Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Beschränkung der Telefonerlaubnis in U-Haft
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Haftrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von Beschränkungen eines Untersuchungsgefangenen hinsichtlich einer erteilten Telefonerlaubnis
- rechtsportal.de
StPO § 119 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit von Beschränkungen eines Untersuchungsgefangenen hinsichtlich einer erteilten Telefonerlaubnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkung der Telefonerlaubnis in U-Haft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 01.12.2015 - 6 Ks 2820 Js 37127/14
- OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16
Papierfundstellen
- StV 2016, 443
- BeckRS 2016, 11581
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 14.01.2016 - 3 Ws 1100/15
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 3 Ws 57/16
Die Neufassung der Vorschrift sieht im Gegensatz zur der bis dahin angewendeten Untersuchungshaftvollzugsordnung keine standardmäßigen Beschränkungen der Rechte des Untersuchungsgefangenen vor, sondern verlangt, dass Eingriffe in seine Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert getroffen und begründet werden (Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - 3 Ws 1100/15, vom 13.02.2014 - 3 Ws 119/14, vom 05.05.2010 - 3 Ws 348/11 und vom 26.09.2011 - 3 Ws 911/11).
- OLG Frankfurt, 16.11.2023 - 7 Ws 207/23
Versagung einer Dauerbesuchs- und Telefonerlaubnis in der Untersuchungshaft
Das heißt, es kann - so wie hier geschehen - auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 3. November 2022 - 3 Ws 391/22, vom 16. Februar 2023 - 3 Ws 25/23 sowie vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 = BeckRS 2016, 11581 Rn 2;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 66. Auflage § 119 Rn 5). - LG Limburg, 22.10.2018 - 1 Qs 125/18
Ein erhöhter personeller und finanzieller Aufwand im Betrieb der …
Standardmäßige Beschränkungen der Rechte sind demgegenüber nicht zulässig; vielmehr ist der Eingriff in die Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert zu entscheiden und zu begründen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.02.2016 - 3 Ws 57/16, BeckRS 2016, 11581; Kammer, Beschluss v. 02.07.2018 - 1 Qs 79/18 -). - OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 7 Ws 242/23
Haftgrundbezogene Beschränkungen
Das heißt, es kann - so wie hier geschehen - auch auf im Haftbefehl nicht genannte weitere Haftgründe zur Begründung einer Beschränkungsanordnung zurückgegriffen werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 3. November 2022 - 3 Ws 391/22, vom 16. Februar 2023 - 3 Ws 25/23, vom 16. November - 7 Ws 207/23 sowie vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 = BeckRS 2016, 11581 Rn 2;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO, a.a.O., § 119 Rn 5). - KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung zur Abwehr der …
Dabei kann auch auf die im speziellen Fall nicht herangezogenen Haftgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 3 Ws 29/10 - juris Rdn. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 3 Ws 57/16 - juris Rd. 2; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - III-3 Ws 366/14 - juris Rdn. 13;… KG, Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10 - und 7. August 2014 - 1 Ws 52/14 - juris Rdn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 119 Rn. 5 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 25.01.2021 - 3 Ws 7/21
Außenkommunikation des Untersuchungsgefangenen bei fehlender Fluchtgefahr; Recht …
Eine standardmäßige Beschränkung der Rechte des Untersuchungsgefangenen ist nicht zulässig; vielmehr müssen Eingriffe in seine Grundrechte in jedem Einzelfall gesondert getroffen und begründet werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Februar 2016, 3 Ws 57/16, juris, Rn. 2 m. w. N.).
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