Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück; Umfang eines Leitungsrechts
- rechtsportal.de
SachenRBerG § 116 Abs. 1
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit an einem Nachbargrundstück; Umfang eines Leitungsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 07.03.2012 - 3 O 319/08
- LG Cottbus, 12.03.2012 - 3 O 319/08
- OLG Brandenburg, 14.02.2013 - 5 U 32/12
- BGH, 11.07.2014 - V ZR 74/13
- OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 9265
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05
Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht verlangt werden könne, wenn das herrschende Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 1160; NJW-RR 2010, 445). - BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08
Umfang eines Notwegerechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht verlangt werden könne, wenn das herrschende Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (BGH NJW-RR 2006, 1160; NJW-RR 2010, 445). - BGH, 09.05.2003 - V ZR 388/02
Ansprüche des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks auf Einräumung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
Entscheidend ist allein, dass vor dem Beitritt eine für die Erschließung des eigenen Grundstücks erforderliche Nutzung begründet wurde (BGHZ 144, 25 ff.; BGH MDR 2003, 981 f.). - BGH, 11.07.2014 - V ZR 74/13
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Voraussetzungen der dinglichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
Rn. 16 Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2014, Az. V ZR 74/13, ist davon auszugehen, dass der Kläger einen Anspruch auf Bestellung einer Wegedienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG hat. - BGH, 25.02.2000 - V ZR 203/99
Bestellung eines Wegerechts
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 5 U 32/12
Entscheidend ist allein, dass vor dem Beitritt eine für die Erschließung des eigenen Grundstücks erforderliche Nutzung begründet wurde (BGHZ 144, 25 ff.; BGH MDR 2003, 981 f.).
- LG Cottbus, 26.02.2026 - 2 O 68/24 Entgegen der Auffassung des Landgerichts Stendal (z.B. Az. 22 S 146/00) bestehen diese Rechte nicht nur für den Stichtagseigentümer vom 02.10.1990, sondern es können sich alle Rechtsnachfolger hierauf berufen (BGH, NJW-RR 2014, 1294ff., OLG Brandenburg Urt. v. 12.5.2016 - 5 U 32/12, BeckRS 2016, 09265, beck-online).
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