Rechtsprechung
| VG Augsburg, 08.03.2018 - Au 8 S 17.1949 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 08.03.2018 - Au 8 S 17.1949
- VGH Bayern, 26.07.2018 - 20 CS 18.749
Papierfundstellen
- BeckRS 2018, 16810
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
Verpflichtung zur Entsorgung eines alten PKW
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2018 - Au 8 S 17.1949
Ist eine Sache für ihren angestammten Zweck aktuell nicht mehr verwendungsfähig, bleibt ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nur dann erhalten, wenn etwa eine Reparatur konkret ins Auge gefasst und in absehbarer Zeit realisiert wird (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 30).Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung der Fahrzeuge als Fortbewegungsmittel unbeabsichtigt gewesen, so wäre zu erwarten gewesen, dass die Fahrzeuge gegen Witterungseinflüsse geschützt werden würden, um nicht ungehindert zu verrotten (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).
Die Anordnung, in unzulässiger Weise gelagerten Abfall zu entsorgen, ist von Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayAbfG ohne weiteres gedeckt (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 36).
Der Antragsteller übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Fahrzeuge aus und ist daher als Abfallbesitzer i.S.v. § 3 Abs. 9 KrWG tauglicher Adressat der Beseitigungsanordnung (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 37).
- VGH Bayern, 16.09.2010 - 1 CS 10.1803
(Erneute) isolierte Zwangsgeldandrohung; selbständige Rechtsverletzung durch …
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2018 - Au 8 S 17.1949
Dabei sind die Umstände des Einzelfalls und die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen zu berücksichtigen, eine Begründung für die geschätzte Höhe des wirtschaftlichen Interesses ist regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B. v. 16.09.2010 - 1 CS 10.1803 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 15.07.2002 - 20 CS 02.1482
Auszug aus VG Augsburg, 08.03.2018 - Au 8 S 17.1949
Mit dem Hinweis auf die besonderen Gefahren für die Umwelt, die durch das Lagern der Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück des Antragstellers entstehen können, wird eine auf den konkreten Einzelfall abstellende und die Dringlichkeit hinreichend darlegende Begründung abgegeben (vgl. BayVGH, B. v. 15.7.2002 - 20 CS 02.1482 - juris Rn. 12).
- VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1528
Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung …
Ist eine Sache jedoch für ihren angestammten Zweck aktuell nicht mehr verwendungsfähig, bleibt ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nur dann erhalten, wenn etwa eine Reparatur konkret ins Auge gefasst und in absehbarer Zeit auch realisiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris; VG Augsburg, B.v. 8.3.2018 - 8 S 17.1949 - BeckRS 2018, 16810 Rn. 38). - VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22
Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei …
Ist eine Sache für ihren angestammten Zweck aktuell nicht mehr verwendungsfähig, bleibt ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nur dann erhalten, wenn etwa eine Reparatur konkret ins Auge gefasst und in absehbarer Zeit auch realisiert wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 20 CS 13.768 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 8. März 2018 - 8 S 17.1949 -, BeckRS 2018, 16810 Rn. 38).Im konkreten Fall bemisst sich das wirtschaftliche Interesse nach den voraussichtlichen Beseitigungskosten (VG Augsburg, Beschluss vom 8. März 2018, a.a.O., Rn. 44).
- VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529
Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem …
Ist eine Sache jedoch für ihren angestammten Zweck aktuell nicht mehr verwendungsfähig, bleibt ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nur dann erhalten, wenn etwa eine Reparatur konkret ins Auge gefasst und in absehbarer Zeit auch realisiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris; VG Augsburg, B.v. 8.3.2018 - 8 S 17.1949 - BeckRS 2018, 16810 Rn. 38). - VG Trier, 10.02.2025 - 9 K 4615/24
Klage gegen Anordnung zur Beseitigung von Abfällen
Ist eine Sache für ihren angestammten Zweck aktuell nicht mehr verwendungsfähig, bleibt ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nur dann erhalten, wenn etwa eine Reparatur konkret ins Auge gefasst und in absehbarer Zeit auch realisiert wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 20 CS 13.768 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 8. März 2018 - 8 S 17.1949 -, BeckRS 2018, 16810 Rn. 38).
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