Rechtsprechung
| OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung im Nachprüfungsverfahren auf neu erworbene Fähigkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BB-BUZ § 7 Abs. 1
Berücksichtigung einer aufgrund einer Umschulung ausgeübten neuen Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren nach anerkannter Berufsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer aufgrund einer Umschulung ausgeübten neuen Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren nach anerkannter Berufsunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 02.10.2014 - 91 O 671/14
- OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 252/15
Papierfundstellen
- VersR 2016, 348
- VersR 2016, 384
- BeckRS 2016, 925
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03
Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über …
Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Die von der Klagepartei zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die Urteile vom 13.5.1987, Az. IV a ZR 8/86, und vom 7.2.2007, Az. IV ZR 244/03, stünden diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen, da die entscheidungserheblichen Vertragsbedingungen nicht vergleichbar gewesen seien. - BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86
Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der …
Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Die von der Klagepartei zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere die Urteile vom 13.5.1987, Az. IV a ZR 8/86, und vom 7.2.2007, Az. IV ZR 244/03, stünden diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen, da die entscheidungserheblichen Vertragsbedingungen nicht vergleichbar gewesen seien. - BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08
Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in …
Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Rn. 9 1. Bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ist grundsätzlich nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse abzustellen, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und verständig - unter Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges - würdigt (BGH 17.12.2008, Az. IV ZR 9/08, VersR 2009, 341 m. w. N.).
- BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die …
Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Maßgeblich ist dabei in erster Linie der Klauselwortlaut (BGH, Hinweisbeschluss vom 6.7.2011, Az. IV ZR 217/09, VersR 2012, 48 m. w. N.). - BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84
Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der …
Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Rn. 16 4. Eine Erwerbstätigkeit entspricht nach der auch im Ersturteil zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.9.1986, Az. IV a ZR 252/84 (VersR 1986, 1113, 1115, rechte Spalte unten) im Fall einer abstrakten Verweisungsklausel der "bisherigen Lebensstellung", wenn sie "keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt". - BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87
Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung
Auszug aus OLG München, 07.05.2015 - 14 U 4138/14
Rn. 17 5. In seinem Urteil vom 13.5.1987, Az. IVa ZR 8/87, hat der Bundesgerichtshof zwar im Fall einer abstrakten Verweisungsklausel und eines Nachprüfungsverfahrens entsprechend §§ 7, 4 BUZ 1975 entschieden, dass der Versicherte, ein gelernter Landwirt, im dortigen Fall nicht auf einen durch eine erfolgreich abgeschlossene Umschulung erworbenen anderen Beruf (Nachrichtengerätemechaniker) verwiesen werden könne, da sich die Versicherung dies nicht ausdrücklich vorbehalten habe.
- LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16
Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im …
Rn. 49 Die Kammer sieht wohl, dass die vorgenannte Auslegung der "bisherigen Lebensstellung" durch den BGH maßgeblich von dem Bemühen geprägt ist, eine "Untergrenze" der Verweisung zu ziehen (vgl. dazu OLG München 7.5.2015 - 14 U 4138/14, VersR 2016, 384, nachgehend BGH 11.11.2015, IV ZR 252/15, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen ebenso Prölss/Martin/Lücke, 29. Aufl., BuVAB § 2 Rn. 41 f.).Rn. 55 d) Soweit in den Entscheidungen OLG München (7.5.2015 - 14 U 4138/14, VersR 2016, 384, nachgehend BGH 11.11.2015, IV ZR 252/15, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen; ebenso grundsätzlich OLG München 4.2.2016 - 14 U 2659/15, nV) und auch des OLG Stuttgart (19.11.2015 - 7 U 124/15, MDR 2016, 274, nachgehend BGH 15.1.2017 - IV ZR 545/15, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) zu identischen Versicherungsbedingungen (konkrete Verweisung ohne Berücksichtigungsklausel) ein abweichendes Auslegungsergebnis vertreten wird, vermag sich dem die Kammer nicht anzuschließen (…zustimmend wohl BeckOK-VVG/Mangen, 2. Ed. 30.6.2016, VVG § 174 Rn. 18).
Rn. 56 Das OLG München (7.5.2015 - 14 U 4138/14, VersR 2016, 384, nachgehend BGH 11.11.2015, IV ZR 252/15, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen) stellt im Rahmen seiner Begründung - entgegen seines in Rn. 44 (zit. nach juris) selbst aufgestellten Rechtsrahmens - unzulässig auf einen Vergleich mit Formulierungen in den Musterbedingungen ab (…aaO Rn. 40).
- OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20
Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der …
Stellen die AVB weder im Zusammenhang mit der Definition der Berufsunfähigkeit noch hinsichtlich des Nachprüfungsverfahrens auf Kenntnisse und Fähigkeiten ab, so ist es dem Versicherer nicht verwehrt, den Versicherungsnehmer auf eine solche Tätigkeit zu verweisen, die er infolge einer nach Anerkennung der Leistungspflicht vollzogenen Umschulung oder Weiterbildung ausübt (Anschluss an OLG München r+s 2016, 479 (= BeckRS 2016, 925) und OLG Stuttgart, BeckRS 2016, 3584; entgegen LG Nürnberg-Fürth, r+s 2018, 209 (= BeckRS 2017, 137283)).Rn. 39 (4) Namentlich das OLG München (r+s 2016, 479 = VersR 2016, 384) und das OLG Stuttgart (BeckRS 2016, 3584 = MDR 2016, 274) haben zu Bedingungswerken, die mit dem vorliegenden nahezu identisch waren, eine gegenteilige Ansicht vertreten.
- OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15
Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei …
Wie schon im Rahmen der erstmaligen Prüfung der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, für die auch § 2 Abs. 1 AVB - E 355 zugrunde zu legen ist, kommt es im Rahmen der Nachprüfung nach dem eindeutigen und unmissverständlichen Wortlaut der Versicherungsbedingungen für die Verweisung demnach nur auf den Vergleich der Lebensstellung aufgrund der früheren Tätigkeit in gesunden Tagen mit derjenigen aufgrund der nunmehr ausgeübten Tätigkeit an (so auch OLG München, Urteil vom 7. Mai 2015 - 14 U 4138/14). - OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung …
Die bisherige Lebensstellung definiert damit eine Untergrenze für die Anforderungen an einen zumutbaren Vergleichsberuf (OLG München 7.5. 2015 - 14 U 4138/14, r+s 2016, 479).
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