Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2218 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Überschuldung und wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden; Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Überschuldung und wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden; Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.07.2015 - RN 5 K 14.1218
- VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2218
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 40032
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2218
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 -NVwZ 2015, 1544/1546 Rn. 17 m. w. N.).Er berücksichtigt dabei aber nicht, dass dem angefochtenen Bescheid die maßgebliche Ermessenserwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung auch hierauf erstrecken solle; dies genügt (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - NVwZ 2015, 1544/1546 Rn. 18).
- VG Würzburg, 24.06.2020 - W 6 K 19.236
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis
Da ein einheitliches erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe ausgeübt wird, besteht auch kein Raum für eine mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis verbundene (teilweise) Untersagung eines ausgeübten Gaststättengewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO hinsichtlich erlaubnisfreier Tätigkeiten, welche im Falle gewerbeübergreifender Unzuverlässigkeit gegebenenfalls mit einer erweiterten Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GewO) verbunden werden könnte (…vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 22 ZB 18.841 - juris Rn. 25;… OVG NW, B.v. 30.4.2020 - 4 B 21/20 - juris Rn. 45 ff.; so aber z.T. die frühere Rechtsprechung, vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2218 - BeckRS 2016, 40032;… B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 24; VG Regensburg, U.v. 9.7.2015 - RN 5 K 14.1218 - BeckRS 2015, 122859; VG Augsburg, U.v. 27.7.2007 - Au 4 K 07.636 - BeckRS 2007, 35208).
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