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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12440
OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22 (https://dejure.org/2023,12440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22 (https://dejure.org/2023,12440)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Mai 2023 - 6 U 1268/22 (https://dejure.org/2023,12440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288; Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2023, 12097
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 (C-100/21; u.a. abrufbar unter https://curia.europa und über juris) sind Art. 18 Abs. 1, 26 Abs. 1 und 46 RL (EG) 2007/46 zwar dahingehend auszulegen, dass sie neben allgemeinen Rechtsgütern auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützen, wenn dieses Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist.

    Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung ausgestatteten Fahrzeugs einen Anspruch auf Schadensersatz durch den Hersteller dieses Fahrzeugs hat, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.03.2023 - C-100/21 Rn. 91).

    Veranlassung für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV zur Frage des individualschützenden Charakters der RL (EG) 2007/46 oder zur Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits gemäß § 148 Abs. 1 ZPO (analog) im Hinblick auf die Rechtssache C-100/21, wie zuletzt in der mündlichen Verhandlung am 09.03.2023 beantragt, besteht nach alledem nicht.

    Von der fehlenden Entscheidungserheblichkeit abgesehen, ist über die Rechtssache C-100/21 auch bereits entschieden.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Insoweit ist von dem - jedenfalls eine fortwährende Sittenwidrigkeit ausschließenden - Bemühen der Beklagten um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen und von der Aufgabe einer etwa anzunehmenden gleichgültigen und rücksichtslosen Gesinnung im Hinblick auf die die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützenden Rechtsvorschriften (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20 Rn. 15; zum Kauf nach Ad-hoc-Mitteilung vom 15.09.2015 vgl. auch BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 37 - alle Entscheidungen zitiert nach juris, soweit nicht anders angegeben).

    Ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 16; Urteil vom 30.07.2020, a.a.O., Rn. 38).

  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 244/20

    VW haftet nicht bei Kauf eines Gebrauchtwagens nach Aufdeckung des Dieselskandals

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Insoweit ist von dem - jedenfalls eine fortwährende Sittenwidrigkeit ausschließenden - Bemühen der Beklagten um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auszugehen und von der Aufgabe einer etwa anzunehmenden gleichgültigen und rücksichtslosen Gesinnung im Hinblick auf die die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung schützenden Rechtsvorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20 Rn. 15; zum Kauf nach Ad-hoc-Mitteilung vom 15.09.2015 vgl. auch BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 37 - alle Entscheidungen zitiert nach juris, soweit nicht anders angegeben).

    Ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 16;… Urteil vom 30.07.2020, a.a.O., Rn. 38).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    Ankauf von Lebensversicherungsverträgen von Kapitalanlegern: Deliktshaftung aus …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Zivilrechtlich scheidet in einem solchen Fall - auch bei Fahrlässigkeitsdelikten - eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 24 m.w.N.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 21.12.2022 - 23 U 492/21, BeckRS 2022, 36950 Rn. 41 m.w.N.).

    Im Zweifel trifft ihn eine Erkundigungspflicht; erforderlichenfalls hat er sich an die zuständige Erlaubnisbehörde zu wenden (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2018, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2022 - 23 U 492/21

    Deliktischer Schadensersatzanspruch wegen eines etwaigen Einbaus einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Zivilrechtlich scheidet in einem solchen Fall - auch bei Fahrlässigkeitsdelikten - eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB aus (vgl. BGH…, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 263/17, NJW-RR 2018, 1250 Rn. 24 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022 - 23 U 492/21, BeckRS 2022, 36950 Rn. 41 m.w.N.).

    Jedenfalls hätte die Beklagte insofern einem das Verschulden ausschließenden unvermeidbaren - da selbst eine Nachfrage beim zuständigen KBA keine bessere Erkenntnis gebracht hätte - Verbotsirrtum unterlegen (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 17.07.2022 - 7 U 47/22, BeckRS 2022, 18745 Rn. 5; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2022, a.a.O., Rn. 39-46; OLG Schleswig…, Beschluss vom 18.07.2022 - 7 U 198/21, BeckRS 2022, 18482 Rn. 26).

  • OLG Hamm, 23.03.2023 - 7 U 113/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Dass auch konkret dieses Interesse geschützt wäre, ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 nicht zu entnehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2023 - 7 U 113/22, sowie OLG Koblenz…, Beschluss vom 15.06.2022 - 12 U 1809/21 Rn. 10 - noch zu den dem Urteil des EuGH vorangehenden Schlussanträgen des Generalanwalts vom 22.06.2022).
  • OLG Koblenz, 15.06.2022 - 12 U 1809/21

    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Dass auch konkret dieses Interesse geschützt wäre, ist dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 nicht zu entnehmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2023 - 7 U 113/22, sowie OLG Koblenz, Beschluss vom 15.06.2022 - 12 U 1809/21 Rn. 10 - noch zu den dem Urteil des EuGH vorangehenden Schlussanträgen des Generalanwalts vom 22.06.2022).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Steht allerdings fest, dass eine ausreichende Erkundigung des einem Verbotsirrtum unterliegenden Täters bei der zuständigen Behörde dessen Fehlvorstellung bestätigt hätte, scheidet eine Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB infolge eines unvermeidbaren Verbotsirrtums im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 StGB auch dann aus, wenn der Täter eine entsprechende Erkundigung nicht eingeholt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.2017 - VI ZR 424/16 Rn. 16).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 8 U 8/21

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Nach alledem obliegt der Klägerseite eine gesteigerte Substantiierungspflicht, dass dennoch eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen soll (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 17.12.2021 - 8 U 8/21, BeckRS 2021, 48386 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.07.2022 - 6 U 1721/21

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.05.2023 - 6 U 1268/22
    Im Übrigen kann das OBD-System selbst keine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 sein, da es die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems selbst weder aktiviert, verändert, verzögert noch deaktiviert (vgl. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007), sondern nur der Anzeige eines Fehlers dient (Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 6 U 1721/21, BeckRS 2022, 18763 Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 08.01.2021 - 8 U 258/20
  • BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22

    "Dieselverfahren"; Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH …

    Der Motorhersteller kann deshalb, weil er die Übereinstimmungsbescheinigung nicht ausgibt, nach den allgemeinen und durch das Unionsrecht unangetasteten Grundsätzen des deutschen Deliktsrechts weder Mittäter einer Vorsatztat des Fahrzeugherstellers noch mittelbarer (Vorsatz-)Täter hinter dem (gegebenenfalls fahrlässig handelnden) Fahrzeughersteller sein, weil ihm nicht die hierzu erforderliche Sonderpflicht obliegt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 30. März 2023 - 7 U 584/22, juris Rn. 7; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 2023 - 6 U 1268/21, BeckRS 2023, 12097 Rn. 50; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 28. März 2023 - 7 U 95/22, juris Rn. 16;… Urteil vom 29. März 2023 - 7 U 109/22, juris Rn. 54; allgemein BGH, Urteil vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 279/03, NJW-RR 2005, 556, 557 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 14 U 199/22

    Haftung des Kraftfahrzeugherstellers im Dieselskandal: Anschlussberufung bei …

    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg…, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 82, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

    Denn am Fehlen der sogenannten Grenzwertkausalität ändert dies nichts und ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 268/22

    Haftung des Fahrzeugherstellers für Dieselskandal-Nachfolgemotor

    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg…, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 82, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

    Denn am Fehlen der sogenannten Grenzwertkausalität ändert dies nichts und ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2023 - 14 U 90/22

    Haftung des Motorenherstellers im Dieselabgasskandal

    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg…, Beschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, Rn. 82, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

    Denn am Fehlen der sogenannten Grenzwertkausalität ändert dies nichts und ein aus moralischer Sicht tadelloses Verhalten ist bei der gebotenen Gesamtbetrachtung zum Ausschluss objektiver Sittenwidrigkeit nicht erforderlich (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.2020 - VI ZR 244/20, Rn. 16, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, Rn. 28, juris).

  • OLG Naumburg, 01.09.2023 - 7 U 2/23
    Denn wenn der Grenzwert unter den relevanten Prüfbedingungen auch bei einer Deaktivierung dieser Funktion nicht erreicht wird, fehlt es an einer Täuschung der Genehmigungsbehörden über die für den Erhalt der Typengenehmigung erforderliche Einhaltung der Grenzwerte sowie an einen Anknüpfungspunkt dafür, dass die verantwortlichen Personen mit dem Bewusstsein eines Gesetzesverstoßes gehandelt haben (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 2023 - 6 U 1270/22 zitiert nach juris OLG Koblenz Urteil vom 11. Mai 2023 - 6 U 1268/22 BeckRS 2023, 12097; Vorsatz verneinend. OLG Hamm…, Urteil vom 2. August 2023 - 30 U 23/21, Rdn. 77, zitiert nach juris), zumal das Kraftfahrt-Bundesamt bislang - wie dem Senat aufgrund einer Vielzahl von Auskünften betreffend das Motorenaggregat EA 288 bekannt ist - für den Erlass und die Begründung eines verpflichtenden Rückrufs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung entscheidend auf das Kriterium der Grenzwertkausalität abgestellt und bei fehlender Grenzwertkausalität eine Abschalteinrichtung nicht als unzulässig angesehen hat.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2025 - 35 U 5/24
    Verneint das KBA in einer derartigen Konstellation das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, kann - selbst wenn man die Auffassung des KBA nicht teilt - das Verhalten des Motorenherstellers in einer Gesamtschau nicht mehr als sittenwidrig bewertet werden (vgl. bspw. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.01.2024 - 14 U 199/22, BeckRS 2024, 887 Rn. 44-50; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 24.07.2023 - 13 U 104/22, BeckRS 2023, 19540; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/22, BeckRS 2023, 12097).
  • LG München II, 11.07.2025 - 2 O 4397/23

    Abschalteinrichtung, Differenzschaden, Übereinstimmungsbescheinigung, …

    Der Motorhersteller aber kann deshalb, weil er die Übereinstimmungsbescheinigung nicht ausgibt, nach den allgemeinen und durch das Unionsrecht unangetasteten Grundsätzen des deutschen Deliktsrechts weder Mittäter einer Vorsatztat des Fahrzeugherstellers noch mittelbarer (Vorsatz-)Täter hinter dem (ggf. fahrlässig handelnden) Fahrzeughersteller sein, weil ihm nicht die hierzu erforderliche Sonderpflicht obliegt (…vgl. OLG Celle 30.3.2023 - 7 U 584/22, BeckRS 2023, 7834 Rn. 7; OLG Koblenz 11.5.2023 - 6 U 1268/21, BeckRS 2023, 12097 Rn. 50;… OLG Zweibrücken 28.3.2023 - 7 U 95/22, BeckRS 2023, 5903 Rn. 16;… 29.3.2023 - 7 U 109/22, BeckRS 2023, 5902 Rn. 54; allg. BGH NJW-RR 2005, 556 (557) mwN); BGH NJW 2023, 3580 Rn. 20, beck-online) Die Beklagte übersieht, dass der BGH lediglich in Bezug auf eine Beteiligung der Motorherstellerin festgestellt hat, dass eine bei Sonderdelikten mögliche Beteiligung der Motorherstellerin iSd § 830 Abs. 2 BGB an einer deliktischen Schädigung des Fahrzeugherstellers nicht in Betracht komme.
  • LG Coburg, 15.11.2023 - 14 O 152/23

    Kein Schadensersatz aufgrund angeblicher Verwendung unzulässiger …

    Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, knüpft die Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV an die Erteilung einer unzutreffenden Übereinstimmungsbescheinigung durch den Fahrzeughersteller an; der Motorhersteller kann deshalb, weil er die Übereinstimmungsbescheinigung nicht ausgibt, nach den allgemeinen und durch das Unionsrecht unangetasteten Grundsätzen des deutschen Deliktsrechts weder Mittäter einer Vorsatztat des Fahrzeugherstellers noch mittelbarer (Vorsatz-)Täter hinter dem (gegebenenfalls fahrlässig handelnden) Fahrzeughersteller sein, weil ihm nicht die hierzu erforderliche Sonderpflicht obliegt (so BGH…, Urteil vom 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22 -, juris, Rn. 20, unter Verweis auf vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 30.03.2023 - 7 U 584/22 -, juris, Rn. 7; OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2023 - 6 U 1268/21 -, BeckRS 2023, 12097 Rn. 50; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 28.03.2023 - 7 U 95/22 -, juris, Rn. 16;… Urteil vom 29.03.2023 - 7 U 109/22 -, juris, Rn. 54; allgemein BGH, Urteil vom 26.10.2004 - XI ZR 279/03 -, NJW-RR 2005, 556, 557 m.w.N.).
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