Rechtsprechung
| OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Berufung der Klägerin erfolgreich -> Mietwagenkosten liegen nicht oberhalb der Linie des Senats... | Erkundigungspflicht; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Winterreifen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Mietwagenkosten nach Schwacke-Preisspiegel
Verfahrensgang
- LG Dresden, 29.04.2016 - 9 O 3169/14
- OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 20868
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Auszug aus OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
Im Hinblick auf die Winterreifenproblematik ist dies auch von der jüngeren BGH-Rechtsprechung bestätigt worden (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2013, Az: VI ZR 245/11). - BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
Zudem darf das (Tatsachen-)Gericht im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles von diesen Listen - ggf. durch Abschläge oder Zuschläge auf den Normaltarif - abweichen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2012, Az: VI ZR 316/11). - BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
Auszug aus OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
Dieser kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Schätzung des "Normaltarifs" im maßgeblichen Postleitzahlengebiet als geeignete Schätzgrundlage herangezogen werden (vgl. nur BGH, Urt. v. 17.05.2011 - Az: VI ZR 142/10). - BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
Soweit die Beklagte in den streitgegenständlichen Einzelfällen jeweils moniert, die Mieter hätten vor Vertragsschluss zwingend Vergleichsangebote auf dem örtlichen Markt einholen müssen, verweist der Senat auf seine ständige Rechtsprechung, wonach ein derartiger Anlass für den Geschädigten, nach einem günstigeren Tarif als dem ihm angebotenen zu fragen oder weitere Erkundigungen einzuholen, im Regelfall nur dann besteht, wenn sich diesem aufgrund eines erheblichen oder aber auffällig hohen Abweichens von den Preisen von der Schwacke-Liste Bedenken wegen der Angemessenheit des ihm angebotenen Tarifes hätten aufdrängen müssen (so auch BGH, Urt. v. 04.07.2006, Az: VI ZR 237/05).
- AG Bielefeld, 08.12.2024 - 417 C 75/24 Rn. 10 Auch die Kosten für eine Haftungsreduzierung in Form einer Vollkaskoversicherung sind vom Schädiger zu ersetzen (BGH BeckRS 2006, 107; KG BeckRS 2018, 15150; OLG Dresden BeckRS 2016, 20868; OLG Köln BeckRS 2016, 19753; OLG Celle BeckRS 2016, 6873).
- AG Nordenham, 04.07.2022 - 3 C 85/22 Zudem müssten gemäß den von Beklagten vorgelegten Angeboten diese Fahrzeuge generell bei den Mietwagenanbietern in Oldenburg (vgl. S. 10 f. der Klageerwiderung) abgeholt werden (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 9.11.2016 - 7 U 685/16, NJOZ 2017, 1152 Rn. 4, 5, beckonline).
- AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 587/18
Unfallregulierung, Mietwagen
Angesichts des hier gegenständlichen Mietpreises traf die Geschädigtenseite - der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts und auch des OLG Dresden folgend (vgl. z.B. Urteil OLG Dresden v. 31.07.2013, AZ: 7 U 1952/12; Urteil OLG Dresden v. 09.11.2016, AZ: 7 U 685/16) - zum Anmietzeitpunkt auch keine Pflicht, sich Angebote von weiteren Mietwagenfirmen einzuholen.
- AG Dippoldiswalde, 27.02.2018 - 1 C 780/17 Obgleich andere Gerichte ein arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste ihrer Schätzung zugrunde legen, folgt das Gericht dem unter anderem in Überstimmung mit der Rechtsprechung des 7. Senats des OLG Dresden nicht (OLG Dresden 7 U 685/16).
- AG Zittau, 15.05.2019 - 5 C 495/18
Unfallregulierung, Mietwagen, Standgeld
Angesichts des hier gegenständlichen Mietpreises traf die Geschädigtenseite - der ständigen Rechtsprechung des Landgerichts und auch des OLG Dresden folgend (vgl. z.B. Urteil OLG Dresden v. 31.07.2013, AZ: 7 U 1952712; Urteil OLG Dresden v. 09.11.2016, AZ: 7 U 685/16) - zum Anmietzeitpunkt auch keine Pflicht, sich Angebote von weiteren Mietwagenfirmen einzuholen. - LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18 Angesichts des ihm von der Klägerin offerierten Mietpreises traf hier den Zedenten - der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts und auch des OLG Dresden folgend (vgl. z. B. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2013, Az.: 7 U 1952/12; Urteil vom 09.11.2016, Az.: 7 U 685/16) - zum Anmietzeitpunkt auch keine Pflicht, sich Angebote von weiteren Mietwagenfirmen einzuholen.
- AG Döbeln, 04.08.2017 - 4 C 448/17 Soweit die Beklagte moniert, die Klägerin hätte vor Vertragsschluss zwingend Vergleichsangebote auf dem örtlichen Markt einholen müssen, verweist das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des OLG Dresden, wonach ein derartiger Anlass für den Geschädigten, nach einem günstigeren Tarif als den ihm angebotenen zu fragen oder weitere Erkundigungen einzuholen, im Regelfall nur dann besteht, wenn sich diesem aufgrund eines erheblichen oder aber auffällig hohen Abweichens von den marktüblichen Preisen Bedenken wegen der Angemessenheit des ihm angebotenen Tarifs hätten aufdrängen müssen (OLG Dresden, Urteil vom 09.11.2016 - 7 U 685/16, BeckRS 2016, 20868 - Beck-Online, Rn. 8).
- AG Döbeln, 16.05.2017 - 4 C 1104/16 Soweit die Beklagte moniert, die Klägerin hätte vor Vertragsschluss zwingend Vergleichsangsbote auf dem örtlichen Markt einholen müssen, verweist das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des OLG Dresden, wonach ein derartiger Anlass für den Geschädigten, nach einem günstigeren Tarif als den ihm angebotenen zu fragen oder weitere Erkundigungen einzuholen, im Regelfall nur dann besteht, wenn sich diesem aufgrund eines erheblichen oder aber auffällig hohen Abweichens von den marktüblichen Preisen Bedenken wegen der Ängemessenheit des ihm angebotenen Tarifs hätten aufdrängen müssen (OLG Dresden, Urteil vom 09.11.2016 - 7 U 685/16, BeckRS 2016, 20868 - Beck-Online, Rn. 8).
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