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Rechtsprechung
   AG Siegburg, 08.01.2020 - 104 C 12/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,274
AG Siegburg, 08.01.2020 - 104 C 12/19 (https://dejure.org/2020,274)
AG Siegburg, Entscheidung vom 08.01.2020 - 104 C 12/19 (https://dejure.org/2020,274)
AG Siegburg, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 104 C 12/19 (https://dejure.org/2020,274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2020, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.2019 - IV ZR 111/18

    Abstellen auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer …

    Auszug aus AG Siegburg, 08.01.2020 - 104 C 12/19
    Für die zeitliche Festlegung des Versicherunfalls ist auf denjenigen Verstoß abzustellen, den der Versicherungsnehmer seinem Gegner anlastet (BGH, Urteil vom 3.07.2019 - IV ZR 111/18).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …

    Auszug aus AG Siegburg, 08.01.2020 - 104 C 12/19
    Denn die grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache bspw. nicht schon deshalb zu, weil die Entscheidung von der Auslegung einer Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen abhängt, aber nicht ersichtlich ist, dass die Auslegung der Klausel über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH NJW-RR 2004, 537).
  • LG Schweinfurt, 21.03.2022 - 23 O 582/21

    Substantiierungslast, Sittenwidriges Verhalten, Abschalteinrichtung, …

    Rn. 38 aa) Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob die Frage der Zulässigkeit bzw. Sittenwidrigkeit der für den Kläger geltend gemachten Einrichtung der Motorsoftware überhaupt der zivilgerichtlichen Überprüfung seitens des hiesigen Landgerichts zugänglich oder aber ob diese Frage einer Überprüfung auf Grund der vorausgegangenen verwaltungsbehördlichen Einordnung entzogen ist (zu letzterem OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2020, Az. 16a U 55/19, BeckRS 2020, 2... Rdnr. 46) oder aber ob der Beklagten unter Umständen schon darum nicht das Verdikt der Sittenwidrigkeit angelastet werden kann, weil das KBA die Art der Einrichtung der Motorsteuerung nach Prüfung für beanstandungsfrei erachtet hat (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 28.10.2021, Az. 5 U 173/21, unveröff.).

    Den für den Kläger (wohl?) postulierten Gleichlauf zwischen den im NEFZ-Prüfzyklus gemessenen und den auf der Straße erreichten NOx-Werten sieht insbesondere der europäische Gesetzgeber für die hier betroffene Abgasnorm gerade (noch) nicht vor (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020, Az. 17 U 296/19, BeckRS 2020, 2... Rdnr. 55).

    Rn. 48 (3) Gleichermaßen kann den für den Kläger gehaltenen Ausführungen zum OBD-System nichts entnommen werden, was auf ein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten der Beklagten hindeuten würde (siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020, Az. 17 U 296/19, BeckRS 2020, 2... Rdnr. 60).

  • LG Schweinfurt, 08.02.2021 - 23 O 538/20

    Deckungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung

    Reiff; LG Essen, Urteil vom 11.11.2020, Az. 18 O 180/20, BeckRS 2020, 34553, Rdnr. 23; LG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2020, Az. 35 O 32/20, BeckRS 2020, 2..9758 Rdnr. 15; LG Bayreuth, Endurteil vom 15.10.2020, Az. 21 O 281/20, BeckRS 2020, 2..9047 Rdnr. 15; ferner LG Ravensburg, COVuR 2020, 765 [766]).

    Eine andere Beurteilung liefe im Ergebnis daraus hinaus, entweder nur alles oder nichts versichern zu können (LG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2020, Az. 35 O 32/20, BeckRS 2020, 2..9758 Rdnr. 19).

  • LG Schweinfurt, 20.06.2022 - 23 O 570/21

    Gesamtschuldnerische Haftung, Substantiierungspflicht, Sittenwidrigkeit, …

    Rn. 33 Es kann in diesem Zusammenhang dahinstehen, ob die Frage der Zulässigkeit bzw. Sittenwidrigkeit der für den Kläger geltend gemachten Einrichtung der Motorsoftware überhaupt der zivilgerichtlichen Überprüfung seitens des hiesigen Landgerichts zugänglich oder aber ob diese Frage einer Überprüfung auf Grund der vorausgegangenen verwaltungsbehördlichen Einordnung entzogen ist (zu letzterem OLG Stuttgart, Urteil vom 22.09.2020, Az. 16a U 55/19, BeckRS 2020, 2... Rdnr. 46) oder aber ob der Beklagten unter Umständen schon darum nicht das Verdikt der Sittenwidrigkeit angelastet werden kann, weil das KBA die Art der Einrichtung der Motorsteuerung bisher für beanstandungsfrei erachtet hat (vgl. dazu OLG Bamberg, Beschluss vom 28.10.2021, Az. 5 U 173/21, unveröff.).

    Einen Gleichlauf zwischen den im NEFZ-Prüfzyklus gemessenen und den auf der Straße erreichten NOx-Werten sieht insbesondere der europäische Gesetzgeber für die hier betroffene Abgasnorm gerade (noch) nicht vor (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020, Az. 17 U 296/19, BeckRS 2020, 2... Rdnr. 55).

  • LG Schweinfurt, 22.02.2022 - 24 O 398/21

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW T6 …

    Rn. 36 ee) Gleichermaßen kann den für den Kläger gehaltenen Ausführungen zum OBD-System nichts entnommen werden, was auf ein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten der Beklagten hindeuten würde (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2020, Az. 17 U 296/19, BeckRS 2020, 2... R.. 60).
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