Rechtsprechung
| VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2017, 128218
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Keine Ursache im Rechtssinn sind so genannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BVerwG, U. v. 30.6.1988 - 2 C 77.86- juris; U. v. 16.9.1994 - 2 C 24.92 - NVwZ 1996, 183; U. v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - NVwZ-RR 2002, 761; U. v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708).Erleidet ein bereits Vorerkrankter durch ein äußeres Ereignis eine zusätzliche gesundheitliche Schädigung in der Art der Vorerkrankung, so kommt dem äußeren Ereignis nur dann ursächliche Wirkung zu, wenn es bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (…Plog/Wiedow, BBG, § 36 BeamtVG Rn. 6a; vgl. BVerwG, U. v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - juris; B. v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris).
- BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08
Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion; …
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Keine Ursache im Rechtssinn sind so genannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BVerwG, U. v. 30.6.1988 - 2 C 77.86- juris; U. v. 16.9.1994 - 2 C 24.92 - NVwZ 1996, 183; U. v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - NVwZ-RR 2002, 761; U. v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708). - BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01
Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache; …
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Keine Ursache im Rechtssinn sind so genannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BVerwG, U. v. 30.6.1988 - 2 C 77.86- juris; U. v. 16.9.1994 - 2 C 24.92 - NVwZ 1996, 183; U. v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - NVwZ-RR 2002, 761; U. v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708).
- BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 3.88
Beamtenrecht - Verkehrsunfall - Dienstunfall - Bewußtseinsstörung - Ohnmacht
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind (mit-)ursächlich nur solche für den eingetretenen Schaden kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; jede von mehreren Ursachen ist als wesentliche (Mit-)Ursache anzusehen, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hat (BVerwG, U. v. 20.4.1967 - 2 C 118.64; U. v. 22.10.1981 - 2 C 17.81 - NJW 1982, 1893; U. v. 28.1.1988 - 2 C 70.85; U. v. 30.6.1988 - 2 C 3.88 - NJW 1989, 184). - BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92
Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Keine Ursache im Rechtssinn sind so genannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (BVerwG, U. v. 30.6.1988 - 2 C 77.86- juris; U. v. 16.9.1994 - 2 C 24.92 - NVwZ 1996, 183; U. v. 18.4.2002 - 2 C 22.01 - NVwZ-RR 2002, 761; U. v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708). - BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81
Dienstbeschädigung - Voller Beweis
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind (mit-)ursächlich nur solche für den eingetretenen Schaden kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; jede von mehreren Ursachen ist als wesentliche (Mit-)Ursache anzusehen, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hat (BVerwG, U. v. 20.4.1967 - 2 C 118.64; U. v. 22.10.1981 - 2 C 17.81 - NJW 1982, 1893; U. v. 28.1.1988 - 2 C 70.85; U. v. 30.6.1988 - 2 C 3.88 - NJW 1989, 184). - BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64
Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind (mit-)ursächlich nur solche für den eingetretenen Schaden kausalen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; jede von mehreren Ursachen ist als wesentliche (Mit-)Ursache anzusehen, wenn sie annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolgs hat (BVerwG, U. v. 20.4.1967 - 2 C 118.64; U. v. 22.10.1981 - 2 C 17.81 - NJW 1982, 1893; U. v. 28.1.1988 - 2 C 70.85; U. v. 30.6.1988 - 2 C 3.88 - NJW 1989, 184). - BVerwG, 23.10.2013 - 2 B 34.12
Dienstunfall; Sportlehrer; Achillessehnenriss; Ursachenbegriff
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Erleidet ein bereits Vorerkrankter durch ein äußeres Ereignis eine zusätzliche gesundheitliche Schädigung in der Art der Vorerkrankung, so kommt dem äußeren Ereignis nur dann ursächliche Wirkung zu, wenn es bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (…Plog/Wiedow, BBG, § 36 BeamtVG Rn. 6a; vgl. BVerwG, U. v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - juris; B. v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - 1 A 1988/11
Anerkennung von Beweglichkeitseinschränkungen im Schultergelenk als Folgen eines …
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Aufgrund dieser der Bestandskraft fähigen Regelungswirkung geht die Rechtsprechung sowohl von einem Rechtsschutzinteresse als auch von einer Klagebefugnis für eine entsprechende verwaltungsgerichtliche Klage des Betroffenen gegen einen entsprechenden feststellenden oder ablehnenden Grundlagenbescheid aus (vgl. OVG Münster, U. v. 23.5.2014 - 1 A 1988/11 - juris; in der Sache ebenso: VG Ansbach, U. v. 23.10.2013 - AN 11 K 13.00473 - juris; VG Augsburg, U. v. 29.8.2013 - Au 2 K 12.943 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 24.1.2014 - 13 K 7355/12 - juris). - VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309
Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen …
Auszug aus VG München, 25.09.2017 - M 21 K 16.1847
Rn. 36 Wenn ein entsprechender Grundlagenbescheid in Form eines Verwaltungsaktes seitens der Beklagten erlassen und darin geregelt wurde, dass ein bestimmter Körperschaden nicht als Folge eines bestimmten Dienstunfalls anerkannt wird, kommt der Entscheidung hinsichtlich der Gewährung von Unfallruhegehalt gemäß § 36 BeamtVG Bindungswirkung zwischen den Beteiligten zu (vgl. VG München, U. v. 6.7.2013 - M 21 K 13.3309 - juris). - VG Düsseldorf, 24.01.2014 - 13 K 7355/12
Posttraumatische Belastungsstörung Anpassungsstörung Ursächlichkeit Kausalität …
- BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 70.85
Schwere Beleidigung als wesentliche Ursache für die Dienstunfähigkeit
- VG Ansbach, 23.10.2013 - AN 11 K 13.00473
Im Einzelfall keine Dienstunfallanerkennung einer Innenmeniskusläsion rechts und …
- VG Augsburg, 29.08.2013 - Au 2 K 12.943
Recht der Bundesbeamten; Anerkennung weiterer Folgen eines Dienstunfalls; …
- VG Münster, 07.04.2020 - 4 K 1699/18 Rn. 27 BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 2 A 1.19 -, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 23. Mai 2014 - 1 A 1988/11 -, juris, Rdn. 42; VG München, Urteil vom 25. September 2017 - M 21 K 16.1847 -, juris, Rdn. 38, m. w. N.
- VG Hamburg, 25.08.2022 - 19 E 3292/22
Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zum Fachkurs M am Studienkolleg
Der Verwaltungsakt entfaltet somit negative Tatbestandswirkung im Hinblick auf den anderslautenden Vortrag der Beklagten (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.11.2019, 4 S 2803/18, juris 6. LS sowie Rn. 40; VG München, Urt. v. 25.9-2017, M 21 K 16.1847, BeckRS 2017, 128218 Rn. 36 jeweils zu der zu § 40 Abs. 1 HmbBeamtVG fast wortgleichen Regelung in § 36 Abs. 1 BeamtVG).
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