, 07.03.2024 - 4a O 92/21
    Ein Patentanspruch kann eine detaillierte Handlungsanweisung enthalten, die sogar Selbstverständlichkeiten aufgreift und erwähnt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 120 bei Juris).

    Allein die Tatsache, dass ein Anspruchsmerkmal bei einem bestimmten Verständnis für den Fachmann bloß eine technische Selbstverständlichkeit zum Ausdruck bringen würde, schließt somit dieses Verständnis nicht aus (BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 120 bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 30/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik …

    Rn. 161 25.2.2016, 15 U 136/14, BeckRS 2016, 6349).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2024 - 4a O 92/21

    Modulare Schalungen aus Kunststoff

    Ein Patentanspruch kann eine detaillierte Handlungsanweisung enthalten, die sogar Selbstverständlichkeiten aufgreift und erwähnt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 120 bei Juris).

    Allein die Tatsache, dass ein Anspruchsmerkmal bei einem bestimmten Verständnis für den Fachmann bloß eine technische Selbstverständlichkeit zum Ausdruck bringen würde, schließt somit dieses Verständnis nicht aus (BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 120 bei Juris).

  • LG Düsseldorf, 04.09.2018 - 4a O 30/17

    Glasflaschenprüfsystem

    Die gegen das Urteil der Kammer eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 25.02.2016 (Az. I-15 U 136/14; vorgelegt als Anlage K1a) unter Anpassung des Tenors aufgrund des geänderten Anspruchswortlauts des Klagepatents zurück.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 89/16

    Schnellwechsel- und Bohrkernauswerfpindel

    Es steht einer Patentverletzung nicht entgegen, dass eine Vorrichtung normalerweise anders bedient wird oder der Hersteller sogar ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt und die Abnehmer deshalb von der patentverletzenden Lehre regelmäßig keinen Gebrauch machen, soweit die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich ist (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 129 bei Juris;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 10. Aufl. 2018, Kap. A. Rn. 193).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20

    Zweiteiliges Zahnimplantatsystem

    Denn soweit die Patentschrift - wie hier - einen im Anspruch verwendeten Begriff in bestimmter und ggf. eigenständiger Weise definiert, ist dieses Begriffsverständnis den fachmännischen Überlegungen zugrunde zu legen, da die Beschreibung des Patents insoweit ein "patenteigenes Lexikon" darstellt (BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 84 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2023 - 4a O 102/17

    Spendergehäuse

    Definiert die Patentschrift - so wie hier - einen im Anspruch verwendeten Begriff in bestimmter und ggf. eigenständiger Weise ist dieses Begriffsverständnis den fachmännischen Überlegungen zugrundezulegen, da die Beschreibung des Patents insoweit ein "patenteigenes Lexikon" darstellt (vgl. BGH, GRUR 2015, 972 - Kreuzgestänge; BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 84 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 05.01.2023 - 4a O 103/20

    Steuerungsvorrichtung für Ultrafiltration von Blut

    Denn eine Patentverletzung liegt bereits vor, wenn die Merkmale des Patentanspruchs verwirklicht sind und die angegriffene Ausführungsform aufgrund ihrer gegebenen Konstruktion objektiv in der Lage ist, die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen zu erreichen (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 129 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 30.06.2020 - 4a O 125/15

    Katheter-Vorrichtung

    Darüber hinaus ist anerkannt, dass Merkmale eines Anspruchs auch Selbstverständlichkeiten ausdrücken können (vgl. BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2016 - I-15 U 136/14 - Rn. 120 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 20.03.2023 - 4a O 76/21
  • LG Düsseldorf, 09.04.2019 - 4a O 84/17

    Risserfassungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 01.09.2020 - 4a O 3/19

    Zahnkeil

  • LG Düsseldorf, 24.03.2020 - 4b O 42/19

    Verdichtervorrichtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht