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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3054
OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19 (https://dejure.org/2020,3054)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.01.2020 - 10 W 9/19 (https://dejure.org/2020,3054)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 10 W 9/19 (https://dejure.org/2020,3054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3; ZPO § 50
    Wegfall des Klageanlasses vor Rechtshängigkeit; Vorversterben des Beklagten; keine Kostentragung einer nicht-existenten Partei

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 2
    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Klagrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 716
  • MDR 2020, 759
  • BeckRS 2020, 2202
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19
    Rn. 15 Soweit in Ausnahmefällen eine eigene Kostenhaftung von Prozessbevollmächtigten im Wege der Veranlasserhaftung in Betracht gezogen wird (vgl. BGHZ 121, 397;… Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 88 Rn. 11), scheidet ein solcher Ausnahmefall hier schon deshalb aus, weil die Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite unstreitig ebenfalls erst nach Rechtshängigkeit vom Tod der Beklagten erfahren, ihrerseits die Klageerhebung also nicht im oben genannten Sinn "veranlasst" haben.
  • BGH, 12.05.2004 - XII ZB 226/03

    Umfang der Erstattung der Kosten einer nicht existierenden Partei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19
    Soweit im Kostenverfahren ausnahmsweise - aus pragmatischen Gründen - die Existenz einer nicht-existenten Partei fingiert wird, beschränkt sich das auf Kostenentscheidungen zugunsten derjenigen Seite, die erfolgreich ihre Nicht-Existenz geltend gemacht hat (vgl. dazu BGH MDR 2004, 1134).
  • KG, 26.11.2018 - 8 W 58/18

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme aufgrund Wegfall des Klageanlasses vor …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19
    Wie bei der Erledigung nach Rechtshängigkeit (§ 91a ZPO) ist das nämlich auch dann zu bejahen, wenn eine Zulässigkeitsvoraussetzung entfällt (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 1166; KG MDR 2019, 653;… MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 269 Rn. 59).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19
    3 Z 184/87">NJW-RR 1988, 1307, in Abgrenzung zu BGH NJW 1982, 238, jeweils zu erloschenen juristischen Personen).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 99/11

    Wann ist eine nicht existente Partei parteifähig?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19
    In diesem Sinne durfte die Klägerin sich zu der Klage "veranlasst" sehen, die sie anschließend im November 2018 erhoben hat (vgl. zur Obliegenheit, unverzüglich auf den Tod einer Partei hinzuweisen, auch OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 05271).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 14 W 66/06

    Kosten bei Klagerücknahme: Kostentragungspflicht des Erben bei Rücknahme einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 10 W 9/19
    Wie bei der Erledigung nach Rechtshängigkeit (§ 91a ZPO) ist das nämlich auch dann zu bejahen, wenn eine Zulässigkeitsvoraussetzung entfällt (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 1166; KG MDR 2019, 653;… MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 269 Rn. 59).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2025 - 9 E 298/24

    Differenzierung zwischen der Zulassung der Benutzung und dem Benutzungsverhältnis …

    Rn. 28 Vgl. schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 4 f., in einem Verfahren der Beklagten gegen einen anderen Markthändler betreffend die Zahlungen für die Überlassung von Ständen auf dem Großmarkt.

    Rn. 30 Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 4 f.

    Rn. 32 Vgl. schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 5, unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. April 1997 - 1 S 2007/96 -, juris Rn. 62.

    Rn. 34 Vgl. ebenfalls schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 5 f., erneut unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. April 1997 - 1 S 2007/96 -, juris Rn. 62.

    Rn. 42 Vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 6.

    Rn. 45 Vgl. bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 7.

    Rn. 47 Vgl. schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2019 - I-10 W 9/19 -, nicht veröffentlicht, S. 6.

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - 9 W 19/20

    Kostenentscheidung: Klagerücknahme wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen …

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes spielt es für eine Anwendung von § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO keine Rolle, ob der Klageanlass zwischen der Einreichung der Klage und der Rechtshängigkeit weggefallen ist, oder bereits vor Einreichung der Klage, (vgl. OLG Karlsruhe - 10. Zivilsenat -, Beschluss vom 17.01.2020 - 10 W 9/19 -, zitiert nach Juris).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Darauf, ob im Fall von Mehrkosten, die nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO der P(...) GmbH aufzuerlegen wären, die aber nicht mehr existiert, die Kostenentscheidung insoweit unterblieben wäre (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 17.1.2020 - 10 W 9/19, BeckRS 2020, 2202) oder die Kosten nach dem sog. Veranlasserprinzip (vgl. BAG, NZA 2005, 1076; BGH, NJW 1993, 1865) dem Beklagten zu 2) aufzuerlegen wären, kommt es vorliegend nicht an.
  • OLG Celle, 18.07.2025 - 14 W 9/25

    Klagerücknahme; Kostenentscheidung; sofortige Beschwerde; Tod des Beklagten; …

    Ist die von ihm verklagte Person zuvor verstorben, trägt er die Kosten des unzulässigen Klageverfahrens grds. auch dann zur Gänze, wenn er vom Tod nichts wusste (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2020, 10 W 9/19, ZEV 2020, 492, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2022 - 13 W 31/22

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme Veranlassung zur Klageerhebung bei …

    Ein Anlass zur Einreichung der Klage im Sinne des § 269 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung zulässig und begründet war oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet gewesen wäre (BGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2020, I ZB 38/20 - juris, Rn. 18; OLG Köln…, Beschluss vom 10. September 2003, 2 W 85/03 - juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, MDR 2020, 759;… Bacher in BeckOK.ZPO, 39. Edition [Stand 1. Dezember 2020], § 269 Rn. 14).
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