Rechtsprechung
| LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung des Anbietens eines Patents mit der Bezeichnung "Kombiniertes Raupenfahrzeug zum Zerspannen und Zerkleinern" in Deutschland
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 14738
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08
Füllstoff
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Zusätzlich ist vor allem erforderlich, dass der Handelnde Erfindungsbesitz erlangt hat (BGH GRUR 2010, 47 Rn. 15 ff. - Füllstoff).Eine ausreichende Benutzungshandlung oder Veranstaltung im Sinne von § 12 Abs. 1 PatG erfordert, dass der Handelnde selbstständigen Erfindungsbesitz erlangt und diesen redlich erworben und ausgeübt hat (BGH GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff).
Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die aus Aufgabe und Lösung sich ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff).
Redlich erworben ist der Erfindungsbesitz, wenn der Benutzer sich für befugt halten durfte, die erfindungsgemäße Lehre für eigene Zwecke anzuwenden (BGH GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff).
Unredlich handelt der Benutzer jedenfalls dann, wenn er die geschützte Lehre widerrechtlich entnommen hat (BGH GRUR 2010, 47 Rn. 17 - Füllstoff).
- BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
Rohrreinigungsdüse II
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Dies gilt auch für den Unterlassungsanspruch, auch wenn er dem Streit der Parteien über die Auslegung und Bedeutung einzelner Merkmale der geltend gemachten Patentansprüche nicht hinreichend Rechnung trägt (BGH GRUR 2005, 569 - Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).Ferner war der Tenor an die Erfordernisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bestimmtheit eines gerichtlichen Unterlassungsgebots (BGH GRUR 2005, 569 - Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II) anzupassen.
- BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01
Blasfolienherstellung
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Dies gilt auch für den Unterlassungsanspruch, auch wenn er dem Streit der Parteien über die Auslegung und Bedeutung einzelner Merkmale der geltend gemachten Patentansprüche nicht hinreichend Rechnung trägt (BGH GRUR 2005, 569 - Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).Ferner war der Tenor an die Erfordernisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bestimmtheit eines gerichtlichen Unterlassungsgebots (BGH GRUR 2005, 569 - Blasfolienherstellung und GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II) anzupassen.
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 32/99
Biegevorrichtung; Rechte des Vorbenutzers eines Patents
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
§ 12 PatG hat den Zweck, aus Billigkeitsgründen einen vorhandenen oder bereits angelegten gewerblichen Besitzstand des Vorbenutzers zu schützen und damit die unbillige Zerstörung in zulässiger, insbesondere rechtlich unbedenklicher Weise geschaffener Werte zu verhindern (BGH GRUR 2002, 231, 233 - Biegevorrichtung).Die Entscheidung mit dem Stichwort Biegevorrichtung (GRUR 2002, 231 ff.) betrifft eine andere Konstellation.
- BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00
"Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Dessen Kraft, Zeit und Kapitaleinsatz auf bestehende Anlagen, die entweder die Erfindung bereits verwerten oder bei denen der Wille, sie zu verwerten, durch Veranstaltungen zur Benutzung bestätigt worden ist, sollen nicht umsonst aufgewandt sein und ein solcher Besitzstand nicht durch die Patentanmeldung eines anderen entwertet werden (BGH GRUR 1964, 20 - Taxilan; BGH GRUR 1969, 35, 36 - Europareise; GRUR 2003, 507, 509 - Enalapril).Hieraus folgt jedoch nicht, dass ein Vorbenutzungsrecht unabhängig vom Vorliegen der in § 12 PatG normierten Voraussetzungen aufgrund von Billigkeitserwägungen oder im Hinblick auf einen "Besitzstand" bejaht oder verneint werden könnte (BGH GRUR 1964, 673, 675 f. - Kasten für Fußabtrittsroste; GRUR 2003, 507, 509 - Enalapril), obwohl dieser Zweck von § 12 PatG bei der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale zu berücksichtigen ist.
- RG, 21.10.1931 - I 38/31
1. Berechtigt das Vorbenutzungsrecht den Vorbenutzer, sich auch diejenige …
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Dementsprechend hat bereits das Reichsgericht (RGZ 133, 377, 380) entschieden, dass der Vorbenutzer nicht das Recht hat, sich auch diejenigen Ausführungsformen zu eigen zu machen, die gerade der Patentinhaber gezeigt hat und die der Vorbenutzer dann als besonders zweckmäßig erkennt, gleichviel ob diese besonderen Ausführungsformen gegenüber dem allgemeinen Erfindungsgedanken selbst wieder erfinderisch sind oder nicht.So meinte das Reichsgericht, dass das Vorbenutzungsrecht den Vorbenutzer ermächtige, seine Vorbenutzung so, wie sie stattfand, einschließlich der glatten Äquivalente fortzusetzen (RGZ 133, 377, 380).
- BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08
MP3-Player-Import
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Er ist Alleingeschäftsführer der Beklagten zu 1 und führt deren Geschäft (vgl. BGH GRUR 2009, 1142 - MP3-Player Import). - BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
Desmopressin
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Zugleich erstreckt sich die Gestattung auch nicht auf dasjenige, was der Berechtigte erst dem Klagepatent entnommen hat, was er also nicht selbst zum Prioritätszeitpunkt im Erfindungsbesitz hatte (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 2012, 895 - Desmopressin). - BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Es ist unzulässig, eine rückschauende Betrachtungsweise anzustellen, weil sie sich der Kenntnis der beanspruchten Erfindung bedient (BGH GRUR 2001, 232, 234 -Brieflocher, Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 548). - BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02
Papiermaschinengewebe
Auszug aus LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13
Bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit ist die Gesamtheit der Lösungsmerkmale, d. h die Kombination sämtlicher Merkmale der beanspruchten Erfindung in ihrem technischen Zusammenhang zugrunde zu legen (BGH GRUR 2007, 1055, 1059 - Papiermaschinengewebe;… Haedicke/Timmann/Nägerl, Handbuch des Patentrechts, 1. Auflage, 2012, § 2 Rn. 542). - OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …
- BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12
Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der …
- BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11
Polymerzusammensetzung
- BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91
"Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach- …
- BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
Rangierkatze
- BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die …
- BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63
Rechtsmittel
- BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 84/63
"Veranstaltungen" nach § 7 Abs. 1 PatG
- RG, 04.01.1937 - I 128/36
1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch …
- OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16
Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform
Demzufolge nicht nahe liegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahe gelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944/947; ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urteil vom 30.07.2015 - 7 O 26546/13;… ähnlich Benkard/Scharen, aaO, § 12 PatG Rn. 22;… Schulte/Rinken aaO, § 12 Rn. 24). - LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17
Rasierklingenkartusche 2
Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738;… ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22;… Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24). - LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17
Rasierklingenkartusche 3
Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738;… ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22;… Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24). - LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18
Rasierklingenkartusche
Demzufolge nicht naheliegende Abwandlungen sind dagegen nur zulässig, wenn sie durch das Patent, dem gegenüber das Vorbenutzungsrecht geltend gemacht wird, ihrerseits nicht offenbart oder nahegelegt werden (Keukenschrijver, GRUR 2001, 944 (947); ihm folgend OLG Jena, GRUR-RR 2008, 115 - Bodenbelagsbeschichtungen; LG München I, Urt. v. 30.7.2015 - 7 O 26546/13, BeckRS 2016, 14738;… ähnlich Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl.: § 12 PatG Rn. 22;… Schulte/Rinken, PatG, 10. Aufl.: § 12 Rn. 24).
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