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   OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86   

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OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86 (https://dejure.org/1987,3614)
OLG München, Entscheidung vom 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86 (https://dejure.org/1987,3614)
OLG München, Entscheidung vom 06. August 1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86 (https://dejure.org/1987,3614)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 22527/82
  • OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
 
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  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Das ergibt sich aus der Adressierung, denn ein bei der gemeinsamen Einlaufstelle - wie hier - eingereichter Schriftsatz ist damit bei dem Gericht eingegangen, an das er gerichtet ist (BGH NJW 1983, 123/124 = MDR 1983, 214; BGH NJW 1987, 1026 = NJW-RR 1987, 319).
  • BGH, 15.12.1982 - IVa ZB 15/82

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift zur Verhinderung einer

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Zur ordnungsgemäßen Wahrung der Berufungsfrist gehört die richtige Bezeichnung des Gerichts; daran fehlt es, wenn eine falsche Angabe nicht während des Laufs der Berufungsfrist behoben wird (BGH VersR 1983, 250 ).
  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit -

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Die Verantwortung dafür, daß ein Rechtsmittelschriftsatz beim richtigen Gericht eingeht, trägt schließlich der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt (BGH NJW 1972, 684 = VersR 1972, 444; BGH NJW 1979, 876/877 = VersR 1979, 229/230; BGH VersR 1981, 63; BGH VersR 1982, 471).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZB 76/81

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Die Verantwortung dafür, daß ein Rechtsmittelschriftsatz beim richtigen Gericht eingeht, trägt schließlich der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt (BGH NJW 1972, 684 = VersR 1972, 444; BGH NJW 1979, 876/877 = VersR 1979, 229/230; BGH VersR 1981, 63; BGH VersR 1982, 471).
  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZB 12/86

    Verwechslung der Münchener Landgerichte - § 518 Abs. 2 Nr. 1 ZPO <Fassung bis

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Das ergibt sich aus der Adressierung, denn ein bei der gemeinsamen Einlaufstelle - wie hier - eingereichter Schriftsatz ist damit bei dem Gericht eingegangen, an das er gerichtet ist (BGH NJW 1983, 123/124 = MDR 1983, 214; BGH NJW 1987, 1026 = NJW-RR 1987, 319).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZB 54/78

    Beschwerde - Weitere Beschwerde - Neue Tatsachen - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Die Verantwortung dafür, daß ein Rechtsmittelschriftsatz beim richtigen Gericht eingeht, trägt schließlich der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt (BGH NJW 1972, 684 = VersR 1972, 444; BGH NJW 1979, 876/877 = VersR 1979, 229/230; BGH VersR 1981, 63; BGH VersR 1982, 471).
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 17/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Die Verantwortung dafür, daß ein Rechtsmittelschriftsatz beim richtigen Gericht eingeht, trägt schließlich der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt (BGH NJW 1972, 684 = VersR 1972, 444; BGH NJW 1979, 876/877 = VersR 1979, 229/230; BGH VersR 1981, 63; BGH VersR 1982, 471).
  • BAG, 09.10.1972 - 3 AZR 318/72

    Rechtsanwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfristen -

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist einzuhalten (§ 233 ZPO ), wobei ein Verschulden des Bevollmächtigten - oder seines amtlich bestellten Vertreters (BGH VersR 1982, 144/145; BAG NJW 1973, 343/344) - dem Verschulden der Partei gleichsteht (§ 85 Abs. 2 ZPO ).
  • BGH, 09.07.1986 - IVa ZB 9/86

    Unzuständiges Gericht - Schriftsatz - Weiterleitung - Falsche Adressierung -

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Der an ein unzuständiges Gericht adressierte Schriftsatz geht erst dann beim zuständigen Gericht ein, wenn er nach Weiterleitung durch das zunächst angegangene Gericht tatsächlich in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts gelangt; das gilt auch, wenn der Schriftsatz - wie hier - bei einer allgemeinen Einlaufstelle mehrerer Gerichte - zu denen sowohl das unzuständige als auch das zuständige Gericht gehören - eingereicht wird (BGH VersR 1987, 48/49).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 17/81

    Widereinsetzungsgesuch - verschuldete Fristversäumung - Alternativer Sachvortrag

    Auszug aus OLG München, 06.08.1987 - Ber.Reg. 5 U 4246/86
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist einzuhalten (§ 233 ZPO ), wobei ein Verschulden des Bevollmächtigten - oder seines amtlich bestellten Vertreters (BGH VersR 1982, 144/145; BAG NJW 1973, 343/344) - dem Verschulden der Partei gleichsteht (§ 85 Abs. 2 ZPO ).
  • BGH, 21.10.1960 - V ZB 11/60

    Voraussetzung für eine vollzogene Einreichung einer Berufungsschrift -

  • BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73

    Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung -

  • BGH, 20.12.1965 - VIII ZB 33/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZB 9/85

    Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für

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