Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 19.02.2016 - 16 O 142/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankentagegeldversicherung - Wirksamkeit der Herabsetzung des Krankentagegeldes beim Absinken des durchschnittlichen Nettoeinkommens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 5808
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.03.2014 - IV ZR 422/12
Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2016 - 16 O 142/15
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, VersR 2014, 625 und ständig). - BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12
Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes …
Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2016 - 16 O 142/15
Bei einer den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklausel muss der Versicherungsnehmer den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen können (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; BGH, VersR 2013, 1397).
- OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16
Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der …
Deshalb vermag sich der Senat auch nicht der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung anzuschließen, dass sich der Wert eines Klageantrages, gerichtet auf die Feststellung der Unwirksamkeit der seitens des Versicherers ausgesprochenen Herabsetzung bzw. der Fortgeltung des vor der Herabsetzungserklärung gültigen Krankentagessatzes, nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrags der Leistungsdifferenz richte (so OLG München…, Urteil vom 27.07.2012, 25 U 4610/11Rn. 57 bei juris und LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2016, 16 O 142/15 Rn. 67 bei juris). - LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20
Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam
Rn. 58 Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf, r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg, r+s 2014, 513; OLG Hamm, r+s 2013, 466; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe, r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).
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