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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23429
VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16 (https://dejure.org/2016,23429)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.06.2016 - 5 K 2654/16 (https://dejure.org/2016,23429)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 5 K 2654/16 (https://dejure.org/2016,23429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Besuch eines Deutschintensivkurses durch syrischen Flüchtling; Unterbrechung des Studiums in Syrien und nachfolgender Fortsetzung des Studiums in Ägypten als unabweisbarer Grund im Sinne des § 7 Abs 3 S 3 BAföG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 BAföG, § 8 BAföG, § 1 AfögVorkHSV
    Besuch eines Deutschintensivkurses durch syrischen Flüchtling; Unterbrechung des Studiums in Syrien und nachfolgender Fortsetzung des Studiums in Ägypten als unabweisbarer Grund im Sinne des § 7 Abs 3 S 3 BAföG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7; BAföG § 8; VorkurseV § 1
    Ausbildungsförderung - Syrer; anerkannter Flüchtling; Deutschkurs; Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund; Flucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Syrischer Flüchtling kann Ausbildungsförderung für universitären Deutschintensivkurs beanspruchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Förderungsfähigkeit des Besuchs eines Deutschintensivkurses durch einen anerkannten syrischen Flüchtling als unabweisbarer Grund

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 49928
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 5 C 6.03

    Ausbildung, Fachrichtungswechsel nach endgültigem Nichtbestehen einer …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
    Rn. 25 Ein unabweisbarer Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs objektiv oder subjektiv unmöglich machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 5 C 36/79 -, BVerwGE 62, 174; Urteil vom 19.02.2004 - 5 C 6/03 -, BVerwGE 120, 149).
  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel - …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
    Der Fachrichtungswechsel muss zudem unverzüglich erfolgen, nachdem dem Auszubildenden der hinreichende Grund, der einer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung entgegensteht, bekannt oder in seiner Bedeutung bewusst wird (BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - 5 C 45/87 -, BVerwGE 85, 194).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
    Rn. 31 Aufgrund dessen muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob die Voraussetzungen des Fachrichtungswechsels überhaupt zu prüfen sind, wenn ein Flüchtling seine im Ausland begonnene Ausbildung, die aufgrund der jeweiligen Besonderheiten des Ausbildungsgangs oder der Ausbildungsstätte gegebenenfalls nicht vollständig als gleichwertig anerkannt wird, im Inland fortsetzen möchte (so aber die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG in Fällen einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung von Vertrieben, Spätaussiedlern etc.: BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 5 C 12/07 -, NVwZ 2008, 1131).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
    Rn. 25 Ein unabweisbarer Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs objektiv oder subjektiv unmöglich machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 5 C 36/79 -, BVerwGE 62, 174; Urteil vom 19.02.2004 - 5 C 6/03 -, BVerwGE 120, 149).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
    Eine Fortführung des angefangenen Studiums kommt mithin dann in Betracht, wenn die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss vergleichbar ist, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 BAföG bestimmten Ausbildungsstätten im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.1997 - 5 C 28/97 -, BVerwGE 106, 5-13, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 12 A 238/11

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Ausbildungsförderung nach Maßgabe des § …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
    Dabei können die Gründe, auf denen eine Verzögerung beruht, sowohl dem persönlichen Lebensbereich des Studierenden entstammen, als auch in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände der Ausbildung berühren (…vgl. hierzu Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 15 Rn. 19 m.w.N. und Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 15 Rn. 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.11.2011 - 12 A 238/11 -, juris ).
  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 227/19

    Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Bürgerkrieg; Syrien; Syrische …

    Unerheblich ist es deshalb, ob ein unabweisbarer Grund für den Abbruch des Medizinstudiums in Damaskus im Jahre 2014 bestand (a. A. wohl VG Karlsruhe, Beschl. v. 23. Juni 2016 - 5 K 2654/16 -, juris Rn. 27;… VG Potsdam, Beschl. v. 25. Juli 2019 - 7 L 339/19 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 31.05.2023 - 12 CE 23.432

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für inländisches Bachelorstudium nach …

    Rn. 15 Bricht ein Student, wie der Antragsteller, sein Hochschulstudium im Iran ab und flieht anschließend nach Deutschland, kann ihm die Fortsetzung seiner im Iran begonnenen Ausbildung in der Folge auch nicht mehr zugemutet werden, sodass nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…U.v. 10.4.2008 - 5 C 12.07 - BeckRS 2008, 37089 Rn. 17) vom Vorliegen eines unabweisbaren Grundes für den Abbruch der bisherigen Ausbildung auszugehen ist (…so auch BayVGH, B.v. 11. März 2019 - 12 CE 19.327 - Rn. 8; vgl. ferner VG Karlsruhe, B.v. 23.6.2016 - 5 K 2654/16 - BeckRS 2016, 49928).
  • VG Potsdam, 25.07.2019 - 7 L 339/19
    Die Fortführung des Studiums war ihm daher subjektiv unmöglich, so dass ein unabweisbarer Grund im Sinne der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 17 Abs. 3 Satz 2 BAföG vorliegt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 2016 - 5 K 2654/16 -, juris).
  • VG Bayreuth, 08.02.2023 - B 8 E 22.1101

    Unabwendbarer Grund, Studienplatzwechsel

    Er verwies auf ein Urteil des VG Karlsruhe vom 23.06.2016 - 5 K 2654/16 -: "Ein anerkannter syrischer Flüchtling kann sich auf einen unabweisbaren Grund im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 3 BAföG berufen, wenn er sein Studium in Syrien aufgrund der Verfolgungsgefahr unterbrochen hat".
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